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Verbotene Parteispende : Düsseldorfer Europa-Kongress wird teuer für die AfD

Das Berliner Verwaltungsgericht bestätigt ein Bußgeld von mehr als 100.000 Euro. Eine Schweizer PR-Firma hatte die Kosten der Veranstaltung übernommen.

Verbotene Parteispende : Düsseldorfer Europa-Kongress wird teuer für die AfD

Marcus Pretzell, damals Chef des AfD-Landesverbands Nordrhein-Westfalen, hatte den Kongress organisiert.Foto: Rolf Vennenbernd/dpa

Parteien müssen aufpassen, welche politischen Veranstaltungen von ihren Mitgliedern und Funktionären organisiert werden. Eine Finanzierung durch Außenstehende kann im Zweifel als unzulässige Parteispende angesehen werden, hat jetzt das Berliner Verwaltungsgericht entschieden (VG 2 K 213/20).

Die AfD muss nun wegen des Verstoßes gegen ein Spendenannahmeverbot des Parteiengesetzes eine Sanktion in Höhe von rund 108.000 Euro an die Verwaltung des Deutschen Bundestags zahlen. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig, das Gericht hat wegen grundsätzlicher Bedeutung des Verfahrens die Berufung zum Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg zugelassen.

Den Hintergrund des Verfahrens bildete der Kongress „Europäische Visionen – Visionen für Europa“, der im Februar 2016 in Düsseldorf stattfand. Die Veranstaltung war ursprünglich mit der Fraktion „Europäische Konservative und Reformer“ (EKR) aus dem EU-Parlament geplant, zu der auch der damalige Abgeordnete des Europäischen Parlaments und Sprecher des Landesverbandes der AfD Nordrhein-Westfalen, Marcus Pretzell, gehörte.

Die Partei müsse sich das Handeln Pretzells zurechnen lassen, meint das Gericht

Die EKR-Fraktion sagte jedoch kurzfristig ab, stattdessen wurden Banner der AfD aufgezogen. Die vom Kongresszentrum Düsseldorf in Rechnung gestellten Kosten der Veranstaltung in Höhe von rund 36000 Euro zahlte die PR-Agentur Goal AG mit Sitz in der Schweiz.

Mit Bescheid vom November 2020 warf der damalige Bundestagspräsident Wolfgang Schäuble (CDU) der AfD einen Verstoß gegen das Parteiengesetz vor und forderte den in solchen Fällen gesetzlich vorgesehenen dreifachen Strafbetrag in Höhe von rund 108.000 Euro. Grund: Die Goal AG sei nicht der wahre Spender, es habe sich mithin um eine anonyme Spende gehandelt.

Dagegen klagte die Partei und verlor. Die Kostenübernahme sei eine geldwerte Zuwendung an die Partei, ungeachtet der Frage, ob damit zugleich eine rechtliche Verbindlichkeit der EKR oder von Pretzell persönlich erfüllt worden sei, hieß es. Bei dem Kongress habe es sich um eine der Partei zurechenbare Veranstaltung gehandelt, die Pretzell in seiner Funktion als damaliger Sprecher des Landesverbandes der AfD Nordrhein-Westfalen maßgeblich organisiert habe. Das Gericht unterstrich zudem den werblichen Charakter der Veranstaltung, bei der auch die damalige AfD-Bundessprecherin Frauke Petry auftrat. Das Verhalten ihres Landessprechers müsse sich die Partei als Ganze zurechnen lassen.

Die AfD will eine Berufung prüfen

Die AfD habe die Spende auch im gesetzlichen Sinne erlangt, da der Sprecher des Landesverbandes Spenden für die Partei habe annehmen dürfen. Dies sei aber unzulässig gewesen, da der Name des wahren Spenders der Partei nicht bekannt gewesen sei. Die Spende sei auch nicht unverzüglich an den Präsidenten des Deutschen Bundestags weitergeleitet worden, wie es vorgeschrieben ist.

Pretzell und Petry sind im Streit aus der Partei ausgeschieden. Der AfD-Prozessvertreter hatte die Veranstaltung des Kongresses als Alleingang Pretzells geschildert. In der mündlichen Verhandlung betonte er, weder Bundes- noch Landesverband seien in die Organisation eingebunden gewesen.

Die Zweite Kammer des Verwaltungsgerichts unter Vorsitz von Gerichtspräsidentin Erna Viktoria Xalter verwies jedoch auf die in der Rechtsprechung gefestigten Trennlinien für die Abgrenzung von Fraktions- und Parteiveranstaltungen. Danach habe Werbung für die Partei zu unterbleiben, wenn eine Veranstaltung aus Fraktionsmitteln finanziert werde.

Die Partei teilte nach Verkündung des Urteils mit, sie halte an ihrer Auffassung fest, dass es sich bei dem Kongress um keine Parteiveranstaltung und damit bei der Geldzahlung auch um keine Spende gehandelt habe. Sie will nun Rechtsmittel prüfen.

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Eine Quelle: www.tagesspiegel.de

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