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Überstunden trotz Kurzarbeit? : Wenn im Büro das Licht noch brennt

Kurzarbeit zu beantragen, scheint so verlockend zu sein wie nie. Die Bundesagentur für Arbeit verspricht eine gründliche Schlussprüfung.

Überstunden trotz Kurzarbeit? : Wenn im Büro das Licht noch brennt

Überstunden dürfen Arbeitnehmer nur in absoluten Ausnahmen machen, warnen Arbeitsrechtler.Foto: imago images / Westend61

Für Jonas Hansen gilt eigentlich Kurzarbeit. Um die Hälfte hat sein Arbeitgeber, eine Metallbaufirma nahe Bremen, seine Arbeitszeit seit Ende März verkürzt. Da will es nicht so ganz passen, dass er zuletzt regelmäßig Überstunden machen sollte. An manchen Tagen arbeitete er zehn, an anderen sogar 14 Stunden, behauptet Hansen, der seinen richtigen Namen nicht öffentlich nennen will. Und von den Kollegen aus seinem Arbeitsbereich höre er Ähnliches: Mitarbeiter, die früher zur Frühschicht und später aus der Spätschicht gehen sollen. „Das macht schätzungsweise jeder Vierte so“, sagt er. Und am besten unbezahlt, so würden es manche Vorgesetzte verlangen.

Es sind Fälle wie diese, mit denen sich die Arbeitsagenturen in den kommenden Monaten wohl stärker beschäftigen werden. Kurzarbeit, obwohl genug zu tun war? Wer mehr Hilfen in Anspruch nahm, als der tatsächliche Arbeitsausfall rechtfertigt, begeht im schlimmsten Fall Betrug.

Gleichzeitig schien ein Antrag auf Kurzarbeitergeld für Betriebe zuletzt so verlockend zu sein wie nie. Wegen der Coronakrise hat die Bundesregierung die Hürden für einen Antrag noch einmal deutlich gesenkt. Betriebe können Kurzarbeitergeld schon nutzen, wenn nur zehn Prozent der Beschäftigten vom Arbeitsausfall betroffen sind – und nicht wie zuvor ein Drittel. Außerdem erstattet die Bundesagentur für Arbeit auch die Sozialbeiträge. Und wegen der großen Not vieler Firmen könnten Behörden die Anträge auch mal schneller durchgewunken haben als sonst.

Wer bei der Metallfirma nahe Bremen fragt, wie die Überstunden während der Kurzarbeit abgefeiert werden sollen, habe manchmal nur entsetzte Rückmeldungen von Vorgesetzten bekommen, berichtet Hansen. „Mit Einführung der Kurzarbeit sollte auch nicht mehr gestempelt werden“, sagt er. Die digitalen Stempeluhren in der Firma seien gesperrt gewesen, abgeklebt mit rotem Trassierband. Manche Stundenzettel soll der Chef selbst ausgefüllt haben.

So viele Kurzarbeiter wie noch nie

Schon in der Vergangenheit sollen unbequeme Mitarbeiter mal Briefe privat nach Hause bekommen haben. Darin enthalten: Werbeflyer der Gewerkschaft IG Metall, auf denen Porträtfotos von Betriebsratsmitgliedern mit einem schwarzen Marker durchgestrichen waren. Oder aber Karikaturen, die erfolglos streikende Beschäftigte zeigten. „Es herrscht ein Klima der Angst“, sagt Hansen. Dass sich seine Kollegen also gegen unbezahlte Überstunden während der Kurzarbeit wehren werden, glaubt er nicht. Die Geschäftsführung wollte sich auf Anfrage vorerst nicht zu den Vorwürfen äußern.

Vorwürfe wie diese dürften in der Wirtschaft kein Einzelfall bleiben. Das verspricht schon die schiere Masse der Kurzarbeiter. Im Mai galt die Regelung in Deutschland für rund 7,3 Millionen Beschäftigte, wie Berechnungen des Ifo-Instituts zeigen. „Diese Zahl war noch nie so hoch“, sagt Ifo-Arbeitsmarktexperte Sebastian Link. In der Finanzkrise lag der Höchststand im Mai 2009 bei knapp eineinhalb Millionen Menschen.

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Schon damals sind den Arbeitsagenturen einige Ungereimtheiten aufgefallen. Immerhin jeder siebzigste registrierte Fall sei wegen Betrugsverdachts an Ermittlungsbehörden weitergeleitet worden. „Eine Entwicklung wie in der Finanzkrise kann nicht ausgeschlossen werden“, sagt Christian Ludwig, Sprecher der Bundesagentur für Arbeit (BA). Konkrete Aussagen zur Anzahl der Fälle mit Leistungsmissbrauch seien aber noch spekulativ, aktuelle Daten gebe es derzeit keine.

