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Wann liegt endlich die Einladung im Briefkasten? : Corona-Impfung in Berlin – die wichtigsten Fragen und Antworten

Von der Terminvergabe bis zur Wahl des Impfzentrums: Es gibt viele Details zu beachten bei der Corona-Impfung. Das sollten Sie wissen.

Wann liegt endlich die Einladung im Briefkasten? : Corona-Impfung in Berlin – die wichtigsten Fragen und Antworten

Hier wird ein Testlauf im Velodrom geprobt. Das Impfzentrum hat bislang noch nicht geöffnet.Foto: Christophe Gateau/dpa

Viele erwarten sie sehnsüchtig – für sich oder Angehörige: die Post mit dem hochoffiziellen Briefkopf der „Senatsverwaltung für Gesundheit, Pflege und Gleichstellung“. Darunter steht: „Die Senatorin“. Mit diesem Schreiben kann der Anmeldevorgang für die kostenlose und freiwillige Corona-Impfung in einem der drei bisher geöffneten Berliner Impfzentren durchgeführt werden. Trotzdem gibt es noch viele Unsicherheiten, etwa zur Sicherheit und zum Ablauf der Impfungen. Wichtige Fragen und Antworten im Überblick:

1. Wer kann sich in Berlin impfen lassen?
Grundsätzlich alle, die hier gemeldet sind und eine Einladung erhalten haben. Außerdem können Personen geimpft werden, die aufgrund ihrer Tätigkeit in Berlin über ihren Arbeitgeber zu einer Impfung eingeladen werden. Aber Achtung: Da nicht alle Berlinerinnen und Berliner gleichzeitig geimpft werden können, gehen zunächst Einladungen an medizinisches Personal und Menschen, die 80 Jahre und älter sind. Die Regeln für die Impfreihenfolge und einen individuellen Terminrechner finden Sie in unserem interaktiven Angebot.

2. Wie bekomme ich einen Impftermin?
Dafür muss man eine Einladung bekommen. Mit der Einladung erhalten Berliner einen Registrierungscode, mit dem sie sich online oder unter der Telefonnummer 030/9028-2200 (täglich 7 bis 18 Uhr) einen Termin aussuchen können. Dieser Code wird auch bei den Impfzentren erfragt, um sie zu registrieren.

Nicht immer funktioniert die Terminvergabe auf Anhieb, wenn der Code nicht richtig eingegeben oder durchgegeben wurde. Die Gesundheitsverwaltung schreibt, dass „Angehörige oder Personen aus Ihrem Bekanntenkreis bei der Terminbuchung behilflich sein“ und zum Impftermin begleiten könnten.

Eine Verschiebung des Impftermins ist online und telefonisch möglich. Allerdings sollte unbedingt eine Stornierung am selben Tag der Impfung vermieden werden, da die Bereitstellung des Impfstoffs einen zeitlichen Vorlauf benötigt. Ohne die Nummer und ohne Termin ist ein Aufkreuzen im Impfzentrum sinnlos und bringt dort den Ablauf durcheinander.

3. Ich bin über 80 und habe noch keine Einladung zum Impfen bekommen. Kann ich einfach ohne Einladung zu einem Impfzentrum gehen?
Auf gar keinen Fall. „Warten Sie auf Ihre Einladung, die wird kommen“, sagt die Sprecherin der Impfzentren, Regina Kneiding, dem Tagesspiegel. Auf Nachfrage teilt die Senatsgesundheitsverwaltung mit, dass bis Anfang Februar rund 227.000 über 80-Jährige angeschrieben worden sind. Auch ein Fach- oder Hausarzt kann nicht einfach bei den Impfzentren für einen Impftermin nachfragen. Es ist noch offen, wann Haus- und Fachärzte in Berlin die Impfungen in ihren Praxen verabreichen können.

4. Wo wird in Berlin geimpft?
Aktuell sind drei von sechs Berliner Impfzentren offen: die Arena in Alt-Treptow, das Erika-Heß-Stadion in Wedding und das Impfzentrum auf dem Messegelände in Westend. Zudem sind mobile Teams im Einsatz, die Menschen in Heimen impfen.

Das Impfzentrum im ehemaligen Flughafen Tegel soll am 10. Februar öffnen. Im früheren Airport wird nach Plänen des Senats das neue Präparat von Astrazeneca eingesetzt – allerdings wird der Impfstoff der britisch-schwedischen Hersteller in Deutschland nur Patienten im Alter von 18 bis 64 Jahren verabreicht.

Wann die Zentren in Tempelhof und im Tempodrom öffnen, ist derzeit noch unklar und hängt mit der Menge der künftig gelieferten Impfdosen zusammen. Ebenso unklar ist, wann Hausärzte die Impfungen in ihren Praxen verabreichen können.

5. Was soll ich zum Impftermin mitbringen?

  • Einladungsschreiben
  • Identitätsnachweis (Personalausweis, Reisepass oder Aufenthaltstitel)
  • Aufklärungsmerkblatt, liegt dem Einladungsschreiben bei, bitte möglichst unterschrieben zum Termin mitbringen
  • Anamnese- und Einwilligungsbogen, liegt ebenfalls dem Einladungsschreiben bei
  • Falls vorhanden: Impfausweis, Falls nicht: auch nicht schlimm, dann wird vor Ort eine Bescheinigung ausgestellt und die Hausärztin kann die Impfung später nachtragen

Die Übersicht finden Sie auch hier im Serviceportal des Berliner Senats. Die Informationen stehen auch noch mal in der Einladung.

Zudem sei es wichtig, sagt Sprecherin Kneiding, zum zugeordneten Zeitpunkt zu erscheinen und nicht schon eine halbe Stunde früher. Sonst bilden sich Schlangen vor den Zentren, Menschen müssen in der Kälte warten und umso mehr Leute an einem Ort sind, desto höher ist das Ansteckungsrisiko.

6. Wie komme ich zum Impfzentrum?
Kostenlos. Unter den Telefonnummern 030/202020 und 030/230023 kann man ein Taxi zum Impfzentrum ordern, sofern man dort einen Termin hat. Vor Ort erhält man einen Coupon für die kostenlose Hin- und Rückfahrt. Zudem hat die BVG einen Fahrservice mit Kleinbussen vom Parkhaus des Einkaufszentrums „Park-Center“ zur Arena Treptow eingerichtet für Berliner, die mit dem Auto anreisen.

7. Habe ich freie Wahl, in welches Impfzentrum ich gehe?
Ja, jedenfalls solange in allen Impfzentren genügend Impfstoff und freie Termine zur Verfügung stehen. Das heißt im Umkehrschluss auch, dass Berlinerinnen und Berliner sich für einen Impfstoff entscheiden können. In den Impfzentren in der Arena in Treptow und auf dem Messegelände in der City-West wird ausschließlich der Impfstoff der Firma Biontech geimpft, im Erika-Heß-Eisstadion gibt’s den Impfstoff der Firma Moderna.

Sollten Sie allerdings 65 Jahre oder älter sein, kommt der Astrazeneca-Impfstoff für Sie nicht infrage und somit auch nicht das Impfzentrum im ehemaligen Flughafen Tegel.

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8. Wie unterscheiden sich die Impfstoffe von Biontech/Pfizer, Moderna und Astrazeneca sonst voneinander?
Das Wirkprinzip der Impfstoffe von Biontech/Pfizer und Moderna ist nahezu identisch. Auch die Effektivität liegt bei beiden Impfstoffen zwischen 94 und 96 Prozent. Die eventuellen Nebenwirkungen ähneln sich auch: Laut Studienlage haben zwei Drittel der Geimpften wahrscheinlich danach Kopfschmerzen. Ungefähr die Hälfte bemerkt Muskelschmerzen und bei etwa 15 Prozent kann es zu Fieber kommen.

Das ist übrigens normal, diese Nebenwirkungen treten auch bei anderen Impfungen auf. Sie sind sogar erwünscht, weil sie zeigen, dass die Impfung wirkt und eine Immunreaktion hervorruft. Einen kleinen Unterschied gibt es beim Zeitpunkt der zweiten Impfung: Der wird bei dem Moderna-Impfstoff nach 28 Tagen – und bei dem Biontech/Pfizer-Impfstoff bereits nach 21 Tagen empfohlen.

Wann liegt endlich die Einladung im Briefkasten? : Corona-Impfung in Berlin – die wichtigsten Fragen und Antworten

So sieht das Impfzentrum im Erika-Hess-Eisstadion von oben aus.Foto: Kay Nietfeld/AFP

Moderna darf zudem nur Menschen über 18 verabreicht werden, den Biontech/Pfizer-Impfstoff dürfen auch schon Menschen ab 16 Jahren erhalten. Das hat aber nichts mit der Qualität der Impfstoffe zu tun, sondern hängt damit zusammen, ab welchem Alter die Probanden der jeweiligen Phase-III-Studien teilgenommen haben.

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Beim Moderna-Impfstoff wurde zudem beobachtet, dass die Wirksamkeit schon 14 Tage vor der zweiten Impfung bei 94 Prozent lag. „In dieser Zeit vorher ist man also schon relativ sicher und deshalb macht es auch nicht so viel, wenn die nächste Impfung dann eine Woche später ist“, sagt Sander.

Anders als bei dem Biontech- oder Moderna-Vakzin beruht der Impfstoff von Astrazeneca auf einer eher herkömmlichen Herstellungsweise und ist ein sogenannter Vektorimpfstoff, der auf Erkältungsviren von Affen basiert. Er kann bei normalen Kühlschrank-Temperaturen gelagert und transportiert werden. In den Studien wies das Mittel von Astrazeneca bislang eine geringere Wirksamkeit von etwa 70 Prozent auf. Das ist aber nicht der Grund, warum es Menschen über 65 Jahren nicht bekommen sollen, sondern, weil zu der Altersgruppe noch nicht ausreichend Testdaten vorliegen.

9. Kann ich die Impfstoffe mixen, also bei dem ersten Termin den Impfstoff von Moderna und beim zweiten den Impfstoff von Biontech/Pfizer – oder andersrum bekommen?
Nein. Wissenschaftliche Grundlagen sind dafür kaum vorhanden. Das wird Ihnen aber auch gar nicht passieren, da Sie bei der Registrierung online oder am Telefon gleich beide Termine buchen. Und die können Sie nur für den gleichen Impfstoff bekommen.

10. Was ist, wenn zwischen meinen beiden Impfungen mehr als drei Wochen liegen, weil ich beim zweiten Termin verhindert oder krank bin?
Das stellt kein Problem dar. „Dann kann man sich einfach einen neuen Termin über die Hotline geben lassen“, sagt Impfzentren-Sprecherin Kneiding. Auch aus immunologischer Sicht scheint ein längeres Warten unbedenklich. „Man sollte frühestens nach 21 Tagen impfen, kann aber auch locker sechs Wochen warten“, sagt Charité-Experte Leif Erik Sander im RBB. Die zweite Impfung zwischen drei und sechs Wochen nach der ersten Impfung zu erhalten sei absolut sicher. „Genau so wurde es auch in der Studie gemacht und genau so wurden die Daten ausgewertet.“

11. Muss ich die Impfung selber bezahlen?
Nein. Die Impfung ist unabhängig vom Versicherungsstatus kostenlos. Die Bundesregierung übernimmt die Kosten für den Impfstoff. Die Länder tragen gemeinsam mit den gesetzlichen und privaten Krankenversicherungen die Kosten für den Betrieb der Impfzentren.

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12. Kann man das Virus trotz Impfung noch in sich tragen und an andere Menschen weitergeben?
Das ist die große Frage – und sie ist bislang ungeklärt. Es gibt nur einige Hinweise aus Studien darauf, dass Geimpfte das Virus trotzdem übertragen können, dabei jedoch eine geringere Viruslast mit sich führen. Charité-Experte Sander beschreibt einen Tierversuch mit Affen. Die wurden zunächst geimpft und danach künstlich infiziert. „Die geimpften Tiere sind ja nicht krank geworden. Nach einem Tag hatten die noch ein bisschen Virus in der Nase, aber schon nicht mehr im Rachen und nicht mehr in der Lunge.“ Vielleicht sei das ein Zeichen dafür, dass man deutlich kürzer das Virus repliziert und die Chance einfach geringer ist, dass man andere Menschen ansteckt. Das seien aber noch Spekulationen.

Wann liegt endlich die Einladung im Briefkasten? : Corona-Impfung in Berlin – die wichtigsten Fragen und Antworten

Eine Frau ruht sich nach ihrer Impfung im Erika-Heß-Eisstadion kurz aus.Foto: Kay Nietfeld/dpa

13. Was ist, wenn ich zum Zeitpunkt meiner Impfung mit dem Coronavirus infiziert bin, aber es nicht weiß?
Das ist nicht schlimm. Charité-Experte Sander sagt im Impf-Vidcast des RBB: „Das ist sogar in einigen der Studien vorgekommen, weil man ja nicht immer merkt, wenn man infiziert ist.“ Bisher würden alle Studienergebnisse darauf hindeuten, dass da keine Probleme entstehen. „Vielleicht ist es sogar gut, vielleicht kann man mit einer Impfantwort gewissermaßen das Virus überholen.“ Trotzdem sei wichtig, sich nur Impfen zu lassen, wenn man sich gesund fühlt.

14. Kann ich mich auch impfen lassen, wenn ich schon eine Covid-Infektion durchgemacht habe?
Ja. „Die Immunität durch eine Impfung ist nach wissenschaftlichen Erkenntnissen deutlich höher und vermutlich länger anhaltend als nach einer überstandenen Erkrankung“, sagt Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU). Allerdings müssten sich Genesene nicht sofort impfen lassen, sondern könnten noch zwei oder drei Monate warten.

Sollte man aber schon eine Infektion mit dem Coronavirus hinter sich haben und demnächst eine Impfeinladung im Briefkasten haben, könne man sich trotzdem gleich für einen Termin registrieren, sagt Kneiding. Beim Verschicken der Einladungen werde derzeit nicht darauf geachtet, ob die angeschriebene Person schon eine Infektion hinter sich hat.

15. Werden Menschen mit Vorerkrankungen höher priorisiert?
Bisher werden sie nicht priorisiert. Bundesgesundheitsminister Jens Spahn kündigte an, die Impfverordnung zu ändern. Erst dann können die Bundesländer diese Änderungen umsetzen. Die Gesundheitsverwaltung in Berlin teilte lediglich mit, dass man sich an die bisherigen Vorgaben halte.

Die Reihenfolge der Impfungen ist in einer Rechtsverordnung des Bundesgesundheitsministeriums festgelegt, die auf der Impfempfehlung der Ständigen Impfkommission beim Robert Koch-Institut (RKI) aufbaut. Diese Rechtsverordnung trat am 15. Dezember 2020 in Kraft.

Demnach werden zuerst die über 80-Jährigen, Pflegeheimbewohner, Pflegekräfte in stationären und ambulanten Einrichtungen und medizinisches Personal geimpft. Diese Reihenfolge wird auch bei den zweiten Impfungen beibehalten. Dann folgen über 70-Jährige, Personen mit Trisomie 21, mit Demenz oder geistiger Behinderung, nach einer Organtransplantation sowie eine enge Kontaktperson von pflegebedürftigen Personen, die über 70 Jahre alt sind.

Auf Nachfrage teilte die Senatsgesundheitsverwaltung Anfang Februar mit, dass derzeit ein Verfahren zur Erfassung pflegender Angehöriger in Arbeit sei. „Mit einer entsprechenden Information können die Betroffenen in den kommenden zwei Wochen rechnen“, hieß es.

Zu Personen mit einer hohen Impfpriorität zählen laut aktuellem Stand auch Polizei- und Ordnungskräfte, die im Dienst, etwa bei Demonstrationen, einem hohen Infektionsrisiko ausgesetzt sind, Personen im öffentlichen Gesundheitsdienst, in relevanten Positionen der Krankenhausinfrastruktur und Personen, die in Flüchtlings- und Obdachloseneinrichtungen leben oder tätig sind. Dann folgen über 60-Jährige und Personen mit Krankheiten wie Adipositas.

Eine Quelle: www.tagesspiegel.de

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