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Konflikt bei Rot-Rot-Grün in Berlin : Scheeres will mit Verfassungsbeschwerde für Kopftuchverbot kämpfen

Religiöse Symbole sollen an Schulen tabu bleiben. Urteile, die das infrage stellen, will Berlins Bildungssenatorin am Bundesverfassungsgericht klären lassen.

Bildungssenatorin Sandra Scheeres (SPD) will weiterhin religiöse Symbole und Kleidungsstücke wie Kopftuch, Kippa oder Kruzifix an Berliner Schulen verhindern. Nachdem nun die Urteilsbegründung des Bundesarbeitsgerichts zum Kopftuchverbot vorliegt, will Scheeres gegen die Entscheidung vor dem Bundesverfassungsgericht Beschwerde einlegen. 

Das wurde dem Tagesspiegel aus Kreisen der rot-rot-grünen Koalition bestätigt. Zuerst berichtet die „Bild“-Zeitung darüber.

Scheeres will demnach am Dienstag im Senat ihre Verfassungsbeschwerde vorstellen. Das dürfte in der Koalition für einen Konflikt sorgen. Bekanntlich setzen die Grünen, allen voran Justizsenator Dirk Behrendt, auf eine weitgehende Zulassung religiöser Symbole – vor allem von muslimischen Kopftüchern.

Auf Grundlage der Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts ist unter Behrendts Verantwortung 2020 muslimischen Referendarinnen das Kopftuch im Sitzungsdienst für die Staatsanwaltschaft im Gerichtssaal unter strengen Vorgaben erlaubt worden. Die SPD wertete das als Affront.

Zuletzt hatte die Migrantenquote für Bewerber im öffentlichen Dienst für Streit in der Koalition gesorgt. Wegen verfassungsrechtlicher Hürden wird es keine Quote geben. 

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Beim Kopftuchverbot an Schulen scheint die SPD nun eine Entscheidung bis über die Wahl des Abgeordnetenhauses im September hinauszögern zu wollen, obwohl das Neutralitätsgesetz angepasst und konkretisiert werden müsste. Damit bliebe das Thema, bei dem Parteichefin Franziska Giffey klar gegen religiöse Symbole an Schulen ist, weiter im Wahlkampf.

Das Bundesarbeitsgericht in Erfurt hatte im August 2020 in einem Einzelfall über das Berliner Neutralitätsgesetz entschieden. Eine Muslimin bekam 5.129 Euro Entschädigung wegen Diskriminierung zugesprochen, weil sie wegen ihres Kopftuches nicht in den Schuldienst des Landes Berlin eingestellt wurde. 

Denn das Neutralitätsgesetz schreibt vor, dass an öffentlichen Schulen keine sichtbaren religiösen Symbole getragen werden dürfen. Die Erfurter Richter bemängelten: Wenn eine angehende Lehrerin wegen eines Kopftuches nach dem Berliner Gesetz abgelehnt wird, muss klarer begründet werden, warum das Kopftuch den Schulfrieden stört – eine Einzelfallentscheidung. 

Konflikt bei Rot-Rot-Grün in Berlin : Scheeres will mit Verfassungsbeschwerde für Kopftuchverbot kämpfen

Sandra Scheeres (SPD), Bildungssenatorin von Berlin.Foto: dpa

Die Bundesrichter haben das Neutralitätsgesetz selbst nicht explizit für verfassungswidrig erklärt, es gilt weiterhin. Allerdings riskiert das Land Berlin ohne Novelle weitere solcher Richtersprüche. 

Aus der SPD war am Montagabend zu hören, dass sich Bildungssenatorin Scheeres tatsächlich für eine Klage entschieden hat. Das sei jedoch ihre eigene Entscheidung gewesen und keine Strategie der Berliner SPD als Ganzes. 

Dementsprechend sei ja auch das Wahlprogramm an dieser Stelle offener gefasst. Dort heiß es nur: „Die Vielfalt der Berliner Schüler:innen setzt einen neutralen Staat voraus, der alle gleich behandelt. Deshalb stehen wir zum Berliner Neutralitätsgesetz und prüfen eine Anpassung im Lichte der aktuellen Rechtsprechung”. 

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Entsprechend hatte sich die Berliner SPD-Bildungsexpertin Maja Lasic am Wochenende gegenüber dem Tagesspiegel geäußert. Wenn man vor den Arbeitsgerichten scheitere, sagte Lasic, müsse man eben einen anderen Weg beschreiten – etwa durch eine Präzisierung im Gesetz. Es müsse möglicherweise klarer gemacht werden, wann eine Gefährdung des Schulfriedens vorliege, damit nicht jeder einzelne Fall neu verhandelt werden müsse. 

Auf jeden Fall verlaufe hier ein Graben zu den Koalitionspartnern Grüne und Linke. Lasic hatte dabei bereits angedeutet, dass auch der Weg nach Karlsruhe erwogen werde.

“Die Ankündigung ist nicht abgesprochen”

Der Rechtsexperte der SPD-Fraktion, Sven Kohlmeier, sagte hingegen: „Ich bin überrascht, dass man diesen Weg gehen möchte. Ich halte diesen aus rechtlichen Gründen nicht für Erfolg versprechend.“ Auch das Bundesverfassungsgericht hatte bereits in anderen Fällen entschieden, dass beim Kopftuch die Gefahr für den Schulfrieden konkreter begründet werden muss. 

Auch Justizsenator Dirk Behrendt zeigte sich am späten Abend irritiert. “Die Ankündigung ist nicht abgesprochen und anders verabredet”, sagte sein Sprecher Sebastian Brux dem Tagesspiegel. “Es gibt eine höchstrichterliche Rechtsprechung zu beachten und umzusetzen statt den Rechtsstreit ohne jede Erfolgsaussicht fortzusetzen.”

Scheeres‘ Juristen sehen offenbar jedoch Fehler in der Entscheidung der Bundesarbeitsrichter in Erfurt: Diese hätten demnach nur die Perspektive der angehenden Lehrerin betrachtet, dagegen seien die Rechte der Kinder in den Schulen nicht angemessen gewürdigt worden – nämlich der Schutz vor religiöser oder weltanschaulicher Einflussnahme. 

Unter Rechtsexperten ist überdies umstritten, ob die Bildungsverwaltung überhaupt gegen die Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts Beschwerde in Karlsruhe einlegen kann. Die Gefährdung der Kinder durch Kopftücher muss der Senat schließlich bereits in Erfurt vorgetragen haben. 

Hinzu kommt: Die Beschwerde vor dem Bundesverfassungsgericht obliegt sogenannten Grundrechtsträgern, die sich gegen Entscheidungen des Staates wehren wollen. Der Staat selbst ist kein Grundrechtsträger. Möglicherweise könnte sich die Bildungsverwaltung auf das Grundrecht auf rechtliches Gehör und ein faires Verfahren berufen.

Am Abend äußerte sich auf Anfrage auch der ehemalige Antidiskriminierungsbeauftragte der Bildungsverwaltung, Dervis Hizarci, zu der aktuellen Diskussion um das Neutralitätsgesetz:

“Meine Erfahrungen als Antidiskriminierungsbeauftragter waren eindeutig. Dieses Gesetz dient eher der Diskriminierung als dass es für Neutralität sorgt”, lautet seine Einschätzung. Man könne annehmen, “dass an dieser Stelle die integrationspolitische Strategie in den frühen 2000er Jahren stehen geblieben ist”.

Eine Quelle: www.tagesspiegel.de

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