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Zwilling im Mutterleib totgespritzt : Bundesgerichtshof bestätigt Schuldspruch gegen Ärzte

Der Bundesgerichtshof hält den Schuldspruch gegen zwei ehemalige Ärzte des Vivantes Klinikums Neuköllns für richtig. Die Strafen müssen neu verhandelt werden.

Zwilling im Mutterleib totgespritzt : Bundesgerichtshof bestätigt Schuldspruch gegen Ärzte

Überlebensfähig und unzumutbar. Zwillinge bekommen nicht immer dieselbe Chance.Foto: Getty Images

Sie töteten einen kranken Zwillingsfötus, damit der gesunde überleben konnte. Dafür erhielten zwei Berliner Ärzte im November 2019 Bewährungsstrafen vom Landgericht Neukölln.

Der Bundesgerichtshof hat nun den Schuldspruch gegen die beiden Berliner Ärzte wegen gemeinschaftlichen Totschlags bestätigt, die während einer Zwillingsgeburt ein Kind mit Kaliumchlorid totspritzten. Der 5. Strafsenat hob aber die Strafen auf, über deren Höhe neu verhandelt werden müsse, teilte das Gericht am Montag mit.

Ein früherer Chefarzt des Vivantes Klinikums Neukölln war im November 2019 vom Landgericht in der Hauptstadt zu einem Jahr und neun Monaten Freiheitsentzug verurteilt worden. Eine Oberärztin desselben Hauses bekam anderthalb Jahre. Die Strafen wurden zur Bewährung ausgesetzt.

Laut Urteil hätten sich die Ärzte bewusst über geltendes Recht hinweggesetzt. Ein Kind kam gesund zur Welt, das andere sollte wegen einer schweren Hirnschädigung nicht leben. Das Urteil hatte unter Pränataldiagnostikern, Geburtshelferinnen und Gynäkologen für Furore gesorgt, da es durchaus umstritten war.

Nach Ansicht des Bundesgerichtshofs (BGH) war die Tötung des lebensfähigen geschädigten Zwillings ein strafbares Tötungsdelikt und nicht ein straffreier Schwangerschaftsabbruch. Die Regeln zu einem Abbruch würden nur bis zum Beginn der Geburt gelten, stützte der BGH das Berliner Urteil wegen Totschlags in minderschwerem Fall.

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Zugleich kassierte die oberste Instanz die Strafhöhe, weil den Medizinern zur Last gelegt worden war, dass sie die Tat geplant und nicht in einer Notfallsituation gehandelt hätten. Die Mutter der eineiigen Zwillinge war in der 32. Woche, als es im Juli 2010 zum Kaiserschnitt kam. Schon zuvor gab es Komplikationen. Die Verteidiger hatten argumentiert, die Ärzte seien von einer zulässigen Spätabtreibung im Mutterleib ausgegangen. Sie hätten einen sicheren Weg für den gesunden Fötus gehen wollen.

„Auch Feld-, Wald- und Wiesenärzte wissen, dass es verboten ist, ein Kind im offenen Mutterleib totzuspritzen“, hatte der Vorsitzende Richter im Urteil gesagt. Es sei das nicht hinnehmbare „Aussortieren eines kranken Kindes“ gewesen. (tsp/dpa)

Eine Quelle: www.tagesspiegel.de

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