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Pflicht zum Homeoffice : Berlin Senat und Bezirke scheitern an den eigenen Vorgaben

Die Hälfte aller Büroarbeitsplätze muss leer bleiben, auch die Verwaltungen halten sich dran: Das Problem: Längst nicht alle ins Homeoffice versetzten Mitarbeiter:innen sind dort arbeitsfähig.

Pflicht zum Homeoffice : Berlin Senat und Bezirke scheitern an den eigenen Vorgaben

Den Büroarbeitsplatz mit nach Hause nehmen? In der Berliner Verwaltung gibt es damit Probleme.Foto: Daniel Naupold/dpa

Seit Wochen gilt in Berlin die Pflicht für Arbeitgeber:innen, jeden zweiten Büroangestellten von zu Hause aus arbeiten zu lassen. Maximal 50 Prozent der Büroarbeitsplätze dürfen besetzt sein, um die Ansteckungsgefahr im Unternehmen und auf dem Weg dahin zu reduzieren.

Mit der Maßgabe geht der Senat über die im Bund geltenden Regelung – selbst nach Verschärfung des Infektionsschutzgesetzes – hinaus. Darin heißt es lediglich, Arbeitgeber:innen sind zum Angebot von Homeoffice-Arbeitsplätzen verpflichtet. Eine Quote, wie sie der Senat erst beschlossen und zuletzt mehrfach verteidigt hat, sieht der Bund nicht vor.

Das Problem: Senat und Bezirke, zusammen mit mehr als 120.000 Beschäftigten die beiden größten Arbeitgeber der Stadt, werden dem eigenen Anspruch nicht gerecht. Das geht aus einem Bericht der Innenverwaltung an die Mitglieder des Hauptausschusses im Abgeordnetenhauses hervor, der dem Tagesspiegel vorliegt.

Ursprünglich zum 21. Januar angefordert, wurde die Frist für die Abgabe des Berichts vier Mal verlängert. Begründet wurde das seitens der Innenverwaltung mit Problemen beim Datenaustausch mit den Bezirken und Verwaltungen. Schließlich landete er am Dienstag und damit einen Tag vor der Ausschusssitzung in den Postfächern der Ausschussmitglieder.

Vorwurf der “Arbeitsverweigerung”

Einer von ihnen, der Grünen-Abgeordneten Stefan Ziller, Digital- und Verwaltungsexperte seiner Fraktion, sprach nach einer ersten Einsicht von „Arbeitsverweigerung“ und nannte die darin dargestellten Ergebnisse „ernüchternd“.

Das lag weniger an den dargestellten Ergebnissen als an den Informationen, die fehlten. Statt Angaben zu Ist und Soll in einzelnen Bezirken und Behörden finden sich darin Allgemeinplätze und „Textbausteine, die meine Zweifel nur noch größer werden lassen“, sagt Ziller und schließt mit den Worten: „So kann man nicht arbeiten.“ Er geht davon aus, der für Steuerung und Zentralisierung der IT-Struktur der Verwaltung zuständigen Innenbehörde fehle jede Übersicht über die Lage in den einzelnen Einheiten. Auf Grundlage derer wiederum müsste der Hauptausschuss über die Bewilligung zusätzlicher Mittel entscheiden.

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Fakt ist: Berlin ist vom an sich und andere angelegten Anspruch einer 50-Prozent-Quote weit entfernt. Zwar ist in dem am Mittwoch von IT-Staatssekretärin Sabine Smentek verteidigten Bericht „von erheblicher Verbesserung der mobilen Arbeitsfähigkeit“ die Rede, konkrete Zahlen zu einzelnen Bezirken oder Verwaltungseinheiten fehlen jedoch völlig.

Stattdessen heißt es allgemein für die gesamte Berliner Verwaltung, also Landesbehörden und Bezirke, von 85.000 Beschäftigten mit Homeoffice-geeigneten Arbeitsplätzen verfügten Ende 2020 rund 25.000 über ein mobiles Endgerät. In den Bezirken – zuletzt mit 5000 Laptops beliefert – liegt die durchschnittliche mobile Arbeitsfähigkeit bei 23 Prozent.

Noch immer fehlen Geräte und Verbindungen

Selbst unter Abzug aller Angestellten, die qua Tätigkeit nicht im Homeoffice arbeiten können, liegt die Quote bei 33 Prozent und damit deutlich unter der vom Senat festgelegten Regel. Was die nach Hause geschickten Mitarbeiter:innen stattdessen in ihrer Arbeitszeit machen – die 50 Prozent Quote wird formal eingehalten – blieb unklar. FDP-Haushaltsexpertin Sibylle Meister versuchte sich im Ausschuss mehrfach an der Aufklärung der Frage, scheiterte aber an einer vage bleibenden Smentek.

Auch wenn es nicht so scheint: Es ist Bewegung im Thema. Zu Beginn der Pandemie waren nur zwölf Prozent aller Beschäftigten in den Bezirken mobil arbeitsfähig. Im Januar wurden laut Bericht weitere 5000 Notebooks zentral bestellt. Diese sollen Mitte Mai geliefert und dann an Bezirks- und Landesverwaltungen ausgegeben werden, sofern „die IT-Infrastruktur eine erneute Erweiterung mit mobilen Arbeitsplätzen zulässt“.

Will sagen: Wie schon bei der ersten Tranche dürften einzelne Bezirke und Behörden leer ausgehen, weil ihnen die Voraussetzungen für die sichere Inbetriebnahme zusätzlicher mobiler Endgeräte fehlt – mehr als ein Jahr nach Beginn der Pandemie.

„Erwartet wird, dass die Marke von 50 Prozent Homeoffice-Fähigkeit der geeigneten Arbeitsplätze in der Berliner Verwaltung insgesamt bis Ende des Jahres 2021 erreicht wird“, heißt es im Bericht weiter. Homeoffice-Kapazitäten werden auch dann noch gebraucht. Die coronabedingte Pflicht zur Heimarbeit wiederum könnte dann längst aufgehoben sein.  

Eine Quelle: www.tagesspiegel.de

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