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Könnte der Senat den Enteignungsvolksentscheid überhaupt umsetzen?

Könnte der Senat den Enteignungsvolksentscheid überhaupt umsetzen?

Die ehemaligen Bürgermeister Eberhard Diepgen (l.) und Walter Momper fragen, ob eine mögliche Enteignung der großen Wohnungsbaugesellschaften vom Senat überhaupt umsetzbar wäre
Foto: picture alliance/dpa/Dirk Lässig

Einmal die Woche diskutieren in der B.Z. Berlins Ex-Regierende Eberhard Diepgen (CDU) und Walter Momper (SPD) über Themen, die die Stadt bewegen. Heute über die Frage, ob eine Einteignung der Wohungsbaugesellschaften vom Senat übehaupt umsetzbar wäre.

Eberhard Diepgen: Ja, aber nicht in den wirklichen Zielen

Viele Ängste werden verstärkt, Emotionen entwickelt und kaum erfüllbare Erwartungen geweckt. Das ist der Kern der Kampagne zur Vergesellschaftung (Enteignung) großer Wohnungsbaugesellschaften. Und viel mehr würde auch nicht bei einem Ja der Berliner zu der Initiative herauskommen.

Es lohnt ein Blick in den genauen Wortlaut des Volksbegehrens und in die Stellungnahme des Senats. Es geht nicht um konkrete Maßnahmen. Der Senat soll (nur) Maßnahmen einleiten, die zur Vergesellschaftung erforderlich wären. Konkrete Entscheidungen also – wenn überhaupt – später.

Auf die Formulierung hatte sich die Enteignungsinitiative einlassen müssen, weil weitergehende Forderungen im Volksbegehren unzulässig wären. Und der Senat dazu: „Nach seiner Formulierung fordert das vorliegende Volksbegehren den Senat also nicht ausdrücklich dazu auf, eine Gesetzesvorlage mit einem inhaltlich konkretisierten Gesetzesentwurf einzubringen.“

Etwas vereinfacht ausgedrückt könnte sich der Senat bei einem „Ja“ im September auf eine freundliche, aber substanzlose Reaktion beschränken. Die Enteignungsinitiative suggeriert ihren Anhängern natürlich etwas anderes. Mit dem „Ja“ im September würde eine Vergesellschaftung zwingend eingeleitet und Berlin könne den Traum einer Kaltmiete von 3,50 Euro träumen.

Der Senat spricht von juristischen „Neuland“, das betreten werden müsste und räumt ein, dass alle von der Initiative angestrebten Entscheidungen „juristisch umstritten“ sind.

Ich bin sicher, in der vom Volksbegehren angestrebten Form, verstößt eine Vergesellschaftung von Wohnungseigentum gegen das Grundgesetz, vom Grundsatz der Verhältnismäßigkeit bis zum Eigentumsschutz. Es droht ein neues Mietendeckel-Desaster. Der Senat: Das Volksbegehren „bewegt sich am äußersten Grenzbereich des gerade noch Zulässigen“. Sehr bemüht klingen die Argumente für die Zulässigkeit.

Offensichtlich traute man sich ein Nein nicht. Jetzt droht größerer Ärger.

Walter Momper: Ja, aber das Gericht würde darüber entscheiden

Wenn eine politische Mehrheit im Senat und im Abgeordnetenhaus für ein Enteignungsgesetz für Wohngebäude da wäre, könnte es erarbeitet und beschlossen werden.

Ob ein solches Gesetz überhaupt Bestand hätte, würde das Verfassungsgericht entscheiden. Der Ausgang eines solchen Verfahrens ist allerdings unklar, weil die Enteignungsvorschriften im Grundgesetz und in der Landesverfassung nicht vorsehen, dass ganze Bestände von Grundstücken enteignet werden.

Enteignungen sind nur im Einzelfall für bestimmte Zwecke und Tatbestände zugelassen. Aber eine politische Mehrheit für eine solche Enteignung ist nicht zu sehen, weil nur Die Linke dafür ist. Die SPD ist es nicht, und auch die Grünen sind es nur sehr eingeschränkt.

Als Nächstes ist zu klären, welche Zahlungen für die Enteignungen geleistet werden müssen. Die Höhe dieser Beträge ist absolut unklar. Es muss nicht der Marktwert sein, das steht fest. Aber wie hoch der Entschädigungswert darunterliegen darf, dafür gibt es noch kein Beispiel. Irgendwo liegt dort eine Grenze, die auch nur konkret von Gerichten geklärt werden kann.

Alles in allem sieht man: Es ist ein steiniger Weg bis hin zu den Enteignungen. Ob sie dann überhaupt zustande kommen, ist sehr zweifelhaft. Es ist wohl besser, wenn die Stadt Berlin größere und kleinere Bestände von Wohnungen ankauft, um so den öffentlichen Wohnungsbestand zu vergrößern und dadurch Einfluss auf die Mietpreise zu nehmen. Diesen Weg wollen der Berliner Senat und die Mehrheit im Abgeordnetenhaus bis jetzt gehen, und das ist gut so.

Ein Enteignungsgesetz hätte negative Rückwirkungen auf die Investitionsbereitschaft privater Unternehmen in Berlin. Auch deshalb muss man mit solchen Enteignungsphantasien sehr vorsichtig sein.

Besser wäre: Preiswerten Wohnraum von Berlin zu bauen oder von der Stadt zu erwerben. Das überfordert Berlin in finanzieller Sicht nicht und ist ein sicherer Weg.

Eine Quelle: www.bz-berlin.de

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