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Mangelhafte Scheibenreparatur setzt Tüv-Plakette aufs Spiel

Mangelhafte Scheibenreparatur setzt Tüv-Plakette aufs Spiel

Nach einem Steinschlag muss die Windschutzscheibe eines Autos nicht zwingend getauscht werden. Wichtig ist bei einer Reparatur aber, dass diese korrekt ausgeführt wird
Foto: picture alliance/dpa/dpa-tmn

Wenn Schäden an der Windschutzscheibe nicht richtig repariert sind, kann ein Auto beim Tüv durch die Hauptuntersuchung fallen. Worauf müssen Fahrer achten, um dieses Risiko auszuschließen?

Eine beschädigte Auto-Windschutzscheibe muss nicht zwangsläufig getauscht werden. Gerade bei kleineren Defekten reicht eine Reparatur oft aus. Werden die Reparaturverfahren aber falsch angewandt, bekommt der Wagen keine neue Tüv-Plakette.

Dem Tüv Rheinland begegnen solche Mängel nach eigenen Angaben immer mal wieder. Häufig seien trübe Flecken rund um zuvor beschädigte Bereiche der Scheibe ursächlich dafür, dass der Wagen durch die Hauptuntersuchung fällt. Der Gesetzgeber schreibe vor, dass die Durchsicht durch die reparierte Stelle klar, lichtdurchlässig und möglichst verzerrungsfrei bleiben muss. „Ist dies nicht der Fall, sollten Autofahrer die Reparatur beanstanden“, rät der Tüv.

Strenge Richtlinien für Ausbesserung

Für eine Windschutzscheiben-Reparatur gibt es klare Richtlinien: So darf beispielsweise der Durchmesser der Einschlagstelle nicht größer als fünf Millimeter sein, Innenscheibe und Kunststofffolie müssen unbeschädigt sein. Entstandene Sprünge dürfen zudem nicht länger als 50 Millimeter sein und nicht im Scheibengummi enden. Schäden im sogenannten Fernsichtfeld, einem knapp 30 Zentimeter breiten Streifen auf der Fahrerseite, dürfen ebenfalls nicht repariert werden.

Erfüllt der Schaden nicht alle Vorgaben, muss die Scheibe getauscht werden. Und dann kann es teuer werden. Laut Tüv Rheinland können Kosten in bis zu vierstelliger Höhe entstehen. Grund dafür sind häufig die hinter der Scheibe sitzenden Kameras moderner Assistenzsysteme, die präzise neu kalibriert werden müssen.

Kaskoversicherung kommt für Schaden auf

Je nach Hersteller und Fahrzeugtyp kostet der Scheibenaustausch laut Tüv 600 bis 1300 Euro. Eine Reparatur kommt mit um die 120 Euro hingegen deutlich günstiger – Kosten, für die eine Kaskoversicherung aufkommt. Eine Haftpflichtversicherung ist nicht ausreichend.

Generell rät der Tüv Rheinland bei Schäden an der Windschutzscheibe zu zügigem Handeln. Schließlich können auch kleine Schäden die Sicht beeinträchtigen oder zum Riss der Scheibe führen.

Eine Quelle: www.bz-berlin.de

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