Dnachrichten.de
Berlin news - Die offizielle Website der Stadt Berlin. Interessante Informationen für alle Berlinerinnen, Berliner und Touristen.

Streit um die Berliner Film- und Fernsehakademie : Eine Filmhochschule ist kein Medienhaus

An der Film- und Fernsehakademie Berlin gibt es wieder mal Turbulenzen. Es geht um die umstrittene Rolle des Kuratoriums – und die Zukunft der Schule.

Streit um die Berliner Film- und Fernsehakademie : Eine Filmhochschule ist kein Medienhaus

Der Mietvertrag der DFFB im Filmhaus am Potsdamer Platz läuft bis 2025. Ein neuer Standort ist noch nicht gefunden.Foto: imago/Schöning

Kummer ist man an der Deutschen Film- und Fernsehakademie Berlin (DFFB) gewohnt. Seit ihrer Gründung 1966 steht Deutschlands älteste Filmhochschule, zu deren Alumni Wolfgang Petersen, Helke Sander, Detlev Buck, Christian Petzold und Angela Schanelec gehören, im Zentrum gegenläufiger Interessen. In den vergangenen zwölf Jahren scheiterten drei Direktoren daran, den Graben zwischen Studierenden und Kuratorium zu schließen, den Geburtsfehler des juristischen Konstrukts aus öffentlicher Hand und Privatwirtschaft zu beheben – die DFFB ist eine zu 100 Prozent vom Land Berlin getragene GmbH – und die Strukturen innerhalb der Hochschule transparenter zu gestalten.

Die „Zeit“ hatte schon nach dem Hausverbot für 18 Studierende im November 1968 den Kern des Problems identifiziert: „Die permanente Krise der Akademie kommt nicht daher, daß diesem Institut besonders viel Selbstständigkeit zugestanden worden wäre, sondern im Gegenteil daher, daß es sich unter der Kontrolle von Berliner und Bonner Ministerialbeamten entwickeln sollte.“

Diese Analyse hat noch über 50 Jahre später Gültigkeit. An diesem Freitag beginnen die Auswahlgespräche für die neue DFFB-Geschäftsführung, ausgeschrieben ist eine Doppelspitze mit künstlerischen und „kaufmännischen“ Aufgaben. Doch die Modalitäten sind umstritten. Ende Januar veröffentlichte die dffb-Absolventin Susanne Heinrich („Das melancholische Mädchen“) im „Filmdienst“ eine Fundamentalkritik am Kuratorium unter dem Vorsitzenden Christian Gaebler (SPD), dem Chef der Berliner Senatskanzlei.

Ihr Vorwurf: Das Aufsichtsgremium entscheide ohne Sachverstand und Interesse an Inhalten über die Zukunft der Filmschule; die DFFB wiederum, zermürbt von jahrelangen Auseinandersetzungen mit fachfremden Politikern, liefere sich einem Kulturwandel aus, an dessen Ende die traditionsreiche Filmakademie in ein Produktionshaus für hippe Bewegtbildinhalte umgestaltet ist.

Der Senat plant den Umzug in einen Mediencampus

Hintergrund ist ein von der aktuellen Interimsdirektorin Sandra Braun initiierter „Change Prozess“, der die Neubesetzung der Leitung regeln soll, zu einem späteren Zeitpunkt aber auch den vom Senat geplanten Umzug der Akademie in einen „Mediencampus“ im Flughafen Tempelhof. Die Vertretung der Studierenden (SV) fühlt sich in dem Prozedere hintergangen.

In einem Schreiben an die Staatskanzlei kritisiert sie die Anforderungsprofile der Doppelspitze, die Zusammensetzung der Findungskommission, eine teure, von Steuergeldern bezahlte Machbarkeitsstudie für den „Mediencampus“ und eine zunehmend industrie-orientierte Ausbildung. Die DFFB-Leitung will sich zu den Vorwürfen der SV nicht äußern.

Das Schreiben dokumentiert, wie erschüttert das Vertrauen der Studierenden in das Kuratorium derzeit ist. Staatssekretär Christian Gaebler hat vor drei Jahren ein schweres Erbe von seinem Vorgänger Björn Böhning übernommen. Seit gut einem Jahr wird die DFFB nun interimsgeführt, nachdem der letzte Direktor Ben Gibson im Februar 2020 unter kuriosen Umständen vom Kuratorium abberufen worden war. Doch schon die Berufung Gibsons war 2015 nur einem Kompromiss geschuldet; die Kamerafrau Sophie Maintigneux hatte nach einem Formfehler vor dem Berliner Landgericht die Neuausschreibung der Leitungsstelle erwirkt.

Die DFFB ist keine private Ausbildungsstätte

Seit Gibsons umstrittenem Vorgänger Jan Schütte scheint sich das Kuratorium auf Alleingänge gegen die DFFB spezialisiert zu haben. Dieser Kurs ist auf das Missverständnis zurückzuführen, dass eine Filmhochschule nach wirtschaftlichen Kriterien geführt werden müsse.

Dieser Irrtum basiert auf einem Konstruktionsfehler. Die Rechtsform der gemeinnützigen Gesellschaft war nie als politisches Kontrollinstrument intendiert. Gründungsdirektor Heinz Rathsack betonte 1966, dass die GmbH einer künstlerischen Hochschule „nützliche Vorteile“ biete; die GmbH schützt öffentliche Einrichtungen vor der Trägheit und Willkür staatlicher Bürokratie. Hierfür bedarf es aber eines Aufsichtsgremiums, das durch eine qualifizierte Zusammensetzung nötige Rahmenbedingungen schafft, ohne inhaltlich in den Hochschulbetrieb einzugreifen.

