Dnachrichten.de
Berlin news - Die offizielle Website der Stadt Berlin. Interessante Informationen für alle Berlinerinnen, Berliner und Touristen.

Nonnemacher räumt Fehler beim Versand von Impfnachweisen ein

Nonnemacher räumt Fehler beim Versand von Impfnachweisen ein

Brandenburgs Gesundheitsministerin Ursula Nonnemacher (64, Grüne)
Foto: picture alliance/dpa/dpa-Zentralbild | Soeren Stache

Brandenburgs Gesundheitsministerin Ursula Nonnemacher (Grüne) hat einen Fehler bei dem Versand von Corona-Impfnachweisen an Bürger eingeräumt.

Denn in dem Schreiben mit dem Briefkopf des Ministeriums war den Bürgern Mitte Juni im ersten Satz bestätigt worden, dass sie „gegen das Corona-Virus vollständig geimpft worden“ seien. Weil kurzfristig entschieden worden sei, auch den Erstgeimpften einen Impfnachweis zuzustellen, hätte das Begleitschreiben entsprechend überarbeitet werden müssen, räumte Nonnemacher am Mittwoch im Gesundheitsausschuss des Landtags ein.

Dies sei aber nicht geschehen, weil die Impfnachweise als Serviceleistung für die Bürger unbedingt noch vor den Ferien versandt werden sollten, erklärte die Ministerin. Sie betonte aber, dass der versandte QR-Code eine vollständige Impfung erst nach einer notwendigen zweiten Impfung bestätige. „Das Schreiben allein ist noch kein Impfzertifikat“, betonte Nonnemacher.

Auf Nachfragen von zahlreichen Abgeordneten auch aus den Koalitionsfraktionen von CDU und Grünen zeigte sich Nonnemacher schließlich bereit, nochmal über eine Klarstellung für die betroffenen Bürger nachzudenken.

„Wir werden prüfen, ob wir dem entsprechenden Kreis Erstgeimpfter nochmal ein korrigierendes oder klarstellendes Schreiben irgendwie zukommen lassen“, sagte sie. Sie verwies aber auf das Problem, dass viele der damals Erstgeimpften inzwischen bereits eine Zweitimpfung erhalten hätten.

Das Schreiben sei Mitte Juni an 100.000 bis 120.000 Bürger gegangen, die bis dahin nur eine Impfung in einem Impfzentrum erhalten hätten, erklärte der stellvertretende Vorsitzende der Kassenärztlichen Vereinigung Brandenburg, Holger Rostek. Denn nach einer Empfehlung des Bundesgesundheitsministeriums sollten auch Impfnachweise für die Erstimpfung ausgestellt werden, sagte er. Denn auch eine Impfung biete bereits Schutz gegen eine Corona-Infektion.

Zudem hänge der Impfstatus nicht nur von der Zahl der Impfungen ab, meinte Rostek – so sei bei dem Wirkstoff von Johnson & Johnson für einen vollständigen Schutz nur eine Impfung notwendig.

Eine Quelle: www.bz-berlin.de

Hinterlasse eine Antwort

Deine Email-Adresse wird nicht veröffentlicht.

This website uses cookies to improve your experience. We'll assume you're ok with this, but you can opt-out if you wish. Accept Read More

Privacy & Cookies Policy