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Telefonieren auf dem Fahrrad: Ist das eigentlich erlaubt?

Telefonieren auf dem Fahrrad: Ist das eigentlich erlaubt?

Wer telefonierend oder mit dem Mobiltelefon in der Hand radelnd erwischt wird, muss mit 55 Euro Strafe rechnen
Foto: picture alliance / Rolf Kremming

Wind um die Nase, die Sonne im Gesicht und am Ohr das Telefon? Keine gute Idee auf den Fahrrad. Aber was gilt eigentlich in Sachen Telefonieren auf dem Rad?

Wer mit dem Handy auf dem Fahrrad telefoniert, wird abgelenkt und erhöht die Unfallgefahr. Und die Radler riskieren obendrein Bußgelder, informiert der ADAC.

Wer telefonierend oder mit dem Mobiltelefon in der Hand radelnd erwischt wird, muss mit 55 Euro Strafe rechnen. Wer dadurch andere Radfahrer, Autofahrer oder Fußgänger gefährdet, zahlt 75 Euro. Und nach einem Unfall werden sogar 100 Euro daraus. Das gilt laut Gesetz für jedes elektronische Gerät, das der Kommunikation, Information oder Organisation dient, so etwa für Tablets, E-Books oder Navis.

Also besser sicher stehenbleiben oder eine geeignete Freisprechanlage oder eine Halterung etwa für Navi oder Smartphones nutzen. Wer dabei Headsets oder Kopfhörer benutzt, sollte nicht zu laut hören.

Verkehrsgeräusche müssen noch wahrnehmbar sein. Ansonsten wird auch das schnell gefährlich und kann auch zu Bußgeld von bis zu zehn Euro führen. Das gilt übrigens auch fürs normale Musikhören mit Kopfhörern.

Eine Quelle: www.bz-berlin.de

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