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Wie coronatauglich sind Ihre Reiseversicherungen?

Wie coronatauglich sind Ihre Reiseversicherungen?

Urlauber am Strand von Mallorca. Branchenschätzungen zufolge werden über Ostern rund 40.000 Deutsche ihren Urlaub auf der Insel verbringen
Foto: picture alliance/dpa

Ab dieser Woche gilt für alle Flugreisenden vor dem Abflug nach Deutschland eine Testpflicht. Nur mit negativem Testergebnis dürfen die Airlines sie zurück nach Deutschland transportieren. Doch was, wenn der Test plötzlich positiv ist?

„Reisende müssen sich an die örtlichen Quarantänebestimmungen halten“, erklären die Experten der ERGO-Reiseversicherung. Meistens bedeutet das: zwei Wochen in einem speziell dafür vorgesehenem Quarantänehotel.

Aber wer bezahlt das und die Mehrkosten für die Umbuchung des Rückflugs? Hier alles, was Sie wissen müssen:

Welche Reiseversicherungen brauche ich jetzt? Neben einer Reisekrankenversicherung (hier unbedingt darauf achten, dass sie keinen Pandemieausschluss hat und auch Reisen in Risikogebiete absichert!) sollten Sie jetzt auch eine Reiserücktritts- und Reiseabbruchversicherung abschließen. Bei ERGO gibt es diese beiden Versicherungen im Paket (entweder für eine Reise oder für ein Jahr) – mit einem Ergänzungs-Schutz Covid-19.

Warum ist der Covid-Schutz so wichtig? „Der Ergänzungsschutz schließt die Erkrankung an Covid-19 als versichertes Ereignis ein, wenn der Versicherte oder eine Risikoperson hiervon betroffen ist“, erklären die Reiseexperten der ERGO. Heißt: Können Sie z. B. nicht fliegen, weil Sie an Corona erkranken, bekommen Sie von der Reiserücktrittsversicherung die Reisekosten erstattet. Erkranken Sie im Urlaub und die Reise muss deshalb frühzeitig abgebrochen werden, werden zusätzlich anfallende Rückreisekosten und nicht genutzte Reiseleistungen durch die Reiseabbruchversicherung erstattet. Muss der Aufenthalt quarantänebedingt verlängert werden, werden anfallende Mehrkosten für die Unterkunft bis 1000 Euro übernommen.

Weitere Vorteile des Ergänzungs-Schutzes: Der Reisende ist auch abgesichert, wenn ihm seine Beförderung schon aufgrund von Covid-19-relevanter Symptome untersagt wird. Wenn z. B. vor Abflug eine erhöhte Körpertemperatur gemessen wird.

Warum sollte ich mich auch als Pauschalurlauber absichern? Die flexiblen Stornoregeln der Veranstalter greifen in der Regel nur bis vierzehn Tage vor Reisebeginn. In 65 Prozent der Fälle storniert ein Kunde jedoch erst kurz vor Reiseantritt und muss dann die Kosten selber tragen.

Eine Quelle: www.bz-berlin.de

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