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Messer-Attacke auf Gärtnerin – Afghane (29) zunächst schuldfähig

Messer-Attacke auf Gärtnerin – Afghane (29) zunächst schuldfähig

Als die Gärtnerin in dieser Grünanlage arbeitete, stach der 29-Jährige zu
Foto: Timo Beurich

Nach dem vermutlich islamistisch motivierten Mordversuch an einer Frau in Berlin gilt der Angreifer zunächst als schuldfähig.

Der 29-jährige Messerstecher sitze in Untersuchungshaft, sagte ein Sprecher der Berliner Staatsanwaltschaft am Dienstag. Ein Gutachter habe den Afghanen Abdul Malik A. untersucht, aber es gebe keine Einweisung in eine psychiatrische Einrichtung.

Zur Frage eines islamistischen Motivs werde intensiv ermittelt, sagte der Sprecher. Bei dem Verdächtigen habe es in der Vergangenheit mehrere Vorfälle mit Bezügen zum Islamismus gegeben, etwa „Bekehrungsversuche“.

Attacke aus dem Nichts

Der Mann soll die 58-jährige Landschaftsgärtnerin Regina G. am Samstagmittag in einer Grünanlage in Wilmersdorf laut Polizei angesprochen haben, weil er sich daran störte, dass sie als Frau arbeitete.

Nach der Ansprache soll der 29-jährige Mann die Frau plötzlich mehrfach mit einem Messer in den Hals gestochen haben.

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Klaus F. (66), der zu Hilfe eilte, wurde von dem Täter ebenfalls durch Stiche in den Hals schwer verletzt. Was der Täter kurz vor dem Angriff genau zu der Frau sagte, sei noch unklar, so der Sprecher.

Regina G. konnte noch nicht befragt werden. Sie liegt lebensbedrohlich verletzt im Krankenhaus, ihre linke Gehirnhälfte funktioniert nicht mehr.

Wer weiß, wie es ihr ergangen wäre, hätte Klaus F. nicht eingegriffen. „Ich würde wieder helfen, wenn ich in der Situation wäre“, sagt der Rentner. „Ich kann nur hoffen, dass die Frau überlebt.“

Messer-Attacke auf Gärtnerin – Afghane (29) zunächst schuldfähig

Klaus F. (66) wurde selbst Opfer des Messermanns. Er erlitt Stiche an Kopf und Hals (Foto: Olaf Selchow)

Der Verdächtige wurde noch am Tatort festgenommen. Die Polizei sprach von Hinweisen auf eine psychische Erkrankung des Afghanen, der seit 2016 in Deutschland lebe. Ein Haftbefehl wegen versuchten Mordes und schwerer Körperverletzung wurde erlassen.

Eine Quelle: www.bz-berlin.de

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