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Kaum Flugbetrieb, aber 400 Passagiere dicht an dicht am BER

Kaum Flugbetrieb, aber 400 Passagiere dicht an dicht am BER

Dicht gedrängt stehen die Menschen vor der Passkontrolle am Terminal 5 des Flughafens BER
Foto: Privat

Unfassbare Szenen im Terminal 5 des BER-Flughafens: Hunderte Passagiere drängten sich eine Stunde lang dicht an dicht vor der Passkontrolle – auf dem Höhepunkt der Corona-Pandemie! Nach der Veröffentlichung eines Fotos vom BER-Chaos in der B.Z. am Montag kündigt das zuständige Gesundheitsamt Konsequenzen an.

„Wir prüfen die Einleitung von Ordnungswidrigkeits-Verfahren gegen alle Beteiligten“, sagt Dahme-Spreewald-Landrat Stephan Loge (61, SPD). „Das betrifft Passagiere, aber auch Flughafen und Bundespolizei.“ Loges Gesundheitsamt ist zuständig für die Einhaltung der Corona-Regeln am Schönefelder Flughafen. Der Landrat: „Was da passiert ist, geht gar nicht!“

Sonntag, 15 Uhr: Nachdem zwei volle Flieger aus Albanien und Moldawien kurz nacheinander gelandet waren, wurden alle 427 Passagiere zeitgleich in die Passkontroll-Halle geführt. Keine Urlauber, sondern Arbeiter aus den ärmsten Ländern Osteuropas, die unsere Baustellen am Laufen halten.

„Es gab kein Entkommen aus der Menge“, sagt ein Reisender, „für den nötigen Abstand war die Halle zu klein.“ Unfassbar: nur vier Passkontrollschalter waren besetzt, zwei weitere öffneten später. Und: Nur ein BER-Mitarbeiter war im Raum, bewachte die Tür. Er griff nicht ordnend ein.

Wer ist verantwortlich?

Trotzdem behauptete BER-Sprecher Hannes Hönemann zunächst: „Das Gedränge hätte vermieden werden können, wenn alle Passagiere sich an die Abstandsgebote halten.“ Und erklärte: „Die Besetzung der Passkontrollen obliegt der Bundespolizei.“

Polizeisprecher Jens Schobranski gibt den schwarzen Peter zurück: „Die Passagier-Steuerung liegt in Verantwortung des Flughafenbetreibers.“

Erst auf Nachfrage der B.Z. räumte BER-Pressesprecher Jan-Peter Haack gestern Abend ein: „Die Situation hätte besser kontrolliert werden können.“

Seine Erklärung: „Außergewöhnlich viel Personal“ sei „zur Ordnung des Andrangs bei einem Abflug gebunden“ gewesen. Die Bundespolizei verweist auf Brandenburgs Corona-Verordnung, nach der „das Abstandgebot nicht in für den Publikumsverkehr zugänglichen Bereichen von Verkehrsflughäfen gilt“.

Unsinn, sagt Landrat Loge, „das gilt nur, wenn die Aufrechterhaltung des Flughafen-Betriebs nicht anders gewährleistet werden kann. Der BER hat genug leere Terminals, um Menschen-Ansammlungen wie am Sonntag zu vermeiden. Szenen wie auf dem Foto dürfen sich nicht wiederholen!“

Eine Quelle: www.bz-berlin.de

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