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Neue Rechtsform für Unternehmen : Machtverzicht oder Eigenverantwortung?

Grüne und SPD wollen einer neuen Rechtsform für Unternehmen zum Durchbruch verhelfen: dem Verantwortungseigentum. Aber es gibt auch Kritik daran.

Neue Rechtsform für Unternehmen : Machtverzicht oder Eigenverantwortung?

Grünen-Chef Robert Habeck, hier bei einem Firmenbesuch, gehört zu denen, die eine neue Unternehmensform befürworten.Foto: picture alliance/Sebastian Kahnert/dpa

In der Politik wächst offenbar die Bereitschaft, eine neue Rechtsform für Unternehmen einzuführen. Es geht dabei um die Möglichkeit für Familienunternehmen oder Startups, die Weitergabe anders zu regeln als bisher. Dieses Projekt einer „Gesellschaft in Verantwortungseigentum“ wird derzeit von einer Gruppe von Unternehmen propagiert, die sich in einer Stiftung zusammengeschlossen haben. 

Meist sind es kleinere Firmen aus dem ökologischen Bereich, aber auch die BMW Foundation Herbert Quandt steht dahinter. Dem Kuratorium gehören Bundestagsabgeordnete der Grünen, der SPD und der FDP auch die bekannten Ökonomen Lars Feld, Marcel Fratzscher und Michael Hüther an. 

Bewegung für eine neue Rechtsform

Mit der GmbH in Verantwortungseigentum ist eine Rechtsform gemeint, in der Eigentümeranteile nicht frei vererbt oder an Dritte veräußert werden können, sondern stets in einem Kreis von Gesellschaftern verbleiben, an die Anteile übertragen worden sind. Das können weiterhin Familienmitglieder sein, aber auch – und so ist es am ehesten gedacht – Manager der Firma, Vertraute des Gründers oder ein weiterer Kreis von Mitarbeitern. 

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So soll garantiert werden, dass das Kapital beständig in dem Unternehmen gebunden bleibt. Gewinne sollen stets im Unternehmen verbleiben. Die neue Rechtsform soll es Betrieben außerdem erleichtern, Nachfolger zu finden und das Unternehmen dauerhaft zu erhalten, wenn es gar keine oder keine geeigneten Erben in der Familie gibt. 

Familienunternehmer-Chef ist skeptisch

Der Familienunternehmer-Präsident Reinhold von Eben-Worlée fände es allerdings sehr bedenklich, wenn künftig immer mehr familiengeführte Betriebe an Manager übergeben würden. „Ich als Unternehmer arbeite mit meinem Geld und hafte mit meinem Geld“, sagte er dem Tagesspiegel. „Nur aus der eigenen Verantwortung heraus trifft man auch verantwortungsvolle Entscheidungen.“ 

Bei einer Online-Veranstaltung der „Stiftung Verantwortungseigentum“ am Mittwoch sprach sich Grünen-Chef Robert Habeck für die neue Rechtsform aus. Im Entwurf des Grünen-Wahlprogramms steht die Forderung schon. Habeck machte deutlich, dass seine Partei in Koalitionsverhandlungen nach der Bundestagswahl Druck machen werde, dass die GmbH in Verantwortungseigentum komme. 

Grüne und SPD haben es im Programm

Finanzminister Olaf Scholz (SPD) will sich ebenfalls dafür einsetzen, wie er bei der Veranstaltung sagte. Es sei sinnvoll, neben der Stiftung und der Genossenschaft eine dritte Rechtsform in dieser Richtung zu haben. Auch die Sozialdemokraten haben sie in ihr Wahlprogramm geschrieben. Zurückhaltender äußerten sich hingegen CDU-Chef Armin Laschet und der CDU-Wirtschaftspolitiker Friedrich Merz, der allerdings die Debatte darüber begrüßte. 

Allensbach-Chefin Renate Köcher stellte eine repräsentative Studie unter mittelständischen Familienunternehmen vor, in der 72 Prozent die Einführung einer entsprechenden neuen Rechtsform befürworten. Nur 40 Prozent der befragten Unternehmen haben den Übergang in die nächste Generation bereits geregelt, fast genauso viele (37 Prozent) dagegen noch nicht – obgleich in den kommenden Jahren die Nachfolgefrage akut wird. Dabei halten insgesamt nur zehn Prozent einen Verkauf für ideal, während für 33 Prozent ein führender Mitarbeiter eine gute Lösung wäre. 

“Zweifelhafte Prämisse”

Kritik kam dennoch von der Stiftung Marktwirtschaft. Deren Vorstand Michael Eilfort nannte das Projekt einen „irreführenden Vorschlag“. Die neue GmbH-Form beschneide die Eigentumsrechte nachfolgender Generationen und die Handlungsfähigkeit der „Verantwortungsunternehmer“. Seiner Ansicht nach beruht der Vorschlag auf der „zweifelhaften Prämisse, dass der Fortbestand eines Unternehmens stets und in Ewigkeit erstrebenswert ist“. 

Die Stiftungs- und Steuerrechtsexpertin Birgit Weitemeyer von der Bucerius Law School in Hamburg schrieb unlängst im Portal „Legal Tribune Online“, die neue Rechtsform diene weder einem gemeinnützigen noch einem privatnützigen Zweck, sondern „allein dem Unternehmen an sich und dem eingesperrten Kapital“. Sie wäre damit „als Selbstzweckstiftung unzulässig“. 

Eine Quelle: www.tagesspiegel.de

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