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Radkolumne „Abgefahren“ : Warum mir ein LKW-Fahrer den baldigen Tod wünschte

In und um Berlin herrscht bisweilen ein rauer Ton, wenn es um die Benutzungspflicht von Radwegen geht. Das musste auch unser Kolumnist zuletzt erfahren.

Radkolumne „Abgefahren“ : Warum mir ein LKW-Fahrer den baldigen Tod wünschte

Gefährliche Annäherung. Radfahrer fühlen sich neben LKWs nicht besonders wohl.Foto: Gora/Imago

Michael Wiedersich ist Sportjournalist und Radsporttrainer. Hier schreibt er im Wechsel mit Läuferin Jeannette Hagen.

Radwege haben nach wie vor großes Aufreger-Potenzial. Dem einen sind es zu viele, dem anderen zu wenige. Wieder anderen sind sie wahlweise zu schmal oder zu breit. Besonders bei hauptsächlich motorisierten Mitmenschen kann man sich mit dem Thema Radweg immer noch unbeliebt machen. Und wenn dann noch in diesem Zusammenhang das Zauberwort „Benutzungspflicht“ fällt, wird es sehr hitzig. Dabei ist die Rechtslage doch eigentlich klar, oder?

Im Straßenverkehr hatten es Radfahrer noch nie leicht. Als in den Zwanzigerjahren des vorigen Jahrhunderts die ersten Radwege geschaffen wurden, ging es nicht etwa darum, das besonders bei den einfachen Arbeitern genutzte Verkehrsmittel sicher durch den Verkehr zu bringen. Vielmehr sollte die Straße schon damals für den motorisierten Verkehr möglichst freigehalten werden.

Die Nationalsozialisten führten 1934 mit der ersten „Reichs-Straßen-Verkehrs-Ordnung“ eine allgemeine Radwegebenutzungsflicht ein. Erst 1998 wurde diese Benutzungspflicht in einer Novelle teilweise aufgehoben. Gleichzeitig verschwanden aus dem Berliner Stadtgebiet fast alle blauen Radweg-Gebotsschilder. Die vorhandenen Radwege genügten nicht mehr den baulichen und sicherheitstechnischen Anforderungen.

Die meisten motorisierten Verkehrsteilnehmer haben das Verschwinden dieser Straßenschilder offenbar bis heute noch nicht bemerkt. Seit April vergangenen Jahres gilt die Benutzungspflicht nun endgültig nur noch auf entsprechend gekennzeichneten wenigen Radwegen.

Zwischen Auto- und Radfahrern kommt es regelmäßig zu Wortgefechten über die Deutungshoheit der Straßenverkehrsordnung

Seit über 20 Jahren ist die Rechtslage also bekannt. Trotzdem kommt es regelmäßig zwischen Auto- und Radfahrern zu Wortgefechten über die Deutungshoheit der Straßenverkehrsordnung. Ich fahre jedenfalls gerne auf Radwegen, Hauptsache sie sind gut ausgebaut. Leider ist das eher selten der Fall. In Streitfällen neige ich eher zur Besonnenheit, getreu dem Motto „Der Klügere gibt nach“. Allerdings versuche ich, dem Gegenüber an meiner Klugheit teilhaben zu lassen. Meist ist dies aber ein hoffnungsloses Unterfangen.

Erst vergangene Woche war es wieder einmal soweit. Auf dem Weg nach Dobbrikow südlich von Berlin kam mir ein LKW-Fahrer entgegen, hielt an und bat mich per Lichthupe selbiges zu tun. Da die Landstraße kaum befahren war, dachte ich, er bräuchte vielleicht meine Hilfe. Als ich neben ihm zum Stehen kam, deute der Kapitän der Landstraße auf den parallel verlaufenden Radweg. Ich solle dort fahren und nicht auf der Straße.

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Für seinen Hinweis dankte ich ihm freundlich. Meinen Bildungsauftrag folgend, machte ich ihn im Gegenzug darauf aufmerksam, dass es sich um einen nicht-benutzungspflichtigen Radweg handeln würde. Die Landstraße dort ist wenig befahren und der Weg insgesamt nur 500 Meter lang.

Die Antworten schienen ihm nicht zu gefallen, auch nicht der Verweis auf die aktuelle Fassung der Straßenverkehrsordnung. Zum Abschied wünschte er mir den baldigen Tod, möglichst durch einen Laster, und so trennten sich unsere Wege wieder.

Nun bin also mit dem LKW-Fahrer-Fluch belegt. Keine Ahnung, wie ich ihn wieder wegbekomme. Ich hoffe aber trotzdem, dass ich einst eines natürlichen Todes sterben werde. Bis dahin halte ich unterwegs nicht mehr an, lasse mich nicht von fremden Menschen ansprechen und werde auch nicht mehr mit der Straßenverkehrsordnung angeben, versprochen.

Eine Quelle: www.tagesspiegel.de

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