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Nur noch 3000 Euro pro Einrichtung : Berliner Schulen verlieren flexible Gelder für längere Zeit

Millionen Euro gehen durch die Kürzungen beim Verfügungsfonds verloren. Die CDU sieht die eigenverantwortliche Schule „de facto beerdigt“.

Nur noch 3000 Euro pro Einrichtung : Berliner Schulen verlieren flexible Gelder für längere Zeit

Die Schulen können die Mittel aus dem Verfügungsfonds nach eigener Priorität einsetzen, etwa in Musikinstrumente oder Sportgeräte.Foto: Frank Rumpenhorst/picture alliance/dpa

Fortbildungen, Reparaturen, Extraförderung, Bibliotheksausstattung: Lang ist die Liste der kleinen und großen Wünsche, die sich die Berliner Schulen bisher Dank ihrer flexiblen Gelder erfüllen konnten. Seit einem Monat wissen sie, dass der neue Sparhaushalt ihnen diese Verfügungsmasse fast komplett nimmt. Nun gibt es eine weitere Gewissheit: Der Millionenbetrag ist auf lange Zeit verloren. Dies erfuhr jetzt die CDU-Abgeordnete Katharina Günther-Wünsch durch eine Anfrage bei der Senatsverwaltung für Bildung. Die Antwort liegt dem Tagesspiegel vorab vor.

Denn die Antwort von Staatssekretär Alexander Slotty (SPD) besagt, dass der neue Sparbetrag nicht nur den Doppelhaushalt 2022/23 gelten, sondern „festgeschrieben“ wird. Die Sparmaßnahme soll damit offenbar für die ganze Legislaturperiode gelten. Eine Perspektive, die innerhalb dieser eine Änderung bedeuten könnte, eröffnet Slotty nicht. Somit würden fünf Jahre lang je 13 Millionen Euro verloren gehen – 65 Millionen Euro also insgesamt.

Diese hohe Summe dürfte die Bereitschaft der Schulen weiter erhöhen, gegen die Schrumpfung des sogenannten Verfügungsfonds anzugehen, denn aus dem Fonds haben sie fünf Jahre lang ihre ganz eigenen Prioritäten finanzieren können. Aber was bedeutet das? Und was konkret geht verloren?

Günter-Wünsch, die auch bildungspolitische Sprecherin ihrer Fraktion im Abgeordnetenhaus ist, hat nachgefragt. Daher lässt sich aus Slottys Antworten ersehen, wohin diese rund 15 Millionen Euro bisher gingen, von denen nun nur zwei Millionen pro Jahr übrig bleiben sollen. So haben die Schulen die meisten Mittel, nämlich vier Millionen Euro, ganz individuell eingesetzt. Das konnten dann etwa Musikinstrumente oder Sportgeräte sein.

Eine weitere Million ging für zusätzliche Angebote an freie Träger oder floss in die Instandhaltung der Gebäude. Im Schnitt standen den Schulen dafür 20.000 Euro zur Verfügung, große Schulen konnten maximal 25.600 Euro bekommen. Künftig erhalten alle rund 700 öffentlichen Schulen nur noch je 3000 Euro.

Bei Reparaturen sind Schulen wieder komplett auf die Bezirke angewiesen

Die Aussage der Bildungsverwaltung, wonach die Instandhaltungsgelder von 3,5 Millionen Euro nicht verloren seien, sondern im Bezirksbudget verbleiben, lassen die Schulen nicht gelten, da die Bezirke nicht verpflichtet sind, sich nach den Wünschen und Prioritäten der Schulen zu richten. Vielmehr wird es künftig wieder so sein, dass in den Bezirken über die Verwendung dieser Gelder „entschieden wird“, wie es Slotty ausdrückt.

Das bedeutet: Es wird – wie früher während der Sparjahre schon – wieder darauf hinauslaufen, dass jede einzelne Schule auf den guten Willen, das haushalterische Geschick und das Verständnis ihres jeweiligen Schulamtes angewiesen sein wird. Mit dieser Abhängigkeit – manche Schulen nennen es „Ausgeliefertsein“ – wollen sich die Schulleitungen aber nicht zufrieden geben.

Wie berichtet, sind ihre Verbände der Ansicht, dass die im Schulgesetz verankerte eigenverantwortliche Schule kaum vereinbar ist mit einer derart minimalen finanziellen Flexibilität, wie sie ihnen der auf nur 3000 Euro geschrumpfte Verfügungsfonds gewährt.

CDU: “Schulen müssen aus einem leeren Korb einen vollen Tisch decken“

Günther-Wünsch, die bis zu ihrer Wahl im Herbst zum Leitungsteam der Neuköllner Walter-Gropius-Schule gehörte und daher die vielfältigen Einsatzmöglichkeiten des Fonds kennt und zu schätzen weiß, wollte deshalb von der Bildungsverwaltung wissen, welche Möglichkeiten der Senat stattdessen sieht, den Schulen einen finanziellen Handlungsspielraum zu geben.

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Slottys Antwort verweist auf die übrigen „Unterstützungsprogramme“ der Schulen sowie auf das Vertretungsbudget und die Lehr- und Lernmittel. Allerdings sind diese genannten Budgets alle sehr eng an Vorgaben geknüpft und bieten kaum Flexibilität, zumal nicht alle Schulen von Unterstützungsprogrammen profitieren.

„Das bedeutet, dass der Senat die eigenständige und eigenverantwortliche Schule de facto beerdigt“, leitet die CDU-Abgeordnete daraus ab. Zudem befürchtet sie, dass die Schulen „in einen noch wesentlich schlechteren baulichen Zustand geraten werden“.

Weiterhin werde ein großer Teil von individuellen Projekten, die der konkreten Förderung und Forderung von Schülern dienten, nicht mehr möglich sein. Günther-Wünsch schlussfolgert daraus, die Schulen würden „wieder einmal in die Pflicht genommen, aus einem leeren Korb einen vollen Tisch zu decken“.

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Eine Quelle: www.tagesspiegel.de

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