Foto: Annette Riedl/dpa Teilen Twittern Senden 17.03.2022 – 12:45 Uhr
Gastronomen, die im Corona-Lockdown ihre Lokale dichtmachen mussten, bleiben wohl für immer auf ihren Einnahme-Ausfällen sitzen. Das hat der Bundesgerichtshof in Karlsruhe (BGH) am Donnerstag entschieden (AZ: III ZR 79/21).
Demnach haben Gastro-Unternehmer keinen Anspruch auf eine staatliche Entschädigung für durch den Lockdown entgangene Einnahmen.
Hilfeleistungen für schwer getroffene Wirtschaftsbereiche seien keine Aufgabe der Staatshaftung, sagte der Vorsitzende Richter Ulrich Herrmann bei der Urteilsverkündung. Die Politik müsse lediglich Ausgleichsmaßnahmen treffen und das habe sie mit den Corona-Soforthilfen getan.
Rumms!
Die höchstrichterliche Entscheidung hat grundsätzlichen Charakter. Heißt: Sie wirkt sich auf viele ähnliche Fälle aus, die vor deutschen Gerichten liegen. Die Hoffnung der klagenden Gastronomen – ab jetzt ist sie wohl vorüber.
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Klage von Familienbetrieb
Geklagt hatten die Betreiber des Schlosses Diedersdorf aus Großbeeren in Brandenburg. Der Familienbetrieb musste vor zwei Jahren vorübergehend schließen, als das Land den ersten Corona-Lockdown verhängte. Touristen durften im Hotel nicht mehr übernachten, der Kläger konnte nur noch einen Abholservice für Getränke anbieten.
Eigentümer Thomas Worm und seine Tochter Salina beziffern ihre Einbußen mit 5438 Euro am Tag – durch entgangenen Gewinn und laufende Kosten.
Zwar bekam die Familie für Hotel und Gastro rund 60 000 Euro Corona-Soforthilfe vom Staat. Aber diese Summe deckte gerade einmal elf Tage ab, rechnete ihr Anwalt in der BGH-Verhandlung vor.
Die Worms wollten erreichen, dass das Land Brandenburg ihnen eine Entschädigung von mindestens 27 000 Euro zahlen muss.
Eine Quelle: www.bild.de