Verbotenes Kraftfahrzeugrennen, vorsätzliche Gefährdung des Straßenverkehrs, Unfallflucht, Fahren ohne Führerschein
Foto: Olaf Wagner Teilen Twittern SendenVon: Anne Losensky
05.08.2021 – 11:19 Uhr
Berlin – Der Drei-Zentner-Mann hat keinen Führerschein. Trotzdem fährt er Auto, saß deshalb schon vier Jahre und sieben Monate im Knast. Jetzt wurde er wieder verurteilt. Diesmal zu zwei Jahren. Doch er spazierte zunächst aus der U-Haft!
Im 7er BMW raste Halil G. (41) am 29. Oktober 2020 vormittags 5,4 Kilometer durch die Bezirke Kreuzberg und Schöneberg. Verbotenes Kraftfahrzeugrennen, vorsätzliche Gefährdung des Straßenverkehrs, Unfallflucht, Fahren ohne Führerschein – dafür wird er verurteilt.
Trotzdem hebt der Richter den Haftbefehl auf!
Der Dauer-Raser aus Neukölln hat alles zugegeben.
Die Liste seiner Straftaten
► Rotlicht-Verstoß Blücherstraße, die Polizei hängt sich mit Dashcam dran. Mittenwalder-, Fürbringer-, Zossener Straße. Bei Ampelrot in den Gegenverkehr, Slalom in der Gneisenaustraße, Kollision. Mehringdamm/Yorckstraße, wieder Kollisionen. 98 km/h in der Yorckstraße. Bei Rot über Kreuzungen. Vorm S-Bahnhof Yorckstraße in den Gegenverkehr. Baustellenschild umgenietet, Auto demoliert. Goebenstraße, Bülowstraße – dort hängt er die Verfolger ab.
Alles in nur drei Minuten!
„Das Video aus der Dashcam erinnert an das Videospiel Fast&Furious“, sagt Andreas Winkelmann (55). Der 1. Oberamtsanwalt ist Berlins Jäger der Raser. Am 13. Oktober 2017 wurde die Ordnungswidrigkeit Autorennen in Deutschland zur Straftat. Bis fünf Jahre Haft drohen, bei Todesfällen sogar zehn Jahre Haft. Strafbar ist jetzt auch extremes, rücksichtsloses Rasen ohne Renncharakter (sogenannte Einzelraser).
Eine Quelle: www.bild.de