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Neue Beschlussvorlage für Corona-Gipfel : Omikron-Welle überschritten – Lockerungen werden ausgeweitet, Impfpflicht-Start wackelt

Die sich abzeichnende Überwindung der Omikron-Welle führt zu weiteren Lockerungen. Das ist bei dem Bund-Länder-Gipfel von Kanzler Scholz am Mittwoch geplant.

Neue Beschlussvorlage für Corona-Gipfel : Omikron-Welle überschritten – Lockerungen werden ausgeweitet, Impfpflicht-Start wackelt

Geben das Signal für Lockerungen: Kanzler Olaf Scholz, NRW-Ministerpräsident Hendrik Wüst (CDU) und Berlins Regierungschefin…Foto: AFP

Vor dem Bund-Länder-Gipfel zu den Corona-Lockerungen ist das Kanzleramt zu weiteren Zugeständnissen bereit. Demnach sollen Treffen für Geimpfte und Genesene wieder ohne Auflagen möglich sein; zunächst war eine Obergrenze von 20 Personen im Gespräch. Das geht aus einer neuen Beschlussvorlage für die Beratungen an diesem Mittwoch mit Kanzler Olaf Scholz (SPD) hervor, die dem Tagesspiegel vorliegt. Hier waren zuvor schon einzelne Bundesländer vorgeprescht, auch Berlin hat Lockerungen bereits auf den Weg gebracht.

Auch bei Großveranstaltungen werden die Lockerungen vergrößert. Die Begründung: „Die Omikron-Variante des Corona-Virus breitet sich in Deutschland aus. Allerdings scheint der Höhepunkt der Omikron-Welle in den meisten Ländern überschritten zu sein.“

Aber: Wegen der scharfen Kritik von Ministerpräsidenten wie Bayerns Markus Söder (CSU) an unzureichender Vorbereitung des Bundes für die eigentlich ab 15. März greifende einrichtungsbezogene Impfpflicht etwa für Pflegeheime und Krankenhäuser, wird dieses Datum nun überraschend nicht mehr genannt.

In der neuen Vorlage heißt es ohne Datumsangabe: “Beschäftige in Einrichtungen im Gesundheits- und Pflegebereich und in der Eingliederungshilfe für Menschen mit Behinderung müssten künftig gesetzlich verpflichtet nachweisen, “dass sie geimpft oder genesen sind (oder aus medizinischen Gründen nicht geimpft werden können)”.

Weiter kommen soll auf Wunsch von Bund und Ländern die allgemeine Impfpflicht, auch wenn dieses Verfahren ebenfalls stockt.

Bis zum kalendarischen Frühjahrsbeginn am 20. März 2022 sollen wie bereits berichtet die weitreichenden Einschränkungen des gesellschaftlichen, kulturellen und wirtschaftlichen Lebens schrittweise zurückgenommen werden. „Danach sollen Basisschutzmaßnahmen wie insbesondere das Tragen medizinische Masken greifen“, wird betont. Bund und Länder wollen den Lockerungsfahrplan an diesem Mittwoch gemeinsam beschließen. Auch andere Länder wie die Niederlande setzen auf klare Öffnungen

Streit um die Regelung nach dem 20. März – kein “Freedom Day”

Hinter den Kulissen gab es bis zuletzt auf der Zielgeraden der Verhandlungen großen Streit, auch zwischen den Ampel-Parteien, die FDP pochte auf ein weitgehendes Auslaufen aller Maßnahmen. Doch den erhofften “Freedom Day” dürfte es so erstmal nicht geben.

Denn auch nach dem 20. März, wenn die bisherigen Regelungen des Infektionsschutzgesetzes auslaufen, pochen gerade Unions-regierte Länder auf einen Instrumentenkasten, der ihnen bei neuen Corona-Wellen ein Gegensteuern erlauben, der Vorsitzende der Ministerpräsidentenkonferenz, Nordrhein-Westfalens Ministerpräsident Hendrik Wüst (CDU) pocht auf ein Basisschutzgesetz, dass weiterhin neben Maskenpflichten auch 2G-oder 3G-Pflichten möglich sein können.

