B.Z.-Redakteur Stefan Peter kommentiert die Entscheidung des Verwaltungsgerichts, derzeit keine Corona-Impfungen in Privatpraxen zu erlauben
Foto: Paul Zinken/dpa
Private Krankenversicherung – das klingt für manch einen nach Vorzugsbehandlung.
Diesmal ist es genau andersherum: Wer Patient in einer reinen Privatpraxis ist und sich dort gegen Corona impfen lassen will, hat Pech gehabt!
Vor Gericht scheiterte ein Arzt, der Impfstoff will. Beliefert werden nur Kassenpraxen – weil es nicht genügend Impfstoff gibt. Diese Vorgabe vom Bund bestätigen die Richter. Und zeigen damit auf, welche Folgen die chaotische Impfstoff-Bestellung hat.
Die Urteilsbegründung erscheint etwas weltfremd: Die Patienten des Arztes könnten in eine kassenärztlichen Praxis oder ins Impfzentrum gehen, so die Richter. Selbst wenn ein Hausarzt neue Patienten annimmt – wird er die gleich gegen Corona impfen?
Und Termine im Impfzentrum gibt‘s bekanntlich nur mit Einladung …
Eine Quelle: www.bz-berlin.de