Arbeitgeber gehen bei der Kurzarbeit in Vorleistung

Ohnehin sind die Arbeitsagenturen noch gut mit den laufenden Anträgen beschäftigt. Das Verfahren: Zunächst meldet ein Unternehmen die Kurzarbeit bei der BA an. Dabei muss der Arbeitgeber erklären, um wie viele Stunden die Arbeitszeit seiner Beschäftigten verkürzt werden soll. Stimmt die BA zu, zahlt der Betrieb das Kurzarbeitergeld zunächst aus eigener Tasche. Erst am Monatsende kann sich der Arbeitgeber das Geld von der Behörde erstatten lassen – und muss dabei den genauen Stundenausfall seiner Mitarbeiter angeben.

Wer hierbei schummelt, macht sich jedoch strafbar. Arbeitgeber müssten mit Geld- oder sogar Freiheitsstrafen rechnen. Auch droht etwa eine Auftragssperre bei öffentlichen Ausschreibungen. Außerdem können verurteilte Chefs ihre Eignungsvoraussetzungen als Geschäftsführer verlieren. Die Konsequenz: ein Berufsverbot als Geschäftsführer für fünf Jahre.

Vor dem Antrag noch Familienangehörige eingestellt

Die BA, so heißt es, habe jedenfalls verschiedenste Tricks im Blick: mehr gearbeitet als offiziell gemeldet, Unregelmäßigkeiten bei der Arbeitszeiterfassung oder aber Familienangehörige, die kurz vor dem Antrag auf Kurzarbeit zu guten Konditionen eingestellt worden sind. „Der Fokus liegt im Einzelfall auf den Anhaltspunkten, die sich aus einer oft anonymen Mitteilung ergeben“, sagt Ludwig.

Die BA verspricht jedenfalls eine ausführliche Schlussprüfung, und zwar innerhalb von sieben Monaten nach Ende der Kurzarbeit. Schon jetzt sei ein Vielfaches an Mitarbeitern für die Bearbeitung der Anträge im Einsatz. Helfen soll dabei auch ein IT-gestütztes Verfahren. Das System prüft, ob die vom Arbeitgeber eingereichten Unterlagen plausibel sind. Gibt es Unregelmäßigkeiten, dann fordert die BA weitere Unterlagen an, etwa Gehalts- und Arbeitszeitnachweise. Daneben soll es Stichproben geben.

Auch Arbeitnehmer könnten sich strafbar machen

Und auch im Betrieb selbst kann eine Abschlussprüfung stattfinden. Dabei muss der Arbeitgeber der Behörde auch Zugang zu den Geschäftsräumen und Unterlagen ermöglichen: Auftragsbücher, Bilanzen, Rechnungen. Bei Hinweisen auf Schwarzarbeit übernimmt der Zoll, bei Verdacht auf Betrug geht der Fall an die zuständige Staatsanwaltschaft.

Sogar für Beschäftigte könnte das Konsequenzen haben: „Auch Arbeitnehmer, die regelmäßig mehr arbeiten als für die Kurzarbeitsphase vereinbart, könnten sich der Beihilfe zum Betrug schuldig machen“, sagt Sören Langner, Rechtsanwalt für Arbeitsrecht bei der Kanzlei CMS Hasche Sigle.

Kurzarbeit ist ein steiniges Gebiet

Mitarbeiter sollten also widersprechen, wenn Vorgesetzte sie während der Kurzarbeit zu Überstunden auffordern. Ausgenommen sind absolute Ausnahmen, etwa bei plötzlichen Auftragsspitzen oder Eilaufträgen. „Kurzarbeit ist ein steiniges Gebiet”, sagt Langner.

Anfangs, wenn die Not groß ist, würden viele Arbeitgeber Anträge stellen, ohne sich detailliert Gedanken über die Anspruchsvoraussetzungen zu machen. Betriebe melden zunächst einen Arbeitsausfall an. „Häufig wird aber vergessen, diese Prognose hinterher noch einmal zu prüfen“, sagt Langner. Das sollten Arbeitgeber aber Monat für Monat tun.

Fallen Unstimmigkeiten früh genug auf, könne mit der BA bestenfalls die Rückerstattung zu viel bezogener Leistungen abgestimmt werden. Es unter den Tisch fallen zu lassen, sei hingegen eine schlechte Idee. „Das Entdeckungsrisiko ist sehr hoch“, sagt Langner, „weil viele Menschen davon wissen.“

Eine Quelle: www.tagesspiegel.de

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