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Zwangsgeld von 50 000 Euro : RT.DE ignoriert weiter Sendeverbot

RT.DE darf nach deutschem Rundfunkrecht nicht senden – sendet aber weiter. Also verhängt die MABB ein drittes Zwangsgeld.

Zwangsgeld von 50 000 Euro : RT.DE ignoriert weiter Sendeverbot

Closed Shop? RT.DE sendet trotz Verbots weiter.Foto: dpa

Der Krieg Russlands gegen die Ukraine, RT.DE sendet weiter – und die Medienanstalt Berlin-Brandenburg (MABB) verhängt weiter Zwangsgelder. In der dritten Stufe soll RT.DE 50 000 Euro zahlen, weil RT.DE Productions GmbH habe die Veranstaltung und Verbreitung des Fernsehprogramms in Deutschland nicht vollständig eingestellt habe und das Programm sei über einige Webseiten weiterhin verfügbar. Dies teilte die MABB am Dienstag auf KNA-Anfrage mit. Für das neue Zwangsgeld gilt eine Zahlungsfrist bis zum 5. April.

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Laut Agentur war eine weitere Zahlungsfrist für ein bereits verhängtes Zwangsgeld in Höhe von 40.000 Euro verstrichen, ohne dass das Unternehmen die Summe gezahlt hat. Daher will die Medienanstalt das Geld nun durch das zuständige Finanzamt eintreiben lassen. Zuvor hatte RT.DE auch ein Zwangsgeld in Höhe von 25.000 Euro nicht gezahlt, das ebenfalls eingetrieben werden soll.

Am 17. März hatte das Verwaltungsgericht Berlin einen Eilantrag gegen das Verbot des russischen Senders abgelehnt. Die MABB hatte nach einer Entscheidung der Kommission für Zulassung und Aufsicht (ZAK) der Landesmedienanstalten Anfang Februar das Verbot ausgesprochen. Der Bescheid sei bei summarischer Prüfung aller Voraussicht nach rechtmäßig, entschied nun das Gericht. Es fehle an einer Zulassung. Das Hauptverfahren läuft unabhängig von der Entscheidung zum Eilantrag weiter. Die Aufsichtsbehörde argumentiert, dass für die Ausstrahlung von RT.DE eine Lizenz nicht beantragt und damit auch nicht erteilt worden sei.

EU-Verbot für russische Staatsmedien

Die russischen Staatsmedien stehen in der Kritik, Propaganda des Kremls und Desinformation zu verbreiten. Die EU verbot unlängst die Verbreitung der russischen Staatsmedien RT und Sputnik in der EU, das Ganze ist seit Anfang März in Kraft. Umgesetzt werden muss es in den jeweiligen EU-Ländern. Das ist in Deutschland nicht so schnell erledigt, ob die Zuständigkeit beim Wirtschafts- oder beim Justizministerium liegt, ist offenbar noch nicht entschieden.

Der Fall um die deutsche Rundfunklizenz ist unabhängig von der EU-Entscheidung zu betrachten. Das Verwaltungsgericht betonte, dass nach dem Medienstaatsvertrag private Veranstalter zur Veranstaltung von Rundfunkprogrammen eine Zulassung brauchen. Die Richter sind auch der Ansicht, dass RT.DE Productions GmbH die Rundfunkveranstalterin ist, weil sie das Rundfunkprogramm unter eigener inhaltlicher Verantwortung anbiete. Sie könne sich nicht darauf berufen, reine Produktionsdienstleisterin zu sein, hieß es weiter. Entscheidend für die Eigenschaft als Veranstalterin sei der Umstand, dass sie die Letztverantwortung für das Programm übernehme und dieses tatsächlich verbreite, teilte das Gericht mit. Laut Gericht hatte die RT.DE Productions GmbH argumentiert, man sei nicht die Veranstalterin des Programms und unterliege daher nicht der Zulassungspflicht.

Eine Quelle: www.tagesspiegel.de

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