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Urteil des Bundesgerichtshofs : „Thermofenster“ rechtfertigt keinen Schadensersatz für Daimler-Fahrer

Erfolg für Daimler im Dieselskandal. Es gibt aber trotzdem Hoffnung für die Kunden, sagen Klägeranwälte und verweisen auf andere Abschalteinrichtungen.

Urteil des Bundesgerichtshofs : „Thermofenster“ rechtfertigt keinen Schadensersatz für Daimler-Fahrer

Die Sterne stehen für Daimler günstig: Die meisten Klagen hat der Konzern bisher gewonnen.Foto: imago images/STPP

Im Dieselabgasskandal hat Daimler vor dem Bundesgerichtshof wie erwartet einen Punktsieg erzielt. Die höchsten deutschen Zivilrichter erklärten am Dienstag, der Einbau eines Thermofensters allein rechtfertige noch keinen Anspruch auf Schadensersatz (Az. VI ZR 128/20). Ein Thermofenster legt einen Temperaturbereich fest, in dem die Abgasreinigung reduziert oder sogar abgeschaltet wird. Die Technik wird in der Autoindustrie häufig eingesetzt. Um welche Temperaturen es geht, ist dabei unterschiedlich.

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Der Europäische Gerichtshof hatte im vergangenen Dezember am Fall von Volkswagen kritisch über Abschalteinrichtungen wie das Thermofenster entschieden (C-693/18). Nur wenn ein Motorschaden plötzlich und gewaltsam auftrete, sei eine Abschalteinrichtung zur Vorbeugung zulässig, hatte der EuGH geurteilt.

Urteil des Bundesgerichtshofs : „Thermofenster“ rechtfertigt keinen Schadensersatz für Daimler-Fahrer

Zu viele Abgase? Im Dieselskandal geht es immer um die Frage, ob die Autos auf der Straße mehr Stickoxid ausstoßen als sie dürfen.Foto: imago images/Christian Ohde

Der Bundesgerichtshof (BGH) hatte jedoch bereits im Januar und bei der mündlichen Verhandlung zur aktuellen Dieselklage Ende Juni durchblicken lassen, dass die Existenz eines Thermofensters allein die Autohersteller nicht zum Schadensersatz verpflichtet – anders als eine Software, die zwischen Prüfstand und normalem Fahrbetrieb unterscheidet.

Warum es für Kunden trotzdem Hoffnung gibt

Während Daimler das Urteil begrüßte, sehen Klägeranwälte in der Entscheidung dennoch auch einen Hoffnungsschimmer für Dieselkunden. Denn der sechste Zivilsenat des BGH hob mit seiner Entscheidung das Urteil der Vorinstanz auf und forderte das Oberlandesgericht Karlsruhe auf, erneut über den Fall zu verhandeln. Der Kläger, der im Jahr 2012 für 35.000 Euro einen neuen Mercedes der C-Klasse mit dem Dieselmotor OM651 gekauft hatte, hatte nämlich bemängelt, dass neben dem Thermofenster weitere Abschalteinrichtungen verbaut sind. Das muss das Oberlandesgericht nun prüfen, entschied der BGH. „Diese Entscheidung wird auch für andere deutsche Gerichte eine Signalwirkung haben, die solchen Anschuldigungen bisher nicht ausreichend nachgegangen sind“, sagte Rechtsanwalt Claus Goldenstein, der das erste Dieselurteil vor dem BGH erstritten hatte.

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Musterklage gegen Daimler

Gegen solche Abschalteinrichtungen wendet sich auch der Bundesverband der Verbraucherzentralen mit seiner neuen Musterfeststellungsklage gegen Daimler. Die Verbraucherschützer wollen anhand von einigen Modellen der SUV-Diesel GLK und GLC gerichtlich klären lassen, dass der Speichermodus, der die Einspritzung von Adblue-Harnstofflösung reguliert, die Abgasrückführung und die Regelung der Kühlmitteltemperatur rechtswidrig sind und von Daimler vorsätzlich und sittenwidrig verwendet worden sind. Daimler weist die Vorwürfe zurück und verweist darauf, dass bislang der allergrößte Teil der Klagen gegen den Konzern abgewiesen worden sind.

Eine Quelle: www.tagesspiegel.de

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