Das Gesetzesvorhaben solle rechtzeitig vor dem 20. März 2022 zum Abschluss kommen und auch eine Regelung zu ergänzenden Schutzmaßnahmen für den Fall eines lokalen Ausbruchsgeschehens in einzelnen Landkreisen, Bezirken oder kreisfreien Städten zu ergänzenden Schutzmaßnahmen enthalten, “bei denen eine Überlastung der lokalen Kapazitäten des Gesundheitssystems droht”.

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Folgendes ist geplant:

–          Erster Schritt: Neben der Lockerung der Kontaktbeschränkungen soll der Zugang zum Einzelhandel bundesweit, überall für alle Personen ohne die bisherigen 2G-Auflagen möglich sein. „Um dem immer noch hohen Infektionsrisiko in Innenräumen Rechnung zu tragen, müssen jedenfalls medizinische Masken getragen werden“, wird in der Beschlussvorlage betont. Bei privaten Treffen gilt als Auflage: Sobald eine ungeimpfte Person an einer Zusammenkunft teilnimmt, gelten weiterhin die Kontaktbeschränkungen für ungeimpfte Personen: Das Treffen ist dann auf den eigenen Haushalt und höchstens zwei Personen eines weiteren Haushaltes beschränkt.

–          Zweiter Schritt, ab 4. März: Der Zugang zur Gastronomie  wird gelockert und soll für Geimpfte, Genesene und Getestete möglich  werden (3G-Regelung) – statt bisher nur für Geimpfte und Genesene mit Test (Ausnahme Geboosterte, 2G-Plus). Auch Über­nachtungs­angebote können von Geimpften, Genesenen und Personen mit tages­aktuellem Test wahrgenommen werden.

–          Diskotheken und Clubs werden für Genesene und Geimpfte mit tagesaktuellem Test oder (2G-Plus) geöffnet – Geboosterte brauchen keinen Test.

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–          Bei Großveranstaltungen können weiterhin nur Genesene und Geimpfte als Zuschauerinnen und Zuschauer teilnehmen. Bei Veranstaltungen in Innenräumen ist maximal eine Auslastung von 60 Prozent der jeweiligen Höchstkapazität zulässig, wobei die Personenzahl von 6000 Zuschauern nicht überschritten werden darf, eine Erhöhung gegenüber den ursprünglichen Plänen, hier stand eine Obergrenze von 4000 zur Debatte. Bei Veranstaltungen im Freien ist maximal eine Auslastung von 75 Prozent der jeweiligen Höchstkapazität zulässig, wobei die Personenzahl von 25 000 Zuschauern zum Beispiel in der Fußball-Bundesliga  nicht überschritten werden darf. Zuschauer sollen aber medizinische Masken tragen, am besten FFP2.

–          Dritter Schritt: Wie bereits zuvor in einer ersten Beschlussvorlage geplant sollen in einem dritten Schritt ab dem 20. März 2022 alle tiefgreifenderen Schutzmaßnahmen entfallen. Auch die nach dem Infektionsschutzgesetz verpflichtenden Homeoffice-Regelungen entfallen. „Arbeitgeber können aber weiterhin im Einvernehmen mit den Beschäftigten die Arbeit im Homeoffice anbieten, wenn keine betrieblichen Gründe entgegenstehen und diese im Interesse des betrieblichen Infektionsschutzes liegt (z. B. bei Tätigkeit in Groß­raum­büros)“, wird betont.

–          Mit Blick auf die Anschlussregelung wird nun betont: „Der Bundeskanzler und die Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder stimmen darin überein, dass es auch über den 19. März 2022 hinaus niedrigschwelliger Basisschutzmaßnahmen zur Eindämmung des Infektionsgeschehens und zum Schutz vulnerabler Gruppen bedarf“, wird in der neuen Vorlage betont. Aus Sicht der Länder zählen hierzu insbesondere Maskenpflichten in  geschlossenen Räumen sowie in Bussen und Bahnen, das Abstandsgebot, allgemeine Hygienevorgaben, die Möglichkeit, in bestimmten Bereichen Test­erfordernisse vorzusehen sowie die Pflicht zur Nachweisführung des Impf-, Genesenen- und Teststatus. Das heißt: In Innenräumen bleibt die Maskenpflicht vorerst erhalten, aber zum Beispiel Fußballstadien können dann wieder komplett und ohne Maskenpflicht gefüllt werden.

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Eine Quelle: www.tagesspiegel.de

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