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Bundes-Notbremse: Diese Regelungen gelten ab Samstag in Berlin

Nach der Entscheidung über die bundesweit einheitliche Corona-Notbremse müssen sich die Berliner auf Ausgangsbeschränkungen, verschärfte Kontaktbeschränkungen und die Schließung von Museen einstellen.

Bundes-Notbremse: Diese Regelungen gelten ab Samstag in Berlin

© dpa

Beim Einkaufen gelten bald neue Regeln, vielen Geschäften droht womöglich eine erneute Schließung. Der Bundestag hatte die Regeln am Mittwoch beschlossen, der Bundesrat ließ sie am Donnerstag passieren. Das Gesetz tritt in Kraft, nachdem es im Bundesgesetzblatt veröffentlicht ist. Die Veröffentlichung erfolgte noch am Donnerstag (22. April 2021). Demnach gelten die beschlossenen Maßnahmen bereits ab Samstag.

Inzidenz in Berlin seit Wochen über 100

Nach Angaben des Sprechers des Bundesinnenministeriums, Steve Alter, zieht die Notbremse überall dort automatisch, wo am Dienstag, Mittwoch und Donnerstag die Sieben-Tage-Inzidenz über 100 lag. Berlin liegt laut Lagebericht der Gesundheitsverwaltung mit zuletzt um die 150 weit über diesem Schwellenwert. Das Robert Koch-Institut, dessen Daten für die Notbremse maßgeblich sein sollen, gab den Wert am Donnerstag mit 134 an.

Die neuen Regeln zur Pandemie-Eindämmung sind zum Teil schärfer als die in der Berliner Infektionsschutzverordnung festgelegten. Sie sollen jeweils ab dem übernächsten Tag gelten, wenn an drei aufeinanderfolgenden Tagen die Schwelle von 100 Neuinfektionen pro 100 000 Einwohner in sieben Tagen überschritten wird. Sie sollen so lange in Kraft bleiben, bis die Inzidenz an fünf aufeinander folgenden Tagen die Schwelle von 100 unterschreitet – dann treten die Extra-Auflagen am übernächsten Tag wieder außer Kraft.

Nächtliche Ausgangsbeschränkungen ab 22 Uhr

Künftig dürfen die Berlinerinnen und Berliner ab einer Sieben-Tage-Inzidenz von 100 ab 22 Uhr und bis 5 Uhr die eigene Wohnung oder das eigene Grundstück in der Regel nicht mehr verlassen. Joggen und Spaziergänge sollen bis Mitternacht erlaubt bleiben, allerdings nur alleine. Bisher gab es solche Einschränkungen nicht.

Leichte Verschärfung der Kontaktbeschränkungen

Mit der neuen Regelung darf sich im privaten und öffentlichen Raum noch ein Haushalt mit höchstens einer weiteren Person treffen, wobei Kinder bis 14 Jahre ausgenommen sind. Bisher war die Regel in Berlin differenzierter.

Im Freien durften sich tagsüber maximal fünf Personen aus zwei Haushalten treffen plus Kinder. Nachts zwischen 21 und 05 Uhr durften sich Menschen nur noch alleine oder zweit im Freien aufhalten – auch hier gegebenenfalls plus Kinder.

Drinnen durften sich bisher nur Angehörige eines Haushalts oder Lebenspartner plus eine weitere Person zusammen aufhalten. Auch hier wurden Kinder bis 14 nicht mitgezählt. Nachts waren bislang zwischen 21 Uhr und 05 Uhr keine Besuche mehr erlaubt. Die Angehörigen eines Haushalts oder Lebenspartner mussten unter sich bleiben.

Distanzunterricht in Schulen ab 165er Inzidenz

Ab einer Sieben-Tage-Inzidenz von 165 sollen Schulen schließen und auf Distanzunterricht umstellen, bei dem die Schüler mittels digitaler Lösungen zu Hause lernen. In Berlin sind bisher alle Schülerinnen und Schüler im Wechselunterricht, lernen also zum Teil auch in der Schule – das wäre dann vorbei.

Test- und Terminpflicht sowie inzidenzgebundene Schließungen im Einzelhandel

Läden dürfen nur für Kunden öffnen, die einen negativen Corona-Test vorlegen und einen Termin gebucht haben. Viele Geschäfte müssen außerdem ab einer Inzidenz von 150 dichtmachen und dürfen dann nur noch das Abholen bestellter Waren anbieten. Derzeit liegt die Inziden in Berlin noch unterhalb dieses Schwellenwerts. Ausgenommen sind unter anderem Supermärkte, Drogerien und Apotheken. Bisher ist in Berlin Einkaufen auch über den Lebensmittelhandel hinaus mit aktuellem negativen Testergebnis unabhängig vom Infektionsgeschehen möglich – ohne vorherige Terminbereinbarung.

Kein Publikumsverkehr in Kultureinrichtungen

Schließen müssen gemäß Notbremse Theater, Opern, Konzerthäuser, Museen, Ausstellungen und Gedenkstätten. In Berlin waren bisher viele Museen und Ausstellungen offen – ein negativer Corona-Test ist Voraussetzung für den Besuch. Im Rahmen von Modellprojekten hatte es außerdem kurzzeitig die Möglichkeit gegeben, zum Beispiel Theater mit entsprechendem Hygienekonzept zu öffnen, wenn die Besucherinnen und Besucher einen negativen Corona-Test vorweisen können. Das wurde aber schon vor Ostern vom Senat gestoppt. Ebenfalls bereits geschlossen sind unter anderem Kinos und Clubs, aber auch Restaurants. Daran ändert sich nichts.

Berlins Regierender Bürgermeister Michael Müller (SPD) bezeichnete das Gesetz im Bundesrat als «eine Ergänzung – vielleicht eine wichtige Ergänzung unseres eigenen Handelns, ein Baustein mehr, nicht mehr und nicht weniger als ein Baustein».

Eine Quelle: www.berlin.de

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