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Vorratsdatenspeicherung wird umbenannt : Raider heißt jetzt Twix

Angela Merkel setzt im Wahljahr weiter auf Kampfvermeidung jeder Art. Die Vorratsdatenspeicherung wird deshalb in “Mindestspeicherfrist” umbenannt. Sonst ändert sich aber nix.

Vorratsdatenspeicherung wird umbenannt : Raider heißt jetzt Twix

Bis 1991 hieß Twix Raider. Der Geschmack blieb trotz Namensänderung gleich.Foto: Denis Apel (CC)

Wie ein gut geölter Minenräumroboter durchkämmen die Kanzlerin und ihre Truppen seit Monaten systematisch das politische Feld. Entschärfen durch Aneignen ist die Devise. So wanderten schon Mindestlohn und Mietpreisbremse ins Unionsprogramm. Die Republik hat inzwischen verstanden, dass das Prinzip von Angela Merkels Wahlkampf die Vermeidung jeglichen Kampfes ist. Die Prism-Affäre kam nun gerade noch rechtzeitig, um ein weiteres potenzielles Explosivum im Programm unschädlich zu machen: Der Union fiel ein, dass da ja noch die Forderung nach der Vorratsdatenspeicherung drinsteht. Wo doch das Datenspeichern zugunsten von Sicherheitsbehörden plötzlich so schlechte Presse hatte. Also wurde aus der „Vorratsdatenspeicherung“ die „Mindestspeicherfrist“ (ein Wort, das man offenbar für weniger kontaminiert hält) (zum Pdf des Programms der Union, Passage auf Seite 115). Rein strategisch betrachtet dürfte dieser jüngste Zug niemanden mehr überraschen. Selbst die Opposition kennt das Gefühl schon. Sie steht wieder einmal mit einem Zünder ohne Bombe ziemlich verlassen in der Landschaft – zumal die SPD ohnehin für das Speichern ist (zum Pdf des SPD-Programms, Passage auf Seite 100). Pech, Peer.

Zugriff nur bei Strafverfolgung

Dabei hätte die Union ja nun – in der Post-Prism-Ära – die besten Chancen, ihr sicherheitspolitisches Lieblingsprojekt zu verteidigen. Gegen das, was über die Programme der amerikanischen und britischen Geheimdienste bekannt ist, sieht nämlich der vom Bundesverfassungsgericht 2010 gekegelte Gesetzentwurf zur Vorratsdatenspeicherung plötzlich aus wie das Werk eines rechtsstaatlichen Musterschülers. Die Daten sollten ja gar nicht auf staatliche Server übertragen werden, sondern bei den Privatunternehmen verbleiben. Will eine Sicherheitsbehörde darauf zu Zwecken der Strafverfolgung zugreifen, bräuchte sie einen richterlichen Beschluss. Für andere Fälle waren allerdings Direktabfragen ohne Beschluss vorgesehen. An diesem Punkt und an der langen Dauer der Speicherung störte sich ja dann auch das Bundesverfassungsgericht. Dennoch: Mit etwas gesetzgeberischem Fingerspitzengefühl scheinen diese Probleme grundsätzlich im Rahmen des Rechtsstaats lösbar.

Die USA kennen keine gesetzliche Vorratsdatenspeicherung – und brauchen sie auch nicht

Die USA kennen übrigens keine gesetzlichen Vorschriften, die die Anbieter verpflichten, Daten für einen Mindestzeitraum zu speichern, auch wenn es in den vergangenen Jahren immer wieder Anläufe gab, solche durchzusetzen. Ein Grund dürfte sein, dass die Strafverfolgungsbehörden ein solches Gesetz gar nicht brauchen. Das amerikanische Datenschutzrecht regelt vor allem die Verwendung der Daten, im deutschen Recht ist schon das Speichern an sich limitiert. Die deutschen Anbieter müssen ihre Daten daher löschen, wenn sie sie nicht mehr für Abrechnungszwecke brauchen, maximal sind sechs Monate erlaubt. In den USA speichern die meisten Anbieter deutlich länger. Eine Recherche des Magazins „Wired“ aus dem Jahr 2011 ergab, dass sogar die sensiblen Funkmastdaten von Handys, die Auskunft über den Aufenthaltsort eines Nutzers geben, bis zu drei Jahre gespeichert blieben. Auch dagegen scheinen die Zustände in Deutschland bei aller Problematik plötzlich paradiesisch.

Auf eine derart detaillierte Argumentation, das weiß die Kanzlerin gut, kann sich ein Wahlkämpfer allerdings nicht einlassen. Wahlkampfzeiten sind Drei-Wort-Zeiten. Für die Vorratsdatenspeicherung. Gegen die Vorratsdatenspeicherung. Und wer noch schlauer ist, denkt sich, wie die Union, ein ganz neues Wort aus. Seinen sicherheitspolitisch besorgten bayerischen Wählern kann der Innenminister nun weiterhin sagen: Wir sind ja für die Mindestspeicherfrist. Das wird er auch bei erstbester Gelegenheit wieder tun. Raider heißt jetzt schon seit Jahrzehnten Twix, aber ist noch immer die selbe, klebrige, zahnvernichtende Kalorienbombe geblieben, die der Riegel schon immer war. Es ändert sich nix.

Auch am Grundkonflikt zwischen Datenschutz, Bürgerrechten und Sicherheitspolitik wird sich nichts ändern. Das Spiel setzt sich fort: Die Europäische Union pocht auf Umsetzung ihrer Richtlinie. Und der Europäische Gerichtshof wird in dieser Woche die Klage einer irischen Bürgerrechtsorganisation verhandeln. Moniert wird vor allem das Speichern von Mobilfunkdaten. Das Gericht muss prüfen, ob die Vorratsdatenspeicherungsrichtlinie mit der europäischen Grundrechtecharta und den dort verankerten Bürgerrechten vereinbar ist. Apropos Bürgerrechte. Das Wort kommt im Unionsprogramm kein einziges Mal vor.

Eine Quelle: www.tagesspiegel.de

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