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Mehr Regulierung von Carsharing und E-Scootern : Neues Berliner Straßengesetz könnte vor Gericht landen

Der Verkehrsausschuss hat das Berliner Straßengesetz beschlossen. Doch Carsharing-Unternehmen laufen Sturm. Nun werden juristische Schritte erwogen.

Mehr Regulierung von Carsharing und E-Scootern : Neues Berliner Straßengesetz könnte vor Gericht landen

Die Befürworter des novellierten Straßengesetzes versprechen sich davon strengere Regeln für E-Scooter und Leihräder.Foto: Christoph Soeder/dpa

Kurz vor Ende der Legislatur knirscht es in Berlin gewaltig zwischen den Koalitionspartnern SPD, Linke und Grüne. Mit den nächsten Abschnitten des Mobilitätsgesetzes, der neuen Bauordnung sowie der Charta Stadtgrün scheiterten gleich mehrere Vorhaben von Rot-Rot-Grün auf den letzten Metern. Fast unter ging da, dass sich die Koalitionäre trotz der heißen Wahlkampfphase zuweilen doch noch zu gemeinsamen Beschlüssen durchringen können.

Während das Mobilitätsgesetz kurzfristig von der Tagesordnung genommen wurde, beschloss der Verkehrsausschuss am Donnerstag vergangener Woche mit den Stimmen von SPD, Linke und Grünen zugleich das novellierte Berliner Straßengesetz. In der letzten Plenarsitzung am 16. September soll es vom Abgeordnetenhaus beschlossen werden.

Die Befürworter versprechen sich davon strengere Regeln für E-Scooter und Leihräder. Die Kritiker, insbesondere aus der Carsharing-Branche, sehen ihr Geschäftsmodell torpediert – und erwägen juristische Schritte. Die rechtliche Lage ist unklar. Im schlechtesten Fall droht dem Senat nach dem Mietendeckel-Fiasko eine erneute Niederlage mit einem Gesetz vor Gericht.

Mit dem Berliner Straßengesetz will Rot-Rot-Grün die gesamte Sharingbranche erstmals regulieren. E-Scooter, Leihräder und Carsharing-Fahrzeuge sollen über das Gesetz zu einer Sondernutzung des Straßenlandes erklärt werden. Anschließend kann das Land für die Angebote nicht nur Nutzungsgebühren für jedes Fahrzeug auf den Straßen verlangen, sondern auch konkrete Vorschriften festlegen, etwa wie viele Fahrzeuge je Anbieter erlaubt sind und wo sie abgestellt werden dürfen.

„Das Sharing in seiner ganzen Breite kann einen Beitrag leisten zum Verzicht auf den motorisierten Individualverkehr. Gleichwohl haben wir mit den E-Tretrollern eine neue Lage erhalten, die uns als Gesetzgeber Anlass zum Handeln gibt“, sagte Verkehrsstaatssekretär Ingmar Streese (Grüne) im August bei einer Anhörung zum Gesetz im Verkehrsausschuss des Abgeordnetenhauses.

„Wir halten die Entscheidung verkehrspolitisch und rechtlich für falsch“

Doch von den Sharing-Anbietern wurde das Gesetz von Beginn an entschieden bekämpft. Auch aus diesem Grund schlossen sich im Frühjahr Carsharing-Unternehmen und E-Scooter-Verleiher zur Plattform Shared Mobility (PSM) zusammen. Sie fürchteten eine zu starke Regulierung und hohe Zusatzkosten durch die Gebühren. Inzwischen haben mehrere E-Scooter-Anbieter ihre Position geändert und stehen dem Gesetz offen gegenüber.

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Doch insbesondere bei den Carsharing-Unternehmen ist der Widerstand weiterhin groß. „Wir halten die Entscheidung verkehrspolitisch und rechtlich für falsch“, sagte Michael Fischer, Sprecher der PSM für den Bereich Carsharing. Über das neue Straßengesetz würden Alternativen zum eigenen Auto unnötig geschwächt und als das scheinbar eigentliche Problem markiert. „Das Signal, das bei den Berlinerinnen und Berlinern ankommt, lautet: Macht weiter so wie bisher. Das kann nicht das Ziel des Berliner Senats gewesen sein.“

Der Chef des Berliner Carsharing-Anbieters Miles, Oliver Mackprang, wird noch deutlicher. „Sollte das Gesetz im Plenum so verabschiedet werden, lässt es uns als Unternehmen in der Luft hängen. Die Novellierung ist rechtlich sowie inhaltlich komplett fragil.“

Es werde vollkommen offengelassen, welche Regelungen letztlich in Kraft treten würden. „Das Gesetz gibt einen Rahmen ohne Inhalt.“ Es werde ein Halsband umgelegt, ohne zu sagen, wie eng es geschnürt werde. Sein Fazit: Das Gesetz sei „nicht nur kontraproduktiv für die Verkehrswende, sondern ebenso rechtswidrig“.

