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Verdi will Vivantes-Warnstreik wieder hochfahren

Die Mitarbeiter des Vivantes-Mutterkonzerns dürfen ihren am Montag begonnenen Warnstreik fortsetzen. Das hat das Arbeitsgericht Berlin am Dienstag entschieden. «Die Kammer hat den Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung zurückgewiesen. Das heißt, es kann jetzt wieder gestreikt werden», sagte ein Gerichtssprecher der Deutschen Presse-Agentur. Verdi-Verhandlungsführerin Meike Jäger kündigte an, den Warnstreik noch am Dienstag wieder hochfahren zu wollen – «geordnet, im Laufe der Spätschicht». 

Verdi will Vivantes-Warnstreik wieder hochfahren

© dpa

Ein Transparent mit der Aufschrift «Jetzt erst recht – wir kämpfen zusammen» ist vor dem Roten Rathaus zu sehen.

Der landeseigene Krankenhausbetreiber hatte einen Antrag auf einstweilige Verfügung gestellt, um den befristeten Ausstand zu stoppen. Am Montag hatte das Gericht den Warnstreik daraufhin zunächst per Zwischenbeschluss untersagt. Nach der Aktenlage habe der zuständige Richter zunächst annehmen müssen, dass eine Notfallversorgung nicht gewährleistet sei, so ein Sprecher.

In der mündlichen Verhandlung am Dienstag habe sich die Frage  aber geklärt. «Die Kammer nimmt jetzt an, dass die Gewerkschaft für eine ausreichende Notfallversorgung Sorge tragen wird», sagte der Sprecher. Das Gericht vertraue darauf, dass die Gewerkschaft Leib und Leben von Patienten nicht gefährden werde. 

«Wir haben mit diesem Verfahren zu keinem Zeitpunkt einen Eingriff in das Streikrecht vorgenommen und haben stets betont, dass wir rechtskonforme Streiks selbstverständlich akzeptieren. Jetzt ist es Zeit nach vorne zu schauen», erklärte Dorothea Schmidt, Geschäftsführerin Personalmanagement bei Vivantes. Sie bekräftigte die Einladung an Verdi, an einem Runden Tisch Gespräche über Möglichkeiten zur Entlastung der Pflege aufzunehmen. 

Vivantes schließe sich der Auffassung des Regierenden Bürgermeisters Michael Müller (SPD) an und appelliere an Verdi, verantwortungsvoll zu agieren. In den vergangenen Tagen seien aufgrund des Streiks in den Vivantes Kliniken unter anderem bereits Dutzende Tumor-OPs abgesagt worden, so Schmidt.

Leider gebe es immer noch keine Notdienstvereinbarung, hatte Müller am Dienstag kritisiert. «Ich glaube, wir müssen jetzt nochmal alle Kraft darein stecken, alle Beteiligten, dass wir möglichst schnell zu dieser Grundlage kommen, die dann das Streikrecht auch absichert», sagte Müller nach einer Sitzung des Senats am Dienstag.

Die Mitarbeiter der Kliniken können auch ohne eine solche Vereinbarung die Arbeit niederlegen, wie nach dem Gerichtsbeschluss deutlich wurde. Verdi hatte auch immer wieder bekräftigt, eine Notfallversorgung abzusichern. Eine Notdienstvereinbarung erleichtere nur die Zusammenarbeit mit dem Arbeitgeber, erklärte Tim Graumann, der die Verhandlungen über Notdienstvereinbarungen geführt hatte. 

Auch ein Streik bei den Tochtergesellschaften wurde gerichtlich vorerst untersagt. Am Dienstag verhandelte das Gericht dazu ebenfalls. Eine Entscheidung stand am Nachmittag noch aus. 

Der Gewerkschaft geht es bei dem Arbeitskampf um einen Tarifvertrag, der eine Mindestpersonalausstattung für Stationen und Bereiche in den Kliniken festlegt. Er soll zudem Regelungen zum Belastungsausgleich enthalten für den Fall, dass diese tarifvertraglichen Vorgaben nicht eingehalten werden. Zudem wollen Angestellte von Vivantes-Tochterfirmen den vollen Tariflohn des öffentlichen Dienstes.

Für Vivantes sind die Forderungen der Gewerkschaft «nicht tragbar». Angesichts des fehlenden Fachpersonals wären die Vorgaben nur umsetzbar, indem weniger Patienten behandelt würden, argumentiert das Haus. Laut Verdi soll die Umsetzung aber schrittweise erfolgen. An anderen Häusern, etwa an der Unik-Klinik Mainz, habe man damit gute Erfahrungen gemacht. Auch das Argument des Fachkräftemangels lasse Verdi nicht gelten, so Graumann: «Das Problem sind nicht die fehlenden Fachkräfte, sondern die Bedingungen, unter denen die Fachkräfte arbeiten müssen.»

Auch an der Charité wird gestreikt. Hier komme nur eine individuelle Regelung in Betracht, so das Haus. Der Vorstand der Charité sei auch nicht frei darin, einen Entlastungstarifvertrag abzuschließen, erklärte ein Sprecher.

Eine Quelle: www.berlin.de

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