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Woidke: „Kann mir Sex-Dienstleistungen ohne Nähe nicht vorstellen“

Woidke: „Kann mir Sex-Dienstleistungen ohne Nähe nicht vorstellen“

Dietmar Woidke (SPD), Ministerpräsident von Brandenburg (Archivfoto)
Foto: Soeren Stache/dpa

Brandenburg erlaubt wieder Sex für Geld, der in Berlin verboten bleibt. Doch dabei gelten seltsame Regeln. Regierungschef Dietmar Woidke (59, SPD) erklärte sie jetzt.

Am Mittwoch machen die Bordelle in Brandenburg wieder auf. „Zur Prostitution hatten wir anfangs nichts geplant“, gestand Gesundheitsministerin Ursula Nonnemacher (63, Grüne). „Aber ein Gericht in Niedersachsen hat ein komplettes Verbot für unverhältnismäßig erklärt.“

Die geplante Beschränkung auf Sex mit nur einer Person gleichzeitig wurde noch gestrichen. Nonnemacher: „Wir haben Zuarbeiten aus allen Ministerien berücksichtigt – und uns deshalb so entschieden.“ Welcher Minister auf einem „flotten Dreier“ bestand, behielt sie für sich …

Doch warum gilt im Bordell jetzt Maskenpflicht, beim Geschlechtsverkehr aber nicht? Woidke erklärte: „Sexuelle Dienstleistung setzt eine gewisse Nähe voraus. Ansonsten ist das schwierig, wenn nicht gar unmöglich. Zumindest in dem Spektrum sexueller Dienste, die ich mir so vorstellen könnte …“

Vor- und nach dem Sex muss man Masken aufsetzen. „Weil es in einem solchen Etablissement Räume gibt, in denen man auch ganz andere Personen trifft“, so der Ministerpräsident fachkundig. Sex-Touristen aus Berlin befürchtet er nicht. Woidke: „Ich glaube nicht, dass es jetzt die große Welle gibt.“

Und auch keine Party-Touristen. Obwohl Brandenburg ab Mittwoch nicht nur die Bordelle, sondern auch die Tanzclubs öffnet. In Berlin sind „Tanzlustbarkeiten“ nur draußen erlaubt. Die Hauptstadt-Clubs bleiben zu!

Doch vor dem Freudentanz in Brandenburg steht die Sicherheit: Am Türsteher kommt man nur mit Test- oder Impfnachweis – und Angabe der Kontaktdaten – vorbei. In den Clubs ist „nicht mehr als ein Gast pro zehn Quadratmeter Fläche“ erlaubt. Bei Tanz-Veranstaltungen unter freiem Himmel aber bis zu 1000 Gäste. Veranstalter müssen ein Hygienekonzept vorlegen, Gästedaten registrieren und den Zutritt steuern.

► Gleichzeitig schafft Brandenburg die Testpflicht ab: In allen Städten und Landkreisen, wo die Inzidenz unter 20 liegt – zurzeit im ganzen Land. Getestet werden muss nur in Schulen, medizinischen Einrichtungen, Tanz-Clubs, Bordellen und beim Kontaktsport in Hallen.

Die neue Testfreiheit gilt für Gaststätten (auch innen), Hotels, Schwimmhallen, Oberschulen, Fahr-, Musik- und Volkshochschulen, Unis, Theater, Kinos und bei Saal-Veranstaltungen. Dort sieht der Entwurf nun bis zu 1000 Teilnehmer vor. Steigt die Inzidenz wieder fünf Tage über 20, muss erneut getestet werden.

Versammlungen wie Demos sollen ohne Personen-Obergrenze erlaubt werden, auch in Innenräumen. Private Feiern im Familien- oder Bekanntenkreis bleiben dagegen auf 100 Gäste draußen und 50 drinnen beschränkt.

► NEU: Im öffentlichen Raum gibt es keine Kontaktbeschränkungen mehr! Bisher waren nur Treffen von höchstens zehn Personen erlaubt. Das soll nur noch für wilde Feiern mit fremden Gästen gelten, zu Hause wie in den Parks.

Maskenpflicht entfällt draußen

Die Maskenpflicht entfällt draußen überall, zum Beispiel auf Wochenmärkten. Sie gilt nur noch, wo „in geschlossenen Räumen die Einhaltung des Abstandsgebots nicht möglich ist“.

Tragen muss man die Masken weiter in Schulen ab Klasse 7, in Bus und Bahn, Museen, Bibliotheken, Theatern, Konzerthäusern, Kinos, Messen, Ausstellungen, Spielhallen und Casinos. Hier soll auch die Kontaktdaten-Erfassung bleiben.

Beim Einkauf entfällt jetzt überall die Angabe der Personendaten – die Kundenbegrenzung auch. Testpflicht gilt hier längst nicht mehr. Nur Masken sind noch Pflicht. Shoppen fast wie vor Corona-Zeiten!

In Klassenräumen sollen Oberschüler die Masken abnehmen dürfen, wenn sie mindestens 1,5 Meter auseinander sitzen. Das galt bisher schon für Theater, Konzertsäle, Kinos und in den Büros. In Grundschulen entfällt sie ganz.

So viel Freiheit war lange nicht mehr. Der Lockdown ist in Brandenburg vorbei! Verboten bleiben nur noch „Prostitutionsveranstaltungen“ mit vielen wechselnden Gästen, wie bei Orgien und Swingerpartys.

Eine Quelle: www.bz-berlin.de

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