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PORTRÄT ORTWIN ENNIGKEIT KRIMINALBEAMTER: : „Ich habe das alles nie richtig verarbeitet“

PORTRÄT ORTWIN ENNIGKEIT KRIMINALBEAMTER: : „Ich habe das alles nie richtig verarbeitet“

Foto: Heyne

Kriminalhauptkommissar Ortwin Ennigkeit wirkt wie ein robuster Polizeiprofi. Diebe, Räuber und Mörder zu überführen, gehört seit 37 Jahren zum Alltag des Vaters von vier Töchtern. Dass er die Samthandschuhe abgelegt hatte, als er sich am Morgen des 1. Oktober 2002 den mutmaßlichen Entführer des 11-jährigen Bankierssohn Jakob von Metzler vornahm, hat er vor dem Frankfurter Landgericht offenherzig geschildert.

Drei Tage zuvor war das Kind entführt worden. Bei der Übergabe des Lösegelds hatten sich die Fahnder an die Fersen des mutmaßlichen Kidnappers Magnus Gäfgen geheftet und ihn schließlich verhaftet. „Wir wollten das Kind retten“, beteuerte der Kriminalhauptkommissar als Zeuge vor Gericht: „Wir wussten, dass Jakob seit drei Tagen wahrscheinlich weder mit Essen noch mit Trinken versorgt worden war.“ In dieser schwierigen Situation habe er auf Weisung seiner Vorgesetzten dem Tatverdächtigen Folter angedroht, um ihn zur Preisgabe des Aufenthaltsorts von Jakob von Metzler zu zwingen: Schmerzen, wie er sie noch nie in seinem Leben erlebt habe, werde ihm ein „Spezialist“ zufügen, der mit dem Hubschrauber unterwegs sei, lautete die Drohung. Gäfgen knickte ein und führte die Polizei zu dem Ort, an dem er das ermordete Kind versteckt hatte.

„Rechtswidrig und verwerflich“ war die Folterandrohung, so haben ein Straf-, ein Zivilgericht und auch der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte geurteilt. Trotzdem wird dieser Vorgang nach wie vor kontrovers diskutiert. Als im August dieses Jahres eine Zivilkammer des Frankfurter Landgerichts dem rechtskräftig verurteilten Kindsmörder Gäfgen für die erlittene Folterandrohung 3000 Euro Entschädigung zusprach – wegen schwerer Verletzung seiner Persönlichkeitsrechte – zog die „Bild“-Zeitung gegen das „Schandurteil“ zu Felde. Es ist diese Zeitung, die jetzt vorab das Tagebuch abdruckt, in dem Ennigkeit seine Erlebnisse verarbeitet.

Monatelang haben seine Vorgesetzten die Veröffentlichung von Ennigkeits Buch „Um Leben und Tod. Wie weit darf man gehen, um das Leben eines Kindes zu retten?“ (Heyne Verlag) verhindert, angeblich wegen möglichen Verrats von Dienstgeheimnissen. Doch Neues wird der Autor wohl nicht berichten. Seine Gewissensnöte, die zuletzt auch die Zivilrichter „nachvollziehbar“ nannten, hat der Beamte in der Vergangenheit mehrfach zu Protokoll gegeben. Noch heute habe er Kontakt zur Familie des ermordeten Kindes, dessen Leben er damals habe retten wollen, hält sich Ennigkeit zugute. Mit der Vorabveröffentlichung muss diese Familie nun einmal mehr ertragen, dass das tragische Schicksal ihres Sohns dem Boulevard Schlagzeilen liefert. Christoph Schmidt Lunau

Eine Quelle: www.tagesspiegel.de

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