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So kommen Sie zu einem sorgenfreien Urlaub

So kommen Sie zu einem sorgenfreien Urlaub

Kommt zur Bordkarte bald auch der Impfpass dazu? Private Airlines dürften das verlangen
Foto: Stock.adobe.com

Wo buche ich sicher? Wie bekomme ich mein Geld aus dem letzten Jahr zurück? Dürfen Airlines und Hotels auf eine Impfung bestehen? Ein Berliner Anwalt beantwortet die wichtigsten Fragen für einen sorgenfreien Urlaub

Nach genau einem Jahr Pandemie ist gefühlt alles neu in der Reisewelt. Plötzlich brauchen wir PCR-Tests, neue Versicherungen und im besten Fall eine Covid-Impfung, bevor es wieder richtig losgehen kann. Flexibilität ist wichtiger denn je, aber auch eine finanzielle Absicherung.

Denn viele Reisende haben ihr Geld von stornierten Flügen aus dem letzten Jahr noch immer nicht zurückerhalten. Der Berliner Rechtsanwalt und Experte für Reiserecht Roosbeh Karimi (www.karimi.legal) beantwortet die wichtigsten Fragen vor dem Reise-Neustart.

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Der Experte für Reiserecht Roosbeh Karimi (34) (Foto: Karimi Rechtsanwälte)

► Wie buche ich sicher?

Da Pauschalreisende grundsätzlich den höchsten Schutz genießen, empfehle ich ganz klar die Pauschalreise. Wer individuelle Beratung benötigt, findet diese eher nicht online, sondern besser im lokalen Reisebüro. So hat man auch immer einen Ansprechpartner.

Und wenn ich doch individual buchen möchte?

Individualreisende sollten möglichst flexible Angebote nutzen oder sich anderweitig absichern. Bei einigen Anbietern lässt sich zum Beispiel eine Insolvenzabsicherung für Flüge abschließen. Bei Hotelübernachtungen sollte möglichst keine Vorkasse gewählt werden. Das gilt umso mehr bei Verträgen mit ausländischen Anbietern. Wichtiger denn je: Nur Zimmer reservieren, die kurz vorher ohne Extra-Gebühr stornierbar sind.

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Wer Flug und Hotel individual gebucht hat, wird sein Geld eher nicht zurückbekommen, sollte der Urlaub ausfallen müssen (Foto: Stock.adobe.com)

Was passiert bei Insolvenz?

Pauschalreisende müssen sich keine Sorgen um eine Insolvenz machen. Hier ist der Reisepreis abgesichert und ein Reisepreissicherungsschein ist enthalten. Individualreisende müssen schon eher zittern. Geht der Anbieter insolvent, ist das Geld ohne spezielle Zusatzversicherung weg.

Erste Airlines (Qantas) und Veranstalter (Alltours) haben eine Impflicht für Reisende angekündigt. Ist das rechtens?

Tatsächlich ist es eher eine ethische als eine juristische Frage. Denn Reiseverträge sind grundsätzlich Privatrecht und private Unternehmen können sich ihre Vertragspartner aussuchen. Damit steht fest, dass ein Verkauf nur an geimpfte Personen grundsätzlich rechtlich zulässig ist. Das gilt aber nur für neue Verträge, rückwirkend kann ein Anbieter die Bestimmungen nicht ändern. Haben Sie eine Reise bereits gebucht, muss der Veranstalter Sie mitnehmen – auch ohne Impfung.

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Manche Reiseanbieter verlangen eine Corona-Impfung (Foto: Stock.adobe.com)

► Viele Veranstalter bieten gerade Flex-Tarife mit lockeren Stornobedingungen an. Zugreifen?

Die neuen Flex-Tarife sind in vielen Fällen durchaus sinnvoll, auch dann, wenn sie etwas kosten. Denn sie schaffen jegliche Unklarheit, ob eine Reise kostenfrei storniert werden kann, aus der Welt. Auch muss man meistens noch nicht einmal einen Grund für die Stornierung nennen. Trotzdem muss jedes einzelne Angebot individuell und aufmerksam geprüft werden, denn manchmal sind Untermarken von flexiblen Bestimmungen ausgeschlossen.

Mal haben Verbraucher das Recht sieben bis 14 Tage vor Abreise kostenfrei zu stornieren, mal nur umzubuchen. Wichtig ist zu wissen, dass die gesetzliche Regelung weiterhin in Kraft bleibt. Beurteilt das RKI ein Urlaubsziel als Risikogebiet, bleibt es bei einem kostenfreien Stornorecht bei Pauschalreisen. Auch ohne einen Flex-Tarif.

► Ist eine Reiserücktrittsversicherung sinnvoll?

Ein jüngster Test hat ergeben, dass gerade einmal 16 von 50 Reiserücktrittsversicherungen pandemietauglich sind. Gerade ältere Tarife schließen eine Pandemie ausdrücklich aus. Daher gilt auch hier, genau prüfen! Vor allem für Individualreisende sind solche Versicherungen empfehlenswert. Günstiger ist es meist, die Versicherung nicht bei der Reisebuchung mit auszuwählen, sondern separat abzuschließen.

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Findet der Flug statt oder nicht? Auch dagegen können sich Reisende absichern (Foto: Stock.adobe.com)

► Wann ist eine Auslandskrankenversicherung notwendig?

Eine Auslandskrankenversicherung ist auch unabhängig von einer Pandemie sinnvoll. Denn im Krankheitsfall sind die Kosten abgesichert und im Notfall wird auch der Rücktransport organisiert. Aber auch hier gilt es die genauen Bestimmungen auf Pandemietauglichkeit zu prüfen. Manche Versicherungen greifen nicht, wenn man willentlich in ein Risikogebiet reist, andere schon.

Gibt es einen Anspruch auf Rückerstattung, wenn ein Flug stattfindet, obwohl der Urlaub durch massive Einschränkungen im Zielland quasi unmöglich wird?

Im Fall einer Pauschalreise kann der gesamte Preis immer dann gefordert werden, wenn die Reisedurchführung erheblich beeinträchtigt wird. Das lässt sich in der Regel ein paar Wochen vor Reisebeginn gut prognostizieren. Wer aber Flug und Hotel individual gebucht hat, wird sein Geld wohl eher nicht zurückbekommen.

Wie schaut es mit den Rückzahlungen aus 2020 aus? Gibt es noch Wege, sie einzufordern?

Absolut, wer das Geld einer Pauschalreise noch immer nicht zurückerhalten hat, sollte sich dringend Unterstützung suchen. Inzwischen gibt es schon Dutzende von Urteilen zugunsten von Verbrauchern. Dasselbe gilt für annullierte Flüge.

►Man möchte ja, vor allem bei kleineren Summen, nicht sofort einen Anwalt einschalten. Deshalb geben viele entnervt auf.

Es gibt Rechtsportale, bei denen man seine Ansprüche unverbindlich prüfen lassen kann, wie z. B. Getright. Auf www.hellogetright.de lassen sich eine Vielzahl von Rechtsproblemen lösen, darunter eben auch die Erstattung nach Flugabsagen oder Pauschalreiseabsagen wegen Corona. Man zahlt zwar eine Erfolgsprovision, aber das ist fair und stressfrei.

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Macht eine Auslandskrankenversicherung Sinn? (Foto: Stock.adobe.com)

►Viele Airlines haben damals Gutscheine ausgestellt. Kann ich diese doch noch in Geld umtauschen?

Das kann komplizierter sein, denn wer sich einmal auf den Gutschein selbst aktiv festgelegt hat, dem kann eigentlich nur noch der Widerrufsjoker helfen. Die meisten Fluggesellschaften haben nämlich ihren Gutscheinangeboten keine Widerrufsbelehrung beigefügt.

Ablaufende Gutscheine können auf Nachfrage meist aber zumindest in die durch die Bundesregierung abgesicherten Gutscheine umgetauscht werden. Diese sind dann mindestens bis Ende 2021 gültig und können ansonsten Anfang 2022 ausgezahlt werden.

Eine Quelle: www.bz-berlin.de

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