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Senatorin fordert Rechtsanspruch auf Heimarbeit : Homeoffice-Pflicht in Berlin endet – wie es mit der Arbeit von zu Hause weitergeht

Ab 1. Juli gilt die Homeoffice-Pflicht nicht mehr. Doch viele Berliner Unternehmen wollen ihre Angestellten auch künftig von zu Hause arbeiten lassen.

Senatorin fordert Rechtsanspruch auf Heimarbeit : Homeoffice-Pflicht in Berlin endet – wie es mit der Arbeit von zu Hause weitergeht

Viele Berliner arbeiten seit der Pandemie im Homeoffice. Das dürfte in vielen Fällen auch künftig so bleiben.Foto: Foto: Sebastian Gollnow/dpa

Die eigenen vier Wände sind im vergangen Jahr für viele Berliner zum Arbeitsmittelpunkt geworden. Statt im Büro klappen sie ihren Laptop am Küchentisch oder im eigenen Arbeitszimmer auf. Berlin hatte dazu als erstes Bundesland Ende März 2021 eine weitreichende Homeoffice-Pflicht erlassen.

Maximal 50 Prozent der Büroangestellten durften seither ihre Tätigkeit noch am Arbeitsplatz verrichten, wenn die Situation nicht zwingend mehr Personal in den Büros erforderte. Der Rest musste von zu Hause arbeiten, wies die Regelung die Arbeitgeber an. Nun ist die Homeoffice-Pflicht passé – und wird vielerorts doch bleiben.

Zu Ende Juni ist die Regelung als Teil der bis dahin befristeten „Bundesnotbremse“ ausgelaufen. Auch in der Berliner Infektionsschutzverordnung endete die Frist für die Heimarbeitspflicht mit diesem Datum. Dass die Verordnung trotz der derzeit guten Infektionslage ausgelaufen ist, ist nicht unumstritten. „Ich hätte mir eine Verlängerung der bestehenden Homeoffice-Regelungen vorstellen können“, sagte Arbeitssenatorin Elke Breitenbach (Linke) dem Tagesspiegel. „Aber der Bund hat anders entschieden und wir wollten auch keine Sonderregelung für Berlin.“

Die Wirtschaft in der Hauptstadtregion hingegen freut sich über das Ende der Regelung. „Angesichts der weiter sinkenden Inzidenzen ist es richtig, dass die Verpflichtung zum Homeoffice fällt und die Beschäftigten wieder mehr vor Ort arbeiten können“, sagte Henrik Vagt, Geschäftsführer Wirtschaft und Politik bei der Industrie- und Handelskammer (IHK Berlin), dem Tagesspiegel.

Es sei jedoch zu erwarten, dass die Coronakrise in etlichen Unternehmen die Arbeitsweise nachhaltig verändern werde. „Aus Unternehmensbefragungen wissen wir, dass mehr als 40 Prozent der Berliner Unternehmen das mobile Arbeiten fest in die Unternehmenskultur integrieren wollen“, sagte Vagt.

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Da, wo es möglich sei und auch von den Beschäftigten mitgetragen werde, sollen bis zu 50 Prozent der Arbeitsleistungen aus dem Homeoffice erbracht werden. „Jetzt die richtige Balance zwischen verschiedenen Bedürfnissen der Arbeitgeber und Beschäftigten zu finden, wird daher die Herausforderung der nächsten Monate sein“, sagte er.

Dort, wo es gut geklappt habe, bleibe das Homeoffice „ein fester Bestandteil der Arbeitsweise“. Wichtig sei, dass den Unternehmen keine Nachteile entstünden: Die hohen Anforderungen an den Gesundheitsschutz blieben weiterhin bestehen. So müsse auch bedacht werden, ob sich die privaten Räume überhaupt dauerhaft zum Arbeiten von zu Hause eigneten. „Hier wäre mehr Unterstützung der Behörden bei der Erstellung von Arbeitsschutzkonzepten oder der Einstufung von Gefährdungslagen notwendig“, sagte Vagt.

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Gleiches gelte für die Kosten, die denjenigen Unternehmen entstehen, die sich mit ihren Betriebsärzten an der Impfkampagne beteiligen und die nicht mit den Kosten für Personal oder Lagerung der Impfstoffe allein gelassen werden dürften.

Von Anfang an nicht begeistert von der Homeoffice-Pflicht und der Auslegung des Berliner Senats waren die Unternehmensverbände Berlin-Brandenburg (UVB). „Die Verpflichtung, die Hälfte der Arbeitnehmer ins Homeoffice zu schicken, hat viele Unternehmen irritiert“, sagte der stellvertretende Hauptgeschäftsführer, Alexander Schirp.

Mit dem Sonderweg der 50-Prozent-Quote habe der Berliner Senat zusätzliche Bürokratie und Verunsicherung verursacht. „Schließlich haben die meisten Arbeitgeber seit Beginn der Pandemie ihren Beschäftigten umfangreiche Homeoffice-Angebote gemacht“, sagte Schirp. Die starre Berliner Quote habe in einigen Firmen sogar betriebliche Abläufe erschwert und die Produktivität gedrückt – gerade bei Firmen mit vielen produktionsnahen Bürojobs. „Die Annahme des Senats, dass die 50-Prozent-Quote die Betriebsabläufe nicht beeinträchtigen würde, hat sich jedenfalls als nicht haltbar herausgestellt“, sagte Schirp.

Aus Rückmeldungen wisse der UVB, dass viele Beschäftigte das dauerhafte Arbeiten im Homeoffice mittlerweile kritisch sähen. Sie drängten darauf, an ihren Arbeitsplatz zurückkehren zu können. In Zukunft rechneten die Verbände mit einer Mischform aus Präsenz- und Homeoffice-Arbeit.

Senatorin Breitenbach will Rechtsanspruch auf Arbeiten im Homeoffice

Bislang sind solche Modelle freiwillig. Doch diskutiert wird schon länger ein rechtlicher Anspruch für das Arbeiten von zu Hause. Arbeitssenatorin Breitenbach spricht sich für ein solches Recht aus. „Ich begrüße einen bundesweit geregelten Anspruch auf Homeoffice und mobiles Arbeiten. In der Pandemie haben wir damit gute Erfahrungen gemacht.“

Dazu müsse es jedoch flexible und individuell angepasste Gestaltungsmöglichkeiten und passende Zeitfenster geben. „Und die Regelungen für den Arbeitsschutz müssen natürlich auch im Homeoffice gelten“, sagte die Senatorin.

Ähnlich sieht es der Landesverband Berlin-Brandenburg der Dienstleistungsgewerkschaft Verdi. „Es sollte einen Rechtsanspruch auf Homeoffice für Arbeitnehmer geben“, sagte Sprecher Andreas Splanemann.

Entscheidend dabei sei, dass Firmen und Mitarbeiter Fragen der Arbeitsorganisation schriftlich festhielten. „Wir empfehlen als Gewerkschaft, Betriebs- oder Dienstvereinbarungen abzuschließen“, sagte der Sprecher. „Diese Regelungen sind das A und O. Nur wenn es genaue Spielregeln gibt, weiß man, wie man sich verhalten soll.“ Arbeitgeber und Arbeitnehmer bewegten sich sonst oft am Rande der Legalität.

Dies beginne bei der Ergonomie des Arbeitsplatzes. Er habe von mehreren Fällen gehört, wo Mitarbeiter mittlerweile über ernsthafte, gesundheitliche Schäden, wegen der Heimarbeit klagen würden, sagte Splanemann. Auch müssten Haftungsfragen geklärt werden, etwa für den Fall, dass bei einem Einbruch ein Dienstlaptop mit wichtigen Firmenunterlagen gestohlen würde, oder Mitarbeiter auf dem Weg zum Kaffeeholen die Treppe herunterfielen.

Landesamt für Arbeitsschutz musste bei 200 Betrieben intervenieren

Ohne Weiteres lässt sich die gesamte Belegschaft auch gar nicht zurück ins Büro holen, sagte Martin Lützeler, Fachanwalt für Arbeitsrecht und Partner bei der Wirtschaftskanzlei CMS. „Wenn sich etwa im Mehrpersonenbüro Abstände nicht einhalten und andere Schutzmaßnahmen nicht umsetzen lassen, wird es dabei bleiben müssen, dass nur ein Teil der Mitarbeitenden gleichzeitig im Betrieb arbeiten kann.“
Diese Schutzmaßnahmen haben einige Berliner Firmen bislang nicht immer eingehalten. Das Landesamt für Arbeitsschutz, Gesundheitsschutz und technische Sicherheit Berlin (Lagetsi) hat dazu seit Ausbruch der Pandemie mehr als 2500 Kontrollen durchgeführt, wie ein Sprecher mitteilte. „Dabei haben wir alle coronabedingten Arbeitsschutzmaßnahmen in den Blick genommen, also auch Fragen der abstandswahrenden Arbeitsgestaltung, Lüftung, Hygiene, später auch Testangebotspflicht.“

In rund 200 Fällen habe das Lagetsi daraufhin bislang durch mündliche und schriftliche Aufforderungen intervenieren müssen. Insgesamt 770 telefonische Fragen und Beschwerden von Angestellten hätten das Amt alleine seit Ende März erreicht. Per E-Mail seien seither weitere 14 Beschwerden und 200 Fragen von Arbeitnehmern beim Lagetsi eingegangen.

Eine Quelle: www.tagesspiegel.de

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