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Untreue und Falschaussage in Nürburgringaffäre : Verurteilter Ex-Landesminister Deubel darf Beamtenpension behalten

Der frühere rheinland-pfälzische Finanzminister Ingolf Deubel wurde wegen Untreue und Falschaussage verurteilt. Seine Pension soll er nun trotzdem kassieren.

Untreue und Falschaussage in Nürburgringaffäre : Verurteilter Ex-Landesminister Deubel darf Beamtenpension behalten

Der frühere rheinland-pfälzische Finanzminister Ingolf Deubel (SPD).Foto: dpa/ Thomas Frey

Der frühere rheinland-pfälzische Finanzminister Ingolf Deubel (SPD) darf seine Beamtenpension trotz einer Verurteilung wegen Untreue und uneidlicher Falschaussage vorerst behalten. Das entschied das Oberlandesgericht (OLG) in Koblenz am Freitag in einem Eilverfahren. Die Richter korrigierten damit zugleich ein Urteil der Vorinstanz, deren Auslegung des Landesbeamtenversorgungsgesetzes sie als juristisch unhaltbar zurückwiesen. ( Az. 2 B 11489/20.OVG)

Demnach erhält Deubel seine Beamtenpension bis zur abschließenden juristischen Klärung der Angelegenheit in einem ausführlicheren sogenannten Hauptsacheverfahren zunächst weiter. Der ehemalige Minister wurde vom Landgericht Koblenz wegen Untreue und wegen uneidlicher Falschaussage im Zusammenhang mit der Nürburgringaffäre im Januar 2020 zu zwei Jahren und drei Monaten Gefängnis verurteilt.

Das Urteil wurde im September 2020 rechtskräftig. Das Land strich daraufhin die Pensionszahlungen an den ehemaligen Minister, wogegen dieser sich wiederum vor dem Verwaltungsgericht zur Wehr setzte. In dem Rechtsstreit geht es unter anderem um Fragen, wie die einschlägigen Vorschriften des Landesbeamtenversorgungsgesetzes für Verurteilungen in verschiedenen Konstellationen anzuwenden sind.

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Dies spielt ein Rolle, weil es im dem Landesgesetz unterschiedliche Vorgaben für Taten gibt, die während sowie nach der Beendigung einer Beamtentätigkeit begangen wurden. Im Fall Deubels ist das besonders relevant, weil dieser wegen mehrerer einzelner Delikte verurteilt wurde, die er außerdem zu unterschiedlichen Zeitpunkten beging.

Entscheidung der Vorinstanz sei falsch

Das Koblenzer Verwaltungsgericht legte die Gesetzeslage im November in erster Instanz im Eilverfahren so aus, dass die Schwelle für eine Streichung der Pension in Deubels Fall erreicht sei. Die Richter des OLG kamen nun zu einer gegenteiligen Einschätzung. Nach den im Versorgungsgesetz aufgeführten Maßgaben werde die Schwelle eindeutig nicht erreicht. Die Entscheidung der Vorinstanz sei falsch.

Deubel war vor etwa elf Jahren zurückgetreten, nachdem eine private Finanzierung des Projekts “Nürburgring 2009” – des Ausbaus der gleichnamigen Rennstrecke in der Eifel zu einem riesigen Freizeit- und Businesszentrum – gescheitert war. Die Kosten beliefen sich auf rund 330 Millionen Euro, das Land musste damals dafür einspringen. (AFP)

Eine Quelle: www.tagesspiegel.de

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