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Spanien und Niederlande neue Hochinzidenzgebiete : Urlaub im Ausland – was sich für Reisende jetzt ändert

Beliebte Reiseziele sind jetzt Hochinzidenzgebiete. Wer muss in Quarantäne? Welche Dokumente brauchen Reisende? Kann man stornieren? Die wichtigsten Fragen.

Spanien und Niederlande neue Hochinzidenzgebiete : Urlaub im Ausland – was sich für Reisende jetzt ändert

Menschen sonnen sich und schwimmen am Strand von Arenal auf Mallorca.Foto: picture alliance/dpa

Mitten in den Sommerferien steigen die Inzidenzen – auch in beliebten Urlaubsregionen der Deutschen. Insbesondere in Spanien, darunter Mallorca und die Kanaren, und den Niederlanden waren die Neuinfektionen zuletzt stark gestiegen. Jetzt reagiert das Robert-Koch-Institut (RKI) und stuft beide Länder als sogenannte „Hochinzidenzgebiete“ ein, wie es am Freitag in Berlin mitteilte.

Die Hochstufung von Spanien und Holland gilt ab Dienstag, bereits ab Sonntag ist Georgien Hochinzidenzgebiet. Neue einfache Risikogebiete sind ebenfalls ab Sonntag: Dänemark (außer Grönland), Irland, Malta und Monaco. Außerdem einige französische Regionen: Korsika, Okzitanien, Provence-Alpes-Côte d’Azur und das Übersee-Département Martinique.

Laut dem RKI werden zunehmend Infektionen bekannt, die wahrscheinlich im Ausland erworben wurden. Die häufigste Angabe sei das beliebte Urlaubsland Spanien.

Wir erklären die wichtigsten Regeln und was die neue RKI-Einstufung für geplante Urlaube bedeutet – insbesondere für die Rückreise nach Deutschland und eventuelle Quarantänepflichten.

Was gilt für wen?

Für alle, egal aus welchem Land sie kommen, gilt: Wer mit dem Flugzeug nach Deutschland einreisen möchte, muss der Fluggesellschaft vor Abflug ein negatives Testergebnis, einen Genesenennachweis oder einen Impfnachweis vorlegen. Eines der drei Dokumente reicht.

Einreisende aus „einfachen“ Risikogebieten: Sie müssen zusätzlich eine Einreiseanmeldung ausfüllen und mit sich tragen. Wer sich nicht testen lässt, muss zehn Tage in Quarantäne.

Einreisende aus „Hochinzidenzgebieten“ (neuerdings auch Spanien und die Niederlande): Wenn Sie nicht vollständig geimpft oder genesen sind, müssen Sie fünf Tage in Quarantäne. Dann müssen Sie sich „freitesten“, also einen Coronatest machen. Wenn Sie sich nicht testen lassen, dauert die Quarantäne zehn Tage. Auch ungeimpfte Kinder müssen in Quarantäne.

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Ich habe eine Reise in ein Land gebucht, das neu zum Hochinzidenzgebiet erklärt wurde. Erhalte ich mein Geld zurück, wenn ich nicht mehr verreisen möchte?

Besteht eine Reisewarnung für das Urlaubsland, können Pauschalurlauber kostenlos stornieren – anders als Einzelreisende. Für Hochinzidenzgebiete gilt eine Reisewarnung des Auswärtigen Amtes. Sie ist kein Verbot. Sie gilt Verbraucherschützern als starkes Indiz für sogenannte „außergewöhnliche Umstände“, die dazu führen, dass eine geplante Pauschalreise storniert werden muss.

Nach Meinung des Berliner Reiserechtsanwalts Roosbeh Karimi haben Verbraucher das Recht, eine gebuchte Pauschalreise kostenfrei zu stornieren, wenn ihr Urlaubsland nach der Buchung zu einem Hochinzidenzgebiet wird. Angesichts der auch in Deutschland steigenden Zahl der Geimpften, denen nach Rückkehr aus einem Hochinzidenzgebiet eine Quarantäne erspart bleibt, gibt es jedoch auch andere Einschätzungen.

Wer auf eigene Faust Flug und Hotel bucht („Individualreise“), hat ein größeres Risiko, auf den Kosten sitzen zu bleiben. Pauschalreisende sind besser geschützt. Ein Hotel muss man im Ausland eben auch dann bezahlen, wenn der Flug dorthin ausfällt.

In allen Fällen empfiehlt es sich, mit den Veranstaltern, Hoteliers und Fluggesellschaften das Gespräch zu suchen. Werden Reisen, Hotelaufenthalte oder Flüge von den Anbietern abgesagt, müssen Sie nichts bezahlen.

Kann ich meinen Flug stornieren?

Viele Airlines bieten mit Blick auf den Corona-Sommer ihren Passagieren flexible, kostenlose Umbuchungsmöglichkeiten an. Bei Easyjet ist das sogar bis zwei Stunden vor Abflug möglich. Die Regelung gilt bis zum 30. September.

Ich bin vollständig geimpft und komme aus einem Hochinzidenzgebiet zurück. Muss ich auch in Quarantäne?

Nein. Vollständig Geimpfte und Genesene müssen weder bei der Rückkehr aus einem Risiko- noch aus einem Hochinzidenzgebiet in Quarantäne. Kehren sie aber aus einem Virusvariantengebiet zurück (Liste hier), müssen sie wie alle anderen auch für volle 14 Tage in Quarantäne.

Was gilt für „einfache“ Risikogebiete?

„Risikogebiet“ ist die Vorstufe zum Hochinzidenzgebiet. Sie hat kaum praktische Bedeutung. Einziger Unterschied zu Nicht-Risikogebieten: Reiserückkehrer aus Risikogebieten müssen neben einem negativen Test außerdem eine digitale Einreiseanmeldung vorlegen, um nach Deutschland einzureisen.

Einen rechtlichen Anspruch auf eine kostenlose Umbuchung oder Stornierung haben Risikogebiet-Reisende nicht. Wer gegen Aufpreis einen entsprechenden flexiblen Tarif gebucht hat, kann dagegen kostenlos auf ein anderes Ziel umsteigen.

Welche Länder sind Hochinzidenzgebiete, welche „einfache“ Risikogebiete?

Außer den Niederlanden und Spanien gibt es weitere Länder, die beliebte Urlaubsländer und zugleich Hochinzidenzgebiete sind, etwa Ägypten, Portugal, Tunesien, Zypern und andere. Als „einfache“ Risikogebiete gelten unter anderem Griechenland, Thailand, Türkei, neuerdings auch Dänemark, Irland, Malta, Monaco und einige Regionen Frankreichs. Die komplette, wöchentlich aktualisierte Liste des RKI finden Sie hier.

Wie ist die Lage in Spanien?

Seit Ende Juni sind die Corona-Zahlen praktisch überall in Spanien rapide in die Höhe geschossen. Das Land hat mit die schlechtesten Werte in ganz Europa. Binnen eines Monats wurden rund 475.000 Neuinfektionen gezählt, die Sieben-Tagen-Inzidenz stieg von 42 im Juni auf jetzt 333, weit über der Marke von 200, ab der Deutschland ein Land zum Hochinzidenzgebiet erklären kann. Auf Mallorca lag der Wert zuletzt sogar bei 365. (mit Heike Jahberg, dpa)

Eine Quelle: www.tagesspiegel.de

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