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Das ICC verkommt – aber Eigentum verpflichtet

Das ICC verkommt – aber Eigentum verpflichtet

Das Internationalen Congress-Centrum (ICC) in Berlin verkommt. Geht nicht, findet B.Z.-Redakteur Oliver Ohmann
Foto: picture alliance/dpa/Christian Lohse/B.Z.-Montage

Das ICC verkommt. Dazu ein Kommentar von B.Z.Redakteur Oliver Ohmann.

Angenommen, Sie besitzen ein Mietshaus in Berlin, kümmern sich aber nicht darum, lassen es einfach leerstehen. Was passiert dann? Dann kommt das Amt und sagt: „Vermieten Sie sofort wieder, Berlin braucht Wohnraum.“

Wenn Sie dann nicht handeln, droht Bußgeld wegen Zweckentfremdung oder sogar Enteignung. Laut Artikel 14 Grundgesetz gilt nämlich: „Eigentum verpflichtet. Sein Gebrauch soll zugleich dem Wohle der Allgemeinheit dienen.“

Was trägt das ICC eigentlich aktuell zum Wohle der Allgemeinheit bei? Das fragten wir vor einer Woche den Besitzer: das Land Berlin. Doch eine Antwort von der zuständigen Wirtschaftsverwaltung kam nicht.

Nicht nur das Gebäude scheint Moos anzusetzen, die Verwaltung auch. Aber wir bleiben da dran. Das ICC ist doch kein Schuppen, den man einfach verkommen lässt.

Eine Quelle: www.bz-berlin.de

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