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Wen darf ich überhaupt noch treffen und zu welchem Anlass feiern?

Wen darf ich überhaupt noch treffen und zu welchem Anlass feiern?

Bei Hochzeiten dürfen aktuell nur ein Hausstand und maximal eine weitere Person teilnehmen (Symbolbild)
Foto: picture alliance/dpa

Sie dürfen sich noch mit anderen Menschen treffen – allerdings sind die physisch sozialen Kontakte außerhalb des eigenen Haushalts auf ein notwendiges Minimum zu reduzieren. B.Z. erklärt die verschärften Kontaktbeschränkungen, die seit dem 10. Januar gelten.

►Private Zusammenkünfte: Sie sind nur noch mit einer weiteren haushaltsfremden Person erlaubt. Also nur eine zusätzliche Person darf zu Besuch kommen. Bei Alleinerziehenden werden Kinder bis einschließlich 12 Jahren nicht mitgezählt. Das heißt zum Beispiel: Die Mutter darf ihren Sohn (11), aber nicht ihren Ehemann mitbringen.

 Hochzeiten … gelten aktuell wie private Zusammenkünfte – also ein Hausstand mit maximal einer weiteren nicht im Haushalt lebenden Person.

 Bestattungen und Trauerfeiern: Hier gelten keine Personenobergrenzen, jedoch muss der Mindestabstand von 1,5 Metern gewahrt werden. Bei Feierlichkeiten anlässlich einer Beerdigung dürfen im Freien bis zu 50 Personen teilnehmen, in geschlossenen Räumen ist die Anzahl auf höchstens 20 Personen begrenzt.

 Kranken-Besuche in Kliniken … sind einer Person, einmal täglich für je eine Stunde erlaubt. Keine Einschränkungen gibt es für den Besuch schwerstkranker und sterbender Menschen und für den Besuch von Kindern unter 16 Jahren.

► Geburt: Die werdende Mutter darf von einer Person begleitet werden.

 Sport – nur alleine oder mit einer anderen Person, kontaktfrei unter Einhaltung der Abstandsregeln. Keine Ausnahme für Kinder und Jugendliche!

Eine Quelle: www.bz-berlin.de

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