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Personalausweis in Berlin beantragen: Das müssen Sie beachten

Personalausweis in Berlin beantragen: Das müssen Sie beachten

Personalausweis in Berlin beantragen: Das müssen Sie beachten

Innerhalb der EU-Gemeinschaft ist es möglich, nur mit dem Personalausweis die Grenzen zu passieren. Im Nicht-Eu-Ausland benötigt man jedoch einen Reisepass.

Mittwoch, 16.08.2017, 16:12

Ihren Personalausweis in Berlin beantragen: Jeder Deutsche Staatsbürger, der das 16. Lebensjahr vollendet hat, ist verpflichtet einen gültigen Personalausweis (oder Reisepass) zu besitzen. FOCUS Online hat für Sie alle wichtigen Informationen zusammengetragen, wie Sie Ihren “Perso” in Berlin beantragen können.

Sobald sie 16 Jahre alt werden, beginnt die sogenannte Ausweispflicht (§ 1 Personalausweisgesetz – PAuswG). Wer keinen gültigen Personalausweis oder gültigen Reisepass besitzt, handelt ordnungswidrig. Es kann ein Bußgeld von bis zu 5000 Euro drohen.

Aber auch, wenn der alte Personalausweis nicht mehr gültig ist, empfiehlt es sich einen neuen "Perso" zu beantragen. Ebenso benötigen Sie ein neues Ausweisdokument, falls ihr Personalausweis abhanden gekommen ist (gestohlen wurde), oer Sie einen neuen Namen bekommen haben, zum Beispiel nach einer Heirat.

  • Termin online vereinbaren

Voraussetzung für die Ausstellung eines Personalausweises

  • deutsche Staatsangehörigkeit
  • Antrag kann nur persönlich vor Ort gestellt werden
  • Wohnsitz in Berlin (Zweitwohnsitz reicht aus)
  • Für Kinder unter 16 Jahren: Antrag der gesetzlichen Vertreter

Erforderliche Unterlagen

  • ein Ausweisdokument (Personalausweis, Reisepass, Kinderreisepass beziehungsweise Kinderausweis – soweit vorhanden; bei Erstbeantragung Geburtsurkunde im Original; gegebenenfalls Ausweisdokumente gesetzlichen Vertreter)
  • ein aktuelles biometrisches Passbild – alle Informationen für das Foto finden Sie unter diesem Link
  • Bei Kindern unter 16 Jahren: Zustimmung zum Antrag durch die gesetzlichen Vertreter – Formular unter diesem Link
  • bei unter 16-Jährigen: Personalausweis oder Reisepass aller Sorgeberechtigten

Bearbeitungszeit, Gebühren, Gültigkeitsdauer

Gültigkeitsdauer

  • Für Personen unter 24 Jahren: 6 Jahre
  • für Personen über 24 Jahren: 10 Jahre
  • vorläufiger Ausweis: maximal 3 Monate

Eine Quelle: www.focus.de

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