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Patientenverfügung anlegen – besser vorsorgen, bevor es zu spät ist

Patientenverfügung anlegen – besser vorsorgen, bevor es zu spät ist

Wie eine Patientenverfügung aussieht, ist nicht festgelegt. Nur sollte sie möglichst konkret formuliert werden. Sonst ist sie quasi ungültig
Foto: picture alliance/dpa

Will der Patient künstlich beatmet werden, um weiterzuleben – oder wünscht er das ganz explizit nicht? Wenn ein Unfall passiert ist, kann es oft zu spät sein, den Verletzten nach seinen Wünschen zu fragen.

Eine Patientenverfügung ist daher wichtig, ganz unabhängig vom Alter, schreibt das „HausArzt-Patientenmagazin“: Im Dokument lässt sich festhalten, ob und unter welchen Umständen auf lebenserhaltende Maßnahmen verzichtet werden soll und wer weitere Entscheidungen treffen darf.

Eigenen Willen bestätigen

Formulare dazu sind bei Ärzten, Apotheken, Krankenkassen und Kirchen sowie dem Bundesjustizministerium ( https://www.bmjv.de ) erhältlich. Beim Ausfüllen der Patientenverfügung hilft der Hausarzt. Wichtig ist es, verschiedene Versionen des Dokuments zu vermeiden und den eigenen Willen mit Datum und eigener Handschrift zu bestätigen. Eventuell kann ebenfalls ein Zeuge unterzeichnen.

Dokumente schnell auffindbar hinterlegen

Die Vorsorgedokumente, zu denen auch ein Organspendeausweis zählt, sollten dann an einem sicheren Ort aufbewahrt werden, an dem sie im Notfall auch schnell aufgefunden werden können. Besser als Schreibtisch oder Safe ist es, einen Angehörigen darüber zu informieren oder ihm sowie dem Arzt eine Kopie der Verfügung auszuhändigen. Ebenso können die Dokumente online hinterlegt werden.

Beim Sozialverband Deutschland in Berlin gibt es unter http://www.sovd.de außerdem einen kostenlosen Ratgeber zum Verfassen einer Patientenverfügung.

Adolf Bauer, Präsident beim Verband, rät im „HausArzt-Patientenmagazin“: „Es ist hilfreich, immer ein kleines Kärtchen in der Geldbörse zu tragen, auf dem Sie die Existenz und den Aufbewahrungsort Ihrer Patientenverfügung vermerkt haben.“

Eine Quelle: www.bz-berlin.de

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