Dnachrichten.de
Berlin news - Die offizielle Website der Stadt Berlin. Interessante Informationen für alle Berlinerinnen, Berliner und Touristen.

Urteil auf Zahlen aus Berlin gestützt : Auch Oberverwaltungsgericht bestätigt Verkaufsverbot für Silvesterfeuerwerk

Zuvor hatte bereits das Verwaltungsgericht Eilanträge von Pyrotechnikhändlern abgewiesen. Grund sei die bereits große Belastung der Krankenhäuser durch die Corona-Pandemie.

Urteil auf Zahlen aus Berlin gestützt : Auch Oberverwaltungsgericht bestätigt Verkaufsverbot für Silvesterfeuerwerk

Aufbauarbeiten und großräumige Absperrungen für die Festmeile zur Silvesterparty zwischen Brandenburger Tor und Siegessäule….Foto: Kitty Kleist-Heinrich

Das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg (OVG) hat das bundesweite Verkaufsverbot für Silvesterfeuerwerk bestätigt. Damit blieben Eilanträge von Pyrotechnikhändlern gegen die Regelung des Bundesinnenministeriums erfolglos, wie das Gericht am Dienstagabend mitteilte. Zuvor hatte schon das Verwaltungsgericht Berlin entsprechende Anträge zurückgewiesen – diese Entscheidung wurde nun vom OVG in nächster Instanz bestätigt.

Der 6. Senat des Oberverwaltungsgerichts räumte ein, dass wegen der Eilbedürftigkeit eine hinreichend verlässliche Einschätzung der Rechtmäßigkeit der Regelung nicht möglich sei. Die daher nötige Folgenabwägung gehe aber zulasten der Antragsteller aus: Zwar greife das Verkaufsverbot in deren Grundrechte ein. Der verfolgte Zweck überwiege aber, nämlich eine weitere Belastung insbesondere der pandemiebedingt stark ausgelasteten Krankenhäuser zu verhindern.

Das Verwaltungsgericht hatte zuvor auf Zahlen aus Berlin vom vergangenen Jahreswechsel verwiesen: Allein im Berliner Unfallkrankenhaus Marzahn werden demnach üblicherweise 50 bis 75 Menschen zu Silvester eingeliefert, im vergangenen Jahr seien es lediglich 10 gewesen.

Angesichts der derzeit starken Belastung der Krankenhäuser sei ein schnelles Handeln erforderlich, so das Gericht. Darum sei es zulässig, dass es für das Verbot kein Gesetz gebe. Dies hatten die Kläger als nicht zulässig kritisiert. Die Berliner Gerichte sind wegen des Amtssitzes des Bundesinnenministeriums zuständig.

[Wenn Sie alle aktuellen Nachrichten live auf Ihr Handy haben wollen, empfehlen wir Ihnen unsere App, die Sie hier für Apple- und Android-Geräte herunterladen können.]

Der Bundesrat hatte das umfassende Verkaufsverbot für Böller am 17. Dezember gebilligt und damit eine Bund-Länder-Vereinbarung umgesetzt. Zahlreiche Kommunen haben darüber hinaus das Abbrennen von Pyrotechnik an zentralen Plätzen in der Silvesternacht untersagt. (dpa)

Der neue Morgenlage-Newsletter: Jetzt gratis anmelden!

Eine Quelle: www.tagesspiegel.de

Hinterlasse eine Antwort

Deine Email-Adresse wird nicht veröffentlicht.

This website uses cookies to improve your experience. We'll assume you're ok with this, but you can opt-out if you wish. Accept Read More

Privacy & Cookies Policy