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Landesparteigericht: CDU: Digitale Vorstandswahl ist satzungswidrig

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Landesparteigericht: CDU: Digitale Vorstandswahl ist satzungswidrig

Das Logo der CDU. Mittwoch, 13.12.2023, 12:20

Die ausschließlich digitale Vorstandswahl bei der Berliner Jungen Union im Juli war nach Einschätzung des CDU-Landesparteigerichts satzungswidrig. «Das Satzungsrecht der CDU sieht digitale Wahlen unter Abwesenden nicht vor», sagte CDU-Landesgeschäftsführer Dirk Reitze am Mittwoch auf Anfrage. Das gelte auch für die Junge Union Berlin. «Selbst während der Corona-Ausnahmen gab es immer noch eine schriftliche Schlussabstimmung.»

Entsprechend habe das Landesparteigericht die Satzungswidrigkeit der Online-Wahl des aktuellen JU-Vorstandes am 11. Juli in einem Beschluss festgestellt. Er müsse allerdings noch zugestellt werden. «Danach sind Rechtsmittel möglich.» Zuvor hatte der «Tagesspiegel»-Newsletter «Checkpoint» darüber berichtet. Reitze zufolge war die Wahl nach diesem Beschluss ungültig. «Und somit gibt es auch keinen Vorstand. Es lebt auch kein ehemaliger Vorstand wieder auf.»

Die Junge Union in Berlin hat dem CDU-Landesverband zufolge rund 2700 Mitglieder. Die Vorstandswahl galt auch innerhalb der JU als umstritten. Der CDU-Landesverband hatte das Ergebnis nicht anerkannt.

Eine Quelle: www.focus.de

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