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„Prinzip Brechstange“ : Arbeitgeber fühlen sich beim Mindestlohn übergangen

Im Oktober soll der Mindestlohn auf zwölf Euro steigen. Der Gesetzentwurf von Arbeitsminister Hubertus Heil sei ein Vertrauensbruch, beklagen die Arbeitgeber.

„Prinzip Brechstange“ : Arbeitgeber fühlen sich beim Mindestlohn übergangen

Hubertus Heil (SPD), Bundesminister für Arbeit und SozialesFoto: dpa/Britta Pedersen

Die Arbeitgeber haben der Bundesregierung wegen der geplanten Erhöhung des gesetzlichen Mindestlohns schwere Vorwürfe gemacht. In Arbeitgeberkreisen war am Donnerstag mit Blick auf Arbeitsminister Hubertus Heil (SPD) von einem „Prinzip Brechstange“ die Rede: „Staatslöhne sind keine Tariflöhne.“

In einer Stellungnahme der Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände (BDA) zum Gesetzesentwurf heißt es, die angestrebte Anhebung des Mindestlohns greife tief in die tarifautonome Lohnfindung in Deutschland ein. Ein Eingriff in laufende Tarifverträge wäre verfassungsrechtlich problematisch.

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Das Ergebnis eines juristischen Gutachtens im Auftrag der BDA soll in zwei Wochen vorliegen, wie es in Kreisen hieß. Es solle Argumente für mögliche Klagen etwa von Betrieben liefern.

Anhebung des Mindestlohns war Kernversprechen in SPD-Wahlkampf

Der Gesetzentwurf Heils sei ein Vertrauensbruch gegenüber der Mindestlohnkommission, hieß es weiter. Diese ist überwiegend mit Vertretern von Arbeitgebern und Gewerkschaften besetzt. Seit der Einführung der Lohnuntergrenze 2015 auf einem Niveau von 8,50 Euro hatte die Mindestlohnkommission die Erhöhungsschritte vorgegeben.

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Die Ampel-Regierung aus SPD, Grünen und FDP plant, dass der gesetzliche Mindestlohn in Deutschland „einmalig per Gesetz“ zum 1. Oktober auf zwölf Euro steigt. Davon sollen 6,2 Millionen Beschäftigte profitieren, wie aus einem Referentenentwurf von Heils Ministerium hervorgeht.

Bundeskanzler Olaf Scholz (SPD) hatte die zwölf Euro als Kernversprechen ins Zentrum seines Wahlkampfs für mehr Respekt in der Gesellschaft gerückt. Derzeit liegt die Lohnuntergrenze bei 9,82 Euro je Stunde. Zum 1. Juli gibt es eine weitere turnusgemäße Erhöhung auf 10,45 Euro. (dpa)

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Eine Quelle: www.tagesspiegel.de

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