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Landkreistag Brandenburg: 15-Kilometer-Regel sollte nur für touristische Ausflüge gelten

Landkreistag Brandenburg: 15-Kilometer-Regel sollte nur für touristische Ausflüge gelten

Die Glienicker Brücke am Montag – ohne Autos und Fußgänger
Foto: picture alliance/dpa/dpa-Zentral

Nach der Ankündigung, den bestehenden Corona-Lockdown zu verlängern und noch zu verschärfen, dringt der Landkreistag Brandenburg auf eine sorgfältige Umsetzung der Regeln.

Die Einschränkung des Bewegungsradius auf 15 Kilometer in Corona-Hotspots dürfe nur für touristische Ausflüge gelten, sagte der geschäftsführende Vorstand, Paul-Peter Humpert, am Mittwoch. Einkäufe und Arztbesuche, die in Brandenburg nicht überall gleich um die Ecke erledigt werden könnten, müssten auch weiterhin möglich sein. Alles andere sei nicht zumutbar.

„Wir raten dringend davon ab, eine Beschränkung mit 15 Ausnahmen in die Verordnung zu schreiben, die dann keiner mehr versteht“, bemerkte Humpert. Es sei wichtig, dass das Land dies in der Verordnung sorgfältig und verständlich umsetze. Die Einschränkung sei ein „deutliches Signal“ an die Menschen, zu Hause zu bleiben.

Die Regierungschefs von Bund und Ländern hatten sich am Dienstag unter anderem darauf verständigt, dass die Länder in Landkreisen mit einer Sieben-Tage-Inzidenz von mehr als 200 den Bewegungsradius der Menschen auf 15 Kilometer um den Wohnort beschränken sollen. Nur Bürger mit einem triftigen Grund wären ausgenommen.

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Derzeit haben in Brandenburg die Landkreise Dahme-Spreewald, Elbe-Elster, Oberspreewald-Lausitz, Oder-Spree, Ostprignitz-Ruppin, Prignitz und Spree-Neiße sowie die kreisfreien Städte Cottbus, Potsdam und Frankfurt (Oder) solch hohe Werte über 200.

Die Regelung sei für Brandenburg eine wichtige Entscheidung – immerhin betreffe sie sieben Landkreise und drei kreisfreie Städte, sagte Humpert. Das Kabinett will voraussichtlich am Freitag die neue Verordnung beschließen.

Eine Quelle: www.bz-berlin.de

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