Streit um die Berliner Film- und Fernsehakademie : Eine Filmhochschule ist kein Medienhaus

Regisseur Wolfgang Petersen ist der berühmteste DFFB-Absolvent.Foto: Imago/Teutopress

Heißt: Die DFFB ist nicht dem Kuratorium verpflichtet, sondern den Studierenden. Schon das Gericht monierte 2015, dass es dem Gremium nicht zustehe, die DFFB wie eine „private Ausbildungsstätte“ zu leiten. Das Direktorium sei „als öffentliches Amt (…) zu verstehen“. Christian Gaebler sieht die Verbindlichkeiten anders als die Richterin. „Solange das Land Berlin bezahlt, muss die DFFB damit leben, dass es ein Aufsichtsgremium gibt, das auch die Interessen des Landes vertritt“, sagt er auf Nachfrage dem Tagesspiegel.

Die Strukturen der Akademie sind reformbedürftig

Nun widerspricht niemand innerhalb der DFFB, dass die Strukturen reformbedürftig sind: ein hoher Verschleiß an Leitungspersonal, das wiederholt über die Köpfe der Studienleitung hinweg installiert wurde, veraltetes Equipment, unklare Zuständigkeiten. 2025 läuft der teure Mietvertrag im Sony Center am Potsdamer Platz aus, den Gaebler um keinen Preis verlängern möchte. Er sei 2018 angetreten, um für mehr „Transparenz“ zu sorgen, versichert er. Die atmosphärischen Störungen ergeben sich nicht zuletzt aus dem Dilemma, dass Gaebler Vertrauen einfordert, das seine Vorgänger verspielt haben.

Das Misstrauen zeigt sich schon am Streit um die Besetzung der Findungskommission für die Doppelspitze. Das Gremium ist paritätisch besetzt; drei Mitglieder stellt die dffb, drei das Kuratorium. Dennoch gelang es dem Kuratorium 2015, Ben Gibson gegen massive Widerstände zu berufen. Daher besteht innerhalb der Akademie die Sorge, dass das Kuratorium nicht aus den Fehlern der Vergangenheit gelernt hat. Gaebler wiederum ist spürbar genervt, dass er von der DFFB für die Fehler seines Vorgängers zum Sündenbock gemacht wird.

[Behalten Sie den Überblick: Jeden Morgen ab 6 Uhr berichten Chefredakteur Lorenz Maroldt und sein Team im Tagesspiegel-Newsletter Checkpoint über die aktuellsten Entwicklungen rund um das Coronavirus. Jetzt kostenlos anmelden: checkpoint.tagesspiegel.de. ]

Das Kernproblem erkennt aber auch Gaebler nicht an: Im Kuratorium prallen Partikularinteressen aufeinander, die wenigsten im Sinne der DFFB. Dazu gibt es sogar ein Gutachten des renommierten Rechtsanwalts Peter Raue. Anlässlich der Stellenausschreibung konstatierte er 2015: „Letztlich krankt das Auswahlverfahren aber auch an der fehlerhaften Besetzung des Kuratoriums.

Eine wesentliche Vorgabe ist dabei das in Paragraf 8 Absatz 8 des Gesellschaftsvertrags geregelte Verbot für Kuratoriumsmitglieder, in geschäftliche Verbindung zur DFFB zu treten.“ Im Kuratorium befinden sich aktuell zwei Mitglieder der Senatsverwaltung, drei Filmproduzent*innen, das Medienboard Berlin-Brandenburg sowie zwei Redakteurinnen von ZDF und RBB.

Die Kuratoriumsmitglieder vertreten Partikularinteressen

Das Medienboard unterstützt zusammen mit dem RBB seit 2013 das Projekt „Leuchtstoff“ von DFFB und Filmuniversität Babelsberg, das ZDF fördert mit dem „Kleinen Fernsehspiel“ seit Jahren Filmemacher*innen der DFFB. Zugespitzt könnte man also sagen, dass sich die Fernsehredaktionen mit geringen Fördersummen billig Sendezeit erkaufen, dafür aber unverhältnismäßigen Einfluss auf die Produktionen nehmen.

Gaebler sieht darin kein Problem, räumt aber ein, dass demnächst zwei Stellen im Kuratorium frei werden. Seine Initiative bei der Nominierung wird zeigen, wie ernst er es mit seiner Transparenzoffensive meint.

Der Anwalt Raue sieht die Senatskanzlei sogar in der Pflicht. Zwar gäbe es keinen Rechtsanspruch auf ein richtig zusammengestelltes Kuratorium. „Wenn es aber so sein sollte, dass Mitglieder eines Kuratoriums eigene Interessen vertreten, ist die Aufsichtsbehörde verpflichtet einzugreifen.“ Dieser Schritt liegt in der Zuständigkeit der Staatskanzlei. Gaebler zeigt sich von den Vorwürfen und der Kritik, dass im Kuratorium viel verwaltungstechnische, aber kaum künstlerische Expertise versammelt ist, unbeeindruckt.

Seite 1 von 2
nächste Seite

  • Eine Filmhochschule ist kein Medienhaus
  • Netflix in Berlin – Schöne neue Medienrealität?

Artikel auf einer Seite lesen

Eine Quelle: www.tagesspiegel.de

Hinterlasse eine Antwort

Deine Email-Adresse wird nicht veröffentlicht.

This website uses cookies to improve your experience. We'll assume you're ok with this, but you can opt-out if you wish. Accept Read More

Privacy & Cookies Policy