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Neue Verordnung zur Mietpreisbegrenzung beschlossen

Neue Verordnung zur Mietpreisbegrenzung beschlossen

Guido Beermann (CDU), Brandenburger Minister für Infrastruktur, spricht.

Dienstag, 30.03.2021, 15:56

Das Brandenburger Kabinett hat eine neue Verordnung zur Mietpreisbegrenzung beschlossen. Danach ist festgelegt, dass bei der Wiedervermietung von Wohnungen in Gebieten mit angespanntem Wohnungsmarkt die Miete maximal zehn Prozent über der ortsüblichen Vergleichsmiete liegen darf, wie die Staatskanzlei am Dienstag in Potsdam mitteilte. Unter die Mietpreisbremse, die rückwirkend zum Jahresanfang gilt, fallen jetzt 19 Kommunen. Mit der Wohnungspolitik des Landes sollten bezahlbare Wohnverhältnisse gesichert werden, sagte Bauminister Guido Beermann (CDU).

Gleichzeitig will die Regierung ein investitionsfreundliches Wirtschaftsklima erhalten. In Regionen mit angespanntem Wohnungsmarkt werde so dafür gesorgt, dass für Gering- und Normalverdiener ausreichend bezahlbarer Wohnraum zur Verfügung stehe. Klar sei aber auch, dass eine Mietpreisbremse kein Allheilmittel sei und keine Dauerlösung biete, betonte Beermann. Ein Anstieg der Mieten werde in betroffenen Regionen nur gedämpft, wenn schneller und kostengünstiger gebaut wird.

Das Bauministerium unterstützt nach eigener Darstellung Städte und Gemeinden bei der Schaffung von Planungsrecht und Ausweisung von neuem Bauland. Für die Kommunen stünden zu diesem Zweck in diesem Jahr 2,5 Millionen und im kommenden Jahr fünf Millionen Euro bereit. Im Februar hatte die Landesregierung die Verordnung zur Kappungsgrenze neu festgelegt. Sie betrifft bestehende Mietverträge. In 19 Gemeinden dürfen die Mieten demzufolge innerhalb von drei Jahren höchstens um 15 Prozent steigen.

Eine Quelle: www.focus.de

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