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Nur bei „körperlichem Kontakt“ : Berliner Senat schränkt Testpflicht für Personal stark ein
Nur wer körpernah arbeitet, muss zweimal die Woche einen Corona-Abstrich machen. So steht es in der neuen Verordnung. Schlange vor einem Schnelltestzentrum am Kurfürstendamm.Foto: Tobias Schwarz/AFPZwei Wochen nach Inkrafttreten der Testpflicht für P