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Was tun, wenn’s im Ausland gekracht hat?

Was tun, wenn’s im Ausland gekracht hat?

Wer im Ausland einen Unfall hat, sollte gut vorbereitet sein. Obwohl sich bei der Unfallabwicklung einige Dinge wie in Deutschland verhalten, gibt es doch Besonderheiten
Foto: picture alliance/dpa/dpa-tmn

Manchmal reicht ein kurzer, unachtsamer Moment aus – und schon ist der Unfall passiert. Umso blöder, wenn es im Ausland passiert. Da ist es hilfreich, wenn man gut auf den Ernstfall vorbereitet ist.

Für Urlaubsreisende ist es wohl der Albtraum: eine Panne oder ein Unfall im Ausland. Doch wer auf den Ernstfall gut vorbereitet ist, kann in der Stresssituation besser agieren. Deutschlands zweitgrößter Automobilclub, ACE, erklärt, wie man sich wappnet.

Die ersten Schritte nach einem Unfall innerhalb Europas sind immer gleich: Warnblinker einschalten, Rettungsweste anziehen, Unfallstelle absichern, Verletzten helfen, sich selbst in Sicherheit bringen und dann den Notruf (112) wählen.

Grundsätzlich empfiehlt der ACE bei einem Unfall außerhalb Deutschlands die Polizei zu verständigen. Gerade bei mehreren Unfallbeteiligten könne das Missverständnissen vorbeugen.

Wer selbst schuld am Crash ist, verständigt schnellstmöglich die eigene Versicherung. Bei Fremdverschulden sollte die gegnerische Versicherung kontaktiert werden.

In vielen europäischen Ländern gibt der Zentralruf der Autoversicherer online oder telefonisch unter 0800/2502600 Auskunft über die Kfz-Haftpflichtversicherung des Unfallgegners. Dafür werden dessen Kennzeichen, der Schadenstag und das Unfallland benötigt.

In Notsituationen helfen deutsche Auslandsvertretungen weiter

Für mögliche Rückfragen sollte das Unfallprotokoll samt Aktenzeichen und Adresse der Polizeistation notiert werden – außerdem Typen, Kennzeichen und Versicherung aller unfallbeteiligten Fahrzeuge sowie Namen und Adressen der Fahrer.

Bei Fremdverschulden sollten zudem Fotos vom Unfallendstand der Fahrzeuge, dem Unfallort, der Schäden an den Fahrzeugen sowie der Bremsspuren und der genauen Lage weggeschleuderter Fahrzeugteile gemacht werden.

Der ACE warnt davor, fremdsprachige oder unverständliche Dokumente zu unterzeichnen sowie mündliche Äußerungen zum Unfallgeschehen abzugeben. Zahlungen sollten nur dann gegen Empfangsquittung geleistet werden, wenn die Beschlagnahmung des Fahrzeugs oder eine Festnahme drohen.

In Notsituationen helfen deutsche Auslandsvertretungen weiter. Bei Verletzungen sollte noch vor Ort ein Arzt konsultiert werden. Ein Attest kann bei Schadensforderungen hilfreich sein.

Um Unfällen vorzubeugen, empfiehlt der ACE, die wichtigsten Verkehrsregeln aller Länder auf der Route bis zum Ziel zu kennen. Neben unterschiedlichen Tempolimits gelten nicht selten Sonderregelungen, die Autoreisende kennen sollten.

Eine Quelle: www.bz-berlin.de

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