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Fünf Jahre nach tödlichem RennenBerliner Ku’damm-Totraser erneut verurteilt

Fünf Jahre nach tödlichem RennenBerliner Ku’damm-Totraser erneut verurteilt

Marvin N. raste in diesem AMG-Mercedes (380 PS) über den Kurfürstendamm. Bei dem schweren Unfall im Jahr 2016 starb der unbeteiligte Rentner Michael W.

Foto: spreepicture

2017 hatte das Berliner Landgericht Marvin N. und Hamdi H. (32) als Mörder verurteilt, nachdem bei einem illegalen Rennen ein Unbeteiligter starb. Den Schuldspruch gegen Hamdi H. bestätigte der Bundesgerichtshof (BGH). Das Mordurteil für Marvin N. hatten die Bundesrichter zuletzt aufgehoben und eine Neuverhandlung angewiesen.

Berlin – Am Dienstag wurde nun erneut ein Urteil gegen Marvin N. gesprochen. Mehr als fünf Jahre nach dem tödlichen Autorennen auf dem Berliner Ku’damm wurde er zu 13 Jahren Haft verdonnert. Dazu kommen fünf Jahre Führerscheinsperre.

Fünf Jahre nach tödlichem RennenBerliner Ku’damm-Totraser erneut verurteilt

Marvin N. (29) am Dienstag vor Gericht. Er wurde zu 13 Jahren Haft verurteilt

Foto: Olaf Wagner

Anders als in zwei früheren Urteilen entschied das Landgericht diesmal nicht auf Mord. Der inzwischen 29-jährige Marvin N. wurde des versuchten Mordes (Merkmale: Heimtücke und niedrige Beweggründe), der vorsätzlichen Gefährdung des Straßenverkehrs und der fahrlässigen Körperverletzung (der Beifahrerin) schuldig gesprochen.

Fünf Jahre sitzt er schon im Knast. Da er nicht vorbestraft war, kann er als Ersttäter bei guter Führung bereits nach der Hälfte der Strafe entlassen werden – das wäre schon in anderthalb Jahren!

Die Urteilsbegründung

Während der Urteilsbegründung saß Marvin N. mit aufgestütztem Kopf auf seinem Platz, wirkte gelangweilt. Schwarzer Jogging-Anzug der Luxus-Marke Philipp Plein (ab 800 Euro), gestutzter Vollbart, Golduhr am Handgelenk.

Der Richter brauchte mehr als eineinhalb Stunden. „Es war kein organisiertes oder verabredetes Rennen“, sagt der Richter, „sondern eine spontane, illegale Wettfahrt.“ Beide Fahrer hätten sich „gegenseitig angestachelt“ und dabei einen tödlichen Unfall verursacht.

Mercedes-Fahrer Marvin N. „hätte jederzeit anhalten können“, habe aber „entschieden, um jeden Preis vorne zu bleiben“. Der Richter: „Er war sich der Risiken seiner Fahrweise bewusst und ist bewusst das Risiko eingegangen, über die rote Ampel zu fahren. Nur durch Zufall ist er nicht angestoßen, er hatte es nicht in der Hand, ob er oder der andere Fahrer den Jeep trifft.“ Er habe zwar „gezögert, aber wieder Gas gegeben“. Das erfülle die Mordmerkmale Heimtücke und niedrige Beweggründe. Für Mordversuch lautet die Strafe eigentlich lebenslang.

Fünf Jahre nach tödlichem RennenBerliner Ku’damm-Totraser erneut verurteilt

Quelle: info.bild.de

► Der Richter: „Fast hätte es auch für lebenslänglich gereicht, Sie fuhren mit extrem überhöhter Geschwindigkeit, mehr als das Zweieinhalbfache des Erlaubten. Und missachteten die Ampel, die schon längere Zeit rot war.“ Aber strafmildernd sei zu berücksichtigen: Marvin N. war nicht vorbestraft, ließ sich spontan hinreißen, betätigte danach den Notruf, kümmerte sich um die verletzte Beifahrerin „und hat sich in allen Hauptverhandlungen teilgeständig eingelassen und entschuldigt.“

Gegen das Urteil kann er in Revision gehen. Die Staatsanwaltschaft hatte ebenfalls 13 Jahre Haft beantragt.

Maximilian Warshitsky (40), Sohn des getöteten Jeep-Fahrers, sagte zu BILD: „Es ist unerheblich, ob er rechts oder links gerast ist. Er hätte das Rennen beenden können.“ Für ihn sind beide Raser gleichermaßen schuldig am Tod seines Vaters.

Die Chronologie der Prozesse

► 2017 hatte das Berliner Landgericht beide Raser als Mörder verurteilt. So ein Urteil gegen Autoraser hatte es in Deutschland noch nie gegeben. Der Schuldspruch wurde vom Bundesgerichtshof (BGH) aber aufgehoben.

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► Ein nächster Prozess platzte – Begründung: Der Richter sei voreingenommen.

► Neuer Anlauf, zweites Urteil dann im Jahr 2019. Wieder wurden beide Raser wegen Mordes zu lebenslangen Haftstrafen verurteilt. Der Bundesgerichtshof ließ aber nur die Strafe für Hamdi H. rechtskräftig werden. Grund: Er ist mit seinem Audi in den Jeep des Opfers gekracht (Mordmerkmale sind Heimtücke und Tötung aus niedrigen Beweggründen). Das Mordurteil für Marvin N. hoben die Bundesrichter auf und forderten eine Neuverhandlung. Marvin N. musste ein viertes Mal vor Gericht, weil ein „gemeinschaftlicher Tatentschluss“ für mittäterschaftlichen Mord nicht belegt sei.

Eine Quelle: www.bild.de

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