Senat: Carsharinggesetz gilt nur für Fernstraßen

Zu diesem Ergebnis kommt zumindest ein juristisches Gutachten im Auftrag der Carsharing-Unternehmen. Demnach wird die Branche durch das Bundescarsharinggesetz abschließend auf Bundesebene geregelt. Auch das Abstellen von Autos am Straßenrand falle laut Straßenverkehrsordnung unter den Gemeingebrauch. Mit dem Straßengesetz überschreite Berlin ähnlich wie beim Mietendeckel seine Kompetenzen, so der Vorwurf.

Anders sieht es der Senat. Das Bundescarsharinggesetz gelte nur für Bundesfernstraßen, erklärte Verkehrsstaatssekretär Streese dazu im Ausschuss. „Deshalb braucht es in Berlin eine Regelung jenseits der Ortsdurchfahrten.“

Zudem stützt sich die Verkehrsverwaltung auf eine Eilentscheidung des Oberverwaltungsgerichts Münster, wonach es sich bei Sharingangeboten um eine gewerbliche Sondernutzung des Straßenlandes handele. Lieber wäre auch dem Senat eine Gesetz auf Bundesebene, erklärte Streese. „Uns wäre es sehr recht gewesen, wenn der Bund eine klare Regelung geschaffen hätte.“ Mit dem Gesetz sorge man stattdessen nun selbst für Rechtssicherheit.

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Ob das zutrifft, ist offen. Nach der Verabschiedung im Abgeordnetenhaus werden sich wohl zunächst die Gerichte mit dem Gesetz befassen. „Wir gehen davon aus, dass jeder Anbieter den Klageweg prüft“, sagte PSM-Sprecher Fischer.

Gewisse Zweifel an der Rechtssicherheit bestehen auch in der Koalition. „Wir loten aus, was wir auf landesgesetzlicher Basis regeln können“, sagte Verkehrspolitiker Kristian Ronneburg (Linke). Letztlich könnten es die Richter sein, die den Rahmen des Gesetzes abstecken.

Mehrere E-Scooter-Anbieter fordern Ausschreibung

Indessen bröckelt die einst klare Front der Anbieter gegen das Gesetz jedoch deutlich. Mehrere E-Scooter-Verleiher, allen voran der Berliner Anbieter Tier, haben zuletzt klar gemacht, dass sie das Gesetz und eine strengere Regulierung begrüßen, wenn dies über eine Ausschreibung geschehe.

„Die Situation, die der Senat mit dem Gesetz lösen möchte, geht nicht über eine bloße Sondernutzung, sondern dann muss es eine Ausschreibung geben“, sagte Tier-Sprecher Florian Anders.

So könnten die qualitativ besten Anbieter ausgewählt werden, die künftig entsprechend der Landesvorgaben operieren würden. Auf diese Weise handhaben es etwa die Metropolen London und Paris, wo nach einer Ausschreibung jeweils nur die Anbieter Lime, Dot und Tier nach einer Ausschreibung unterwegs sein dürfen.

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Doch ob und wie sich eine Ausschreibung in Berlin umsetzen lässt, ist unklar. Das Gesetz sieht als Anlass für eine Konzessionierung einzig die Beschränkung der Fahrzeugzahl vor. Andere Gründe, wie die Größe des Bediengebietes und die Erreichung der Ziele der Verkehrswende, etwa indem mehr Tretroller an Bahnstationen am Stadtrand aufgestellt werden müssen, werden nicht genannt.

Genau das hatte die Linke-Fraktion in den Verhandlungen zuletzt gefordert. „Es muss ein atmendes System sein, sodass auch mehr Fahrzeuge auf die Straße gebracht werden können“, sagte Ronneburg. Doch nach dem Koalitionskrach konnten sich die Beteiligten nicht mehr auf Änderungen einigen. So wurde schließlich die Ursprungsfassung beschlossen. Ein Umstand, den auch Tier kritisiert. Die Linke hätte einen sinnvollen Vorschlag unterbreitet, sagte Sprecher Anders.

Zumindest an den Nebenbestimmungen zum Gesetz, mit denen die E-Scooter-Anbieter reguliert werden sollen, wird bereits gearbeitet. Neben Vorschriften für Parkverbotszonen geht es dabei um zusätzliche Stellflächen für Tretroller und Leihräder und eine bessere Integration in die Fahrten mit Bus und Bahn.

Nach Tagesspiegel-Informationen hat es dazu bereits eine erste Runde der Senatsverkehrsverwaltung mit den Anbietern gegeben. Noch in diesem Jahr sollen die Nebenbestimmungen erarbeitet werden, ab Frühjahr könnten sie in Kraft treten, heißt es.

Eine Quelle: www.tagesspiegel.de

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