Haben Patienten in Privatpraxen einfach Pech gehabt?

B.Z.-Redakteur Stefan Peter kommentiert die Entscheidung des Verwaltungsgerichts, derzeit keine Corona-Impfungen in Privatpraxen zu erlauben
Foto: Paul Zinken/dpa

Private Krankenversicherung – das klingt für manch einen nach Vorzugsbehandlung.

Diesmal ist es genau andersherum: Wer Patient in einer reinen Privatpraxis ist und sich dort gegen Corona impfen lassen will, hat Pech gehabt!

Vor Gericht scheiterte ein Arzt, der Impfstoff will. Beliefert werden nur Kassenpraxen – weil es nicht genügend Impfstoff gibt. Diese Vorgabe vom Bund bestätigen die Richter. Und zeigen damit auf, welche Folgen die chaotische Impfstoff-Bestellung hat.

Die Urteilsbegründung erscheint etwas weltfremd: Die Patienten des Arztes könnten in eine kassenärztlichen Praxis oder ins Impfzentrum gehen, so die Richter. Selbst wenn ein Hausarzt neue Patienten annimmt – wird er die gleich gegen Corona impfen?

Und Termine im Impfzentrum gibt‘s bekanntlich nur mit Einladung …

Eine Quelle: www.bz-berlin.de

Comments (0)
Add Comment