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Nur bei „körperlichem Kontakt“ : Berliner Senat schränkt Testpflicht für Personal stark ein

Nur wer körpernah arbeitet, muss zweimal die Woche einen Corona-Abstrich machen. So steht es in der neuen Verordnung.

Nur bei „körperlichem Kontakt“ : Berliner Senat schränkt Testpflicht für Personal stark ein

Schlange vor einem Schnelltestzentrum am Kurfürstendamm.Foto: Tobias Schwarz/AFP

Zwei Wochen nach Inkrafttreten der Testpflicht für Personal mit Kunden- oder Gästekontakt hat der Senat diese wieder weitgehend einkassiert. Die Neufassung der Corona-Verordnung vom Dienstag liest sich zwar zunächst so, als würde die Pflicht ausgeweitet. Neben Kundinnen und Kunden schließt sie nun Kontakte zu „sonstigen Dritten“ ein. Explizit inbegriffen sind zudem „private und öffentliche Arbeitsstätten, inklusive der Justiz“, wie es in der am Sonntag in Kraft tretenden Verordnung heißt.

Doch es gibt eine entscheidende Hürde: Die Pflicht zur zweimaligen Testung pro Woche gilt nun lediglich bei einem „körperlichen Kontakt“. Arbeitgeber sind aber weiterhin verpflichtet, ihren Beschäftigten Tests anzubieten.

Ein Sprecher der Gesundheitsverwaltung bestätigte auf Anfrage, dass die Testpflicht sich nur noch auf körpernahe Tätigkeiten bezieht, etwa Friseurinnen und Friseure. Der Senat weicht damit von seinem bisherigen Credo ab, dass Testen das Gebot der Stunde ist. In der Praxis werden nun die meisten Fälle nicht mehr erfasst, für die bisher eine Testpflicht galt: vor allem das Verkaufspersonal im Einzelhandel und in Gaststätten, aber auch Beschäftigte in Behörden, die nach dem Wortlaut der bisherigen Verordnung nicht ausgenommen waren.

In Bürgerämtern und Jobcentern müssten sich die Beschäftigten sich also nur noch testen lassen, wenn sie Kunden und Klienten auch die Haare schneiden. Unter die Testpflicht fällt aber zum Beispiel der Justizbeamte, der einen Häftling ins Gericht bringt.

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Der Sprecher begründete die erhebliche Einschränkung damit, dass es vor allem um Abstand und Hygieneregeln gehe und man die Testpflicht fürs Personal auf die besonders kritischen Kontakte konzentriere. Schwammig bleibt die Formulierung bei Selbstständigen und ihren Beschäftigten.

Dort ist weiterhin von „direktem Kundenkontakt“ die Rede, die Verordnung müsste also noch immer für jeden Heizungsmonteur im Notdienst gelten. Der Sprecher der Gesundheitsverwaltung versicherte jedoch, dass es auch hier um körpernahe Tätigkeiten gehe – etwa selbstständige Physiotherapeuten.

Widersprüchliche Aussagen aus den Senatsverwaltungen

Bis zur Neuregelung gab es auf die Frage, wer genau von der Testpflicht erfasst ist, widersprüchliche Aussagen des Senats. Während die Gesundheitsverwaltung erklärte, die Pflicht gelte auch für die öffentliche Verwaltung, versicherten Wirtschafts- und Bildungsverwaltung, es gehe nur um Gewerbe beziehungsweise Handel und Gastronomie.

Das aber stand bislang weder wörtlich, noch sinngemäß in der Verordnung: Die Testpflicht ist unabhängig von Branchen und Berufen geregelt – um Handel und Gastronomie geht es an ganz anderer Stelle. Es ging also auch um die Frage: Sieht sich der Staat an seine eigenen Regeln gebunden?

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Eigentlich hat Rot-Rot-Grün das Testen zur obersten Maxime erhoben. Doch die Verwaltungen unternahmen erstaunliche Verrenkungen, damit die Testpflicht nicht zu weit ausgelegt wird. „Die in der Verordnung verwendeten Begriffe ‚Kunden und Kundinnen‘ und ‚Gäste‘ zielen vom Wortlaut darauf ab, dass es sich um Einrichtungen handelt, die in Bereichen des Handels bzw. Gaststättengewerbes einen ständigen Wechsel von Personen haben, die dieses Unternehmen nutzen“, schrieb die Bildungsverwaltung etwa an Anbieter der Familienarbeit und nahm die Jugendhilfe von der Pflicht aus, auch wenn es dort in vielen Bereichen zu wechselnden Kontakten kommt.

Verwirrung stiftete die bereits am 23. März beschlossene, allerdings erst Tage danach durch einen Tagesspiegel-Bericht bekannt gewordene Testpflicht auch auf Bezirksebene. Dagmar Pohle (Linke), Bürgermeisterin von Marzahn-Hellersdorf, ging davon aus, dass ihre eigene Verwaltung nicht davon betroffen ist. Am Donnerstag teilte sie mit, man befinde sich in der Klärung mit dem Senatskrisenstab – „allerdings haben wir noch keine Antwort“. Diese hat der Senat nun, drei Wochen nach dem eigentlichen Beschluss, gegeben.

Eine Quelle: www.tagesspiegel.de

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