Dnachrichten.de
Berlin news - Die offizielle Website der Stadt Berlin. Interessante Informationen für alle Berlinerinnen, Berliner und Touristen.

Vorsicht Kreditkartenbetrug: Blick auf den Kontoauszug schützt vor Verlust

Vorsicht Kreditkartenbetrug: Blick auf den Kontoauszug schützt vor Verlust

Ein regelmäßiger Blick auf die Kontoauszüge lohnt sich, um unberechtigte Abbuchungen zu vermeiden
Foto: picture alliance / Zoonar

Wann haben Sie zum letzten Mal auf ihren Kontoauszug geschaut? Falls das schon eine Weile her ist, sollten Sie das vielleicht mal nachholen. Denn vielleicht wurde ja unerlaubt Geld abgebucht?

Es kommt immer wieder vor: Auf dem Kontoauszug tauchen unerklärliche Abbuchungen der Kreditkarte auf. Häufig gehen solche Geschäftsvorfälle auf betrügerische Machenschaften zurück, erklärt die Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz. Nicht selten wurden die Betroffenen Opfer sogenannter Phishing-Mails.

Dabei fordern Betrüger ihre Opfer mit gefälschten E-Mails auf, einen Link in der Nachricht anzuklicken und dann auf einem Formular bestimmte Daten einzutragen. Abgefragt werden die notwendigen Bank- oder Kreditkartendaten, die dann für Betrugszwecke eingesetzt werden.

Wichtig deshalb: Kontoauszüge regelmäßig kontrollieren. Unberechtigte Abbuchungen lassen sich bis acht Wochen ab Belastung noch zurückrufen. Und: Bei E-Mails nicht achtlos auf Links klicken. Viele Phishings-Mails sehen aus, als wären sie von einer Bank verschickt worden. Empfänger können beim Absender nachfragen, ob die E-Mail wirklich von ihm stammt.

Mehr Sicherheit mit der Zwei-Faktor-Authentifizierung

Gut zu wissen: Bislang konnten Betrüger allein mit Kenntnis der Karten- und Prüfnummer sowie des Ablaufdatums einer Kreditkarte im Internet bezahlen.

Seit dem 15. Februar gilt aber für Zahlungen mit der Kreditkarte ab 150 Euro die sogenannte Zwei-Faktor-Authentifizierung. Das heißt, Zahlungen müssen mit zwei voneinander unabhängigen Faktoren freigegeben werden – also zum Beispiel der Kreditkarte und einer zusätzlichen Transaktionsnummer (TAN).

Ab Mitte März gilt das Verfahren für alle Zahlungen mit der Kreditkarte. Banken, Sparkassen und Händler müssen dafür sorgen, dass die vorgeschriebenen Sicherheitsvorkehrungen entsprechend umgesetzt sind.

Gelingt es einem Betrüger dennoch mit gestohlenen Kreditkartendaten zu bezahlen, müssen die Kreditinstitute oder die Händler für die Schäden aufkommen.

Eine Quelle: www.bz-berlin.de

Hinterlasse eine Antwort

Deine Email-Adresse wird nicht veröffentlicht.

This website uses cookies to improve your experience. We'll assume you're ok with this, but you can opt-out if you wish. Accept Read More

Privacy & Cookies Policy