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Senat will Corona-2G-Regel – Eintritt frei nur für Genesene und Geimpfte?

Senat will Corona-2G-Regel – Eintritt frei nur für Genesene und Geimpfte?

Gastronomen sollen selbst entscheiden können, ob sie 2G oder 3G am Eingang voraussetzen. Bislang will nur jeder dritte Berliner Betrieb 2G einführen, wenn im Gegenzug die Abstandsregelung wegfällt
Foto: Axel Heimken/dpa

Von Hamburg lernen, macht die Hauptstadt lockerer. Aber nicht für alle. Denn auch in Berlin soll 2G (Zutritt nur für Geimpfte, Genesene) als Lizenz zum Feiern, Kino, Sport eingeführt werden.

Kommende Woche will der Senat über eine neue Verordnung entscheiden. „Ich gehe davon aus, dass es eine Optionsregel geben wird, wonach bestimmte Bereiche nur Menschen, die genesen und geimpft sind, den Zugang ermöglichen“, kündigte der Regierende Michael Müller (56, SPD) an. „Das ist eine vorsichtige Einschätzung, wir werden das weiter diskutieren.“

Derzeit gibt es 2G sogar als Pflicht bei Clubs, die ihre Tanzfläche wieder öffnen wollen. Ungeimpfte müssen selbst mit Test draußen bleiben. In öffentlichen Einrichtungen ist die Einführung von 2G verfassungsrechtlich umstritten.

Sie wird deshalb vermutlich nur bei Privat-Unternehmen als zusätzliche Möglichkeit eingeführt. Oder 2G und 3G (geimpft, genesen, getestet) wechseln sich ab – etwa im Kino bei einzelnen Vorstellungen mit und ohne Getestete.

Diskutiert wird:

GASTRONOMIE: Keine Abstandspflicht zwischen Tischen, Speisen und Getränke nicht nur am Tisch, eventuell getrennte Bereiche 2G/3G

KINO, THEATER: Vollbesetzung ohne Abstandsgebot und Maskenpflicht

MUSEEN, GEDENKSTÄTTEN: Keine Lockerungen sinnvoll: Wegfall der Maskenpflicht problematisch wegen Bewegung/Durchmischung

SPORT: Kaum weitere Lockerungen möglich. Gegebenenfalls verstärkte Nutzung von Duschen und Umkleiden ohne Abstand ermöglichen

SAUNEN, THERMEN: Erlaubnis für Aufgüsse und Dampfbäder

HOTELS: 2G nicht sinnvoll, keine Lockerungen möglich

GROSSVERANSTALTUNGEN: Personenobergrenze 75% Höchstkapazität (maximal 25.000), Wegfall Abstandspflicht, Wegfall Maskenpflicht am Platz.

VERANSTALTUNGEN: Anhebung Personenobergrenzen, Wegfall Abstandsgebot und Maskenpflicht. Ausnahme: Personal mit Test- und Maskenpflicht.

PRIVATFEIERN: Keine Berücksichtigung von Geimpften und Genesenen bei Personenobergrenze

EINZELHANDEL: Keine Lockerung sinnvoll

KÖRPERNAHE DIENSTLEISTUNGEN: Verzicht auf Maskenpflicht

SEXUELLE DIENSTLEISTUNGEN: Öffnung von Prostitutionsfahrzeugen und -Veranstaltungen

CLUBS: Öffnung der Tanzflächen in Innenräumen

Eine Quelle: www.bz-berlin.de

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