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Rückgaben aus Museen : Deutschland und Nigeria einigen sich bei Benin-Bronzen

Über den Umgang mit den Bronzen, die als koloniale Raubkunst gelten, gab es jahrelange Verhandlungen. Nun haben die zuständigen Minister eine Vereinbarung getroffen.

Rückgaben aus Museen : Deutschland und Nigeria einigen sich bei Benin-Bronzen

Einige Benin-Bronzen aus deutschen Museen finden demnächst ihren Weg nach Nigeria.Foto: Daniel Reinhardt/dpa

Deutschland und Nigeria haben sich über den Umgang mit den als koloniales Raubgut geltenden Benin-Bronzen in deutschen Museen verständigt. Außenministerin Annalena Baerbock und Kulturstaatsministerin Claudia Roth (beide Grüne) werden nach Informationen der Deutschen Presse-Agentur am Freitag in Berlin mit ihren nigerianischen Amtskollegen eine Absichtserklärung unterzeichnen, die den Weg für die Eigentumsübertragungen der wertvollen Kunstobjekte freimacht.

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Die Unterzeichnung erfolgt im Auswärtigen Amt. Für die nigerianische Seite sollen Kulturminister Lai Mohammed und der Staatsminister für Auswärtige Angelegenheiten, Zubairo Dada, dabei sein.

Zwei Bronzen sollen direkt im Anschluss übergeben werden. Die Stücke stammen nach dpa-Informationen aus Berliner Beständen. Etwa 1100 der kunstvollen Bronzen aus dem Palast des damaligen Königreichs Benin, das heute zu Nigeria gehört, sind in rund 20 deutschen Museen zu finden. Die Objekte stammen größtenteils aus den britischen Plünderungen des Jahres 1897.

Im vergangenen Jahr hatten Vertreter von Bund, Nigeria und Museen die Rückübertragung der Eigentumsrechte angekündigt. Über die umfangreichsten Sammlungen verfügen das Linden-Museum in Stuttgart, das Museum am Rothenbaum (Hamburg), das Rautenstrauch-Joest-Museum (Köln), das Völkerkundemuseum Dresden/Leipzig sowie das Ethnologische Museum Berlin. Diese fünf Häuser sind bisher an der geplanten Eigentumsübertragung beteiligt.

Mit den Partnern in Nigeria wurde bisher besprochen, welche und wie viele Objekte nicht nur übertragen, sondern auch zurückgegeben werden und was in Deutschland bleiben kann – dann als Leihgabe. (dpa)

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Eine Quelle: www.tagesspiegel